Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.01.2014 - 12 ZB 13.2512   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,15765
VGH Bayern, 07.01.2014 - 12 ZB 13.2512 (https://dejure.org/2014,15765)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.01.2014 - 12 ZB 13.2512 (https://dejure.org/2014,15765)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Januar 2014 - 12 ZB 13.2512 (https://dejure.org/2014,15765)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,15765) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2017 - L 20 SO 269/15

    Trägerübergreifendes Erstattungsverfahren

    Zwar soll die Regelung - auch - erreichen, dass Erstattungsansprüche zeitnah geltend gemacht werden; der Erstattungspflichtige soll bereits kurze Zeit nach der Leistungserbringung wissen, welche Ansprüche auf ihn zukommen und welche Rückstellungen er gegebenenfalls bilden muss (so Bayerischer VGH, Beschluss vom 07.01.2014 - 12 ZB 13.2512 Rn. 5; BT-Drucks 9/95 S. 26 zu § 117).
  • VG Freiburg, 02.02.2018 - 4 K 3025/15

    Verjährung von jugendhilferechtlichen Erstattungsansprüchen - Unterbrechung der …

    Rn. 28 Bei wiederkehrenden Leistungen - wie hier - stellt sich die Frage, ob und ggf. wie hinsichtlich der Frage des Fristbeginns auf Teilleistungszeiträume abzustellen ist (vgl. etwa Bayer. VGH, Beschluss vom 07.01.2014 - 12 ZB 13.2512 -, juris;… zum Streitstand Mutschler, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, 2. Aufl. 2017, § 111 Rn. 36 ff.).
  • VG Augsburg, 27.01.2015 - Au 3 K 14.1617

    Erstattungsanspruch; jugendhilferechtliche Kostenerstattung; Geltendmachung; …

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch nicht auf einen bestimmten Bewilligungszeitraum beschränkte Jugendhilfeleistungen abschnittsweise gewährt werden und für die Konkretisierung des Leistungs-(teil-)zeitraums auf die Ausgestaltung des Abrechnungsverhältnisses mit dem zur Leistungserbringung herangezogenen Dritten abzustellen ist (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 7.1.2014 - 12 ZB 13.2512 - juris Rn. 3;… VG Regensburg, U.v. 24.10.2013 - RO 7 K 13.218 - juris Rn. 16;… Roller, in: von Wulffen, SGB X, 8. Aufl. 2014, § 111 Rn. 6 m.w.N.).

    Diese Rechtsfrage ist in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs geklärt (BayVGH, B.v. 7.1.2014 - 12 ZB 13.2512 - juris).

    Eine solche, ausschließlich auf das Ende der (Gesamt-)Leistung abstellende Interpretation der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wäre mit dem Normzweck des § 111 Satz 1 SGB X nicht vereinbar (siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 7.1.2014 - 12 ZB 13.2512 - juris Rn. 4;… VG Regensburg, U.v. 24.10.2013 - RO 7 K 13.218 - juris Rn. 17).

    Dieser Intention des Normgebers wäre nicht mehr Rechnung getragen, wenn sich beispielsweise bei einer Gesamtleistung von Hilfe zur Erziehung und anschließender Hilfe für junge Volljährige im Extremfall ein Leistungszeitraum von 27 Jahren ergeben könnte und die Ausschlussfrist von zwölf Monaten erst nach Ablauf dieses Zeitraums beginnen würde (siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 7.1.2014 - 12 ZB 13.2512 - juris Rn. 5;… VG Regensburg, U.v. 24.10.2013 - RO 7 K 13.218 - juris Rn. 17).

    Die der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Grunde liegende Sachverhaltskonstellation ist demzufolge mit der hier gegebenen nicht zu vergleichen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 7.1.2014 - 12 ZB 13.2512 - juris Rn. 6;… VG Regensburg, U.v. 24.10.2013 - RO 7 K 13.218 - juris Rn. 16).

    Nur in dieser - hier nicht gegebenen - Konstellation genügt eine (einzige) innerhalb der Frist des § 111 Satz 1 SGB X erfolgte Geltendmachung des Anspruchs nach Beginn der (Gesamt-)Leistung (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 7.1.2014 - 12 ZB 13.2512 - juris Rn. 7/10).

  • SG Dortmund, 16.06.2015 - S 41 SO 530/14

    Erstattung der als Hilfe zur Erziehung in einer betreuten Wohnform aufgewendeten …

    Zum Teil wird zwar trotz Anwendbarkeit des jugendhilferechtlichen (Gesamt-)Leistungsbegriffs und der diesbezüglichen Ausführungen des BVerwG im Rahmen von § 111 Satz 1 SGB X an einem zeitabschnittsweisen Beginn der Ausschlussfrist nach Ablauf einzelner, in Abhängigkeit von der Ausgestaltung des Abrechungsverhältnisses zwischen Jugendhilfeträger und Leistungserbringer zu bestimmender Teilzeiträume festgehalten (BayVGH, Beschluss vom 07.01.2014 - 12 ZB 13.2512; VG Regensburg, Urteil vom 24.10.2013 - RO 7 K 13.218; VG Augsburg, Urteil vom 27.01.2015 - Au 3 K 14.1617; VG Aachen, Urteil vom 20.11.2014 - 1 K 2893/12; VG Berlin; Urteil vom 18.03.2015 - VG 18 K 553.14; Ziegler, JAmt 2014, 222, 223; allgemein zur Anknüpfung des Fristbeginns an die Entstehung von Kosten beim erstattungsberechtigten Träger vgl. auch BSG, Urteil vom 22.08.2000 - B 2 U 24/99 R -, juris m.w.N.).

    Diese Auffassung stützt sich inhaltlich maßgeblich darauf, dass die hier im Anschluss an das BVerwG vertretene Auslegung des § 111 Satz 1 SGB X mit dem Zweck der Norm nicht vereinbar sei (BayVGH, Beschluss vom 07.01.2014 - 12 ZB 13.2512 -, juris-Rn 4 f.; VG Regensburg, Urteil vom 24.10.2013 - RO 7 K 13.218 -, juris-Rn 17).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2015 - 12 A 2645/14

    Erstattungsbegehren des örtlichen Sozialleistungsträgers bzgl. der Kosten für …

    Rn. 79 vgl. hierzu auch BayVGH, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 12 ZB 13.2512 -, juris; VG Regensburg Urteil vom 24. Oktober 2013 - RO 7 K 13.218 -, juris; VG Augsburg, Urteil vom 27. Januar 2015 - Au 3 K 14.1617 -, juris; Mutschler, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, Stand: 22. September 2015, § 111 SGB X, Rn. 29; Ziegler, JAmt 2014, 222 (223); siehe hierzu auch OVG NRW, Urteil vom 17. April 2002 - 12 A 4007/00 -, juris; BayVGH, Urteil vom 21. Mai 2010 - 12 BV 09.1973 -, juris,.
  • VGH Hessen, 25.11.2015 - 10 A 233/15

    Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen im Jugendhilferecht

    Daraus kann jedoch nicht geschlossen werden, dieser Entscheidung sei nicht zu entnehmen, dass die Anknüpfung an Teilzeiträume völlig aufgegeben werden sollte (so aber Bay.VGH, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 12 ZB 13.2512 -, Juris-Ausdruck, auf den der Beklagte in seiner Zulassungsbegründung Bezug nimmt).

    Der genannten Bestimmung ist eine Anknüpfung an bestimmte Teilzeiträume nicht ausdrücklich zu entnehmen, so dass hierauf unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts, der zu folgen ist, auch nicht abgestellt werden kann (…so offenbar auch Wiesner, SGB VIII, 4. Aufl. 2011, vor § 89, Rn. 13: nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts könne "eine monatsweise Abrechnung nicht mehr verlangt" werden; a.A.: Bay. VGH, Beschluss vom 7. Januar 2014, a.a.O., Rn. 4 Juris-Ausdruck).

    {RN: 7} Dagegen kann auch nicht mit Erfolg eingewandt werden, damit würde das gesetzgeberische Anliegen unterlaufen, den erstattungsberechtigten Sozialleistungsträger zur zeitnahen Geltendmachung seiner Ansprüche anzuhalten und dem erstattungspflichtigen Träger Kenntnis darüber zu verschaffen, welche Ansprüche gegebenenfalls auf ihn zukommen und welche Rückstellungen er bilden müsse, wie der Beklagte auf Seite 3 seines Schriftsatzes vom 11. März 2015 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 7. Januar 2014, a.a.O.) und des Verwaltungsgerichts Augsburg (Urteil vom 27. Januar 2015 - Au 3 K 14.1617 -, Juris-Ausdruck) geltend macht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2015 - 12 A 2645/14

    Abstellen auf das Ende einer einheitlichen Gesamtleistung der Jugendhilfe oder …

    Rn. 6 vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 12 ZB 13.2512 -, juris; VG Regensburg Urteil vom 24. Oktober 2013 - RO 7 K 13.218 -, juris; VG Augsburg, Urteil vom 27. Januar 2015 - Au 3 K 14.1617 -, juris; Mutschler, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, Stand: 22. September 2015, § 111 SGB X, Rn. 29; Ziegler, JAmt 2014, 222 (223); siehe hierzu auch OVG NRW, Urteil vom 17. April 2002 - 12 A 4007/00 -, juris; BayVGH, Urteil vom 21. Mai 2010 - 12 BV 09.1973 -, juris,.
  • VG Neustadt, 02.10.2015 - 4 K 708/15

    Kostenerstattungsanspruch gegen Jugendhilfeträger für Unterbringung in …

    Eine noch während der Erbringung der Gesamtleistung i. S. der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 19. August 2010 - 5 C 14/09 -) gegenüber dem erstattungspflichtigen Jugendhilfeträger erfolgte Geltendmachung eines Kostenerstattungsanspruchs eines erstattungsberechtigten Jugendhilfeleistungsträgers wahrt die einjährige Ausschlussfrist nach § 111 S. 1 SGB X (juris: SGB 10) auch für Leistungszeiträume einer wiederkehrenden Jugendhilfeleistung, die länger als 12 Monate zurückliegen (entgegen BayVGH, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 12 ZB 13.2512 -).

    Rn. 23 Soweit die Beklagte in Anlehnung an den Beschluss des BayVGH vom 7. Januar 2014 - 12 ZB 13.2512 - (juris) davon ausgeht, dass die Geltendmachung des Erstattungsanspruchs durch den Kläger am 27. August 2014 über 12 Monate nach Ende des Hilfeleistungszeitraums, für den die Kostenerstattung verlangt wird, erfolgte und der Anspruch daher nach § 111 S. 1 SGB X ausgeschlossen sei, kann ihr nicht gefolgt werden.

  • VG Aachen, 20.11.2014 - 1 K 2893/12

    Zuständigkeitsrechtlicher Leistungsbegriff; Gesamtleistung; gewöhnlicher …

    Rn. 69 Vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 12 ZB 13.2512 -, JAmt 2014, 221 = juris, Rn. 4 ff.; zustimmend Ziegler, JAmt 2014, 222; Mutschler, in: jurisPK-SGB X, § 111 Rn. 29.1; a.A.: DIJuF, JAmt 2014, 199.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht