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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 23.02.2010 - 12 ZB 09.3172   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,71812
VGH Bayern, 23.02.2010 - 12 ZB 09.3172 (https://dejure.org/2010,71812)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.02.2010 - 12 ZB 09.3172 (https://dejure.org/2010,71812)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - 12 ZB 09.3172 (https://dejure.org/2010,71812)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ausbildungsförderung; Rückforderung; Einkommen im Bewilligungszeitraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.10.1981 - 5 C 61.79

    Rückforderungsanspruch - Antragstellung - Anrechenbares Einkommen - …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2010 - 12 ZB 09.3172
    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG jeweils vom 22.10.1981 FamRZ 1982, 538 = FEVS 31, 227 und FamRZ 1982, 1045).

    Subjektive Elemente spielen - entgegen der Auffassung des Klägers - für das Entstehen des Rückforderungsanspruchs weder auf Seiten des Auszubildenden noch auf Seiten der Behörde eine Rolle (vgl. BVerwG vom 22.10.1981 FamRZ 1982, 538 = FEVS 31, 227).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2010 - 12 ZB 09.3172
    Rn. 4 Solche ernstlichen Zweifel bestehen etwa dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1363) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2010 - 12 ZB 09.3172
    Rn. 4 Solche ernstlichen Zweifel bestehen etwa dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1363) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838).
  • BVerwG, 22.10.1981 - 5 C 58.79

    Gewährung von Leistungen nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (AföG) unter dem …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2010 - 12 ZB 09.3172
    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG jeweils vom 22.10.1981 FamRZ 1982, 538 = FEVS 31, 227 und FamRZ 1982, 1045).
  • VG Bayreuth, 28.03.2011 - B 3 K 10.208

    Vergütung aus einem Ausbildungsverhältnis (Praktikum)

    Voraussetzungen für die eigenständige, in sich abgeschlossene Rechtsgrundlage des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BAföG sind allein zwei objektive Umstände: die Erzielung von Einkommen nach Stellung des BAföG-Antrages und die Nichtberücksichtigung dieses Einkommens durch die Behörde bei der Bewilligung (siehe BayVGH, Beschluss vom 23.02.2010, Az. 12 ZB 09.3172 RdNr. 6).
  • VGH Bayern, 28.06.2012 - 12 ZB 12.1083

    Ausbildungsförderungsrecht; Vorbehalt der Rückforderung; Sonderregelung; …

    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG jeweils vom 22.10.1981 FamRZ 1982, 538 = FEVS 31, 227 und FamRZ 1982, 1045) und auch des Senats (vgl. BayVGH vom 23.2.201 Az. 12 ZB 09.3172).
  • VG Bayreuth, 01.06.2012 - B 3 K 11.523

    Prozesskostenhilfe (abgelehnt)

    Voraussetzungen für die eigenständige, in sich abgeschlossene Rechtsgrundlage des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BAföG sind allein zwei objektive Umstände: die Erzielung von Einkommen nach Stellung des BAföG-Antrages und die Nichtberücksichtigung dieses Einkommens durch die Behörde bei der Bewilligung (siehe BayVGH, Beschluss vom 23.02.2010, Az. 12 ZB 09.3172 RdNr. 6).
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