Rechtsprechung
| VGH Bayern, 11.07.2018 - 12 ZB 17.1509 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewährung von Leistungen der Ausbildungsförderung für ein Studium der physischen Geographie unter Anrechnungsfreistellung seines Erbanteils an einem Hausgrundstück wegen unbilliger Härte
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Leistungen der Ausbildungsförderung für ein Studium der physischen Geographie unter Anrechnungsfreistellung seines Erbanteils an einem Hausgrundstück wegen unbilliger Härte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 20.04.2017 - AN 2 K 16.371
- VGH Bayern, 11.07.2018 - 12 ZB 17.1509
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 13.06.1991 - 5 C 33.87
BAföG-Änderungsgesetz - Unbillige Härte - Verwertungszugriff - Belastung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2018 - 12 ZB 17.1509
Diesen Bestimmungen lässt sich die Wertung des Gesetzgebers entnehmen, dass Aufwendungen für eine Ausbildung, die auf die Vermittlung einer beruflichen Qualifikation zielt, die maßgebliche Investition des Auszubildenden für die Schaffung seiner zukünftigen Lebensgrundlage darstellen und es deshalb einem unverheirateten, kinderlosen Auszubildenden (vgl. § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BAföG) im Regelfall zuzumuten ist, vorhandenes Vermögen für diesen Zweck im Grundsatz voll - bis auf den Freibetrag von aktuell 7.500 EUR - einzusetzen (vgl. BVerwG, U.v. 13.6.1991 - 5 C 3.87 - BVerwGE 88, 303, [309];… OVG Münster, U.v. 14.10.2014 - 22 K 3368/13 - juris Rn. 16).Könnte folglich der Ausbildungsbedarf aus dem angerechneten Vermögen nicht gedeckt werden, läge darin eine unbillige Härte, da sie den Auszubildenden auf Vermögen verweist, das einem Vermögenszugriff nicht zugänglich ist (vgl. BVerwG, B.v. 21.7.2006 - 5 B 102.05 - BeckRS 2006, 24764; U.v. 13.6.1991 - 5 C 33.87 - BVerwGE 88, 303, [307]).
Denn nur wenn vorhandenes, einsatzpflichtiges Vermögen tatsächlich aktuell verwertet werden kann, steht es für die Bedarfsdeckung auch zur Verfügung (vgl. BVerwG, U.v. 13.6.1991 - 5 C 33.87 - BVerwGE 88, 303, [307];… zusammenfassend hierzu BayVGH, B.v. 12.1.2012 - 12 C 11.1343 - juris Rn. 25 ff.; VGH Mannheim, U.v. 7.7.2011 - 12 S 2872/10 - BeckRS 2011, 53402).
Rn. 12 2.2.2 Ausgehend von der grundsätzlichen wirtschaftlichen Verwertbarkeit des Hausgrundstücks des Klägers kann die Annahme einer unbilligen Härte i.S.v. § 29 Abs. 3 BAföG auch dann in Betracht kommen, wenn die Inanspruchnahme des Vermögens zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Lebensgrundlage des Auszubildenden oder seiner Angehörigen führen würde, etwa wenn die Verwertung des Vermögens die Veräußerung oder wesentliche Belastung eines selbstbewohnten angemessenen Hausgrundstücks zur Folge hätte und damit der tatsächliche oder doch zumindest wirtschaftliche Verlust der Wohnstatt zu besorgen wäre (…vgl. BayVGH, B.v. 12.1.2012 - 12 C 11.1343 - juris Rn. 25;… OVG Lüneburg, B.v. 14.8.2013 - 4 LC 293/11 - juris Rn. 23 ff.; BVerwG, U.v. 13.6.1991 - 5 C 33.87 - BVerwGE 88, 303, 307).
- VG Köln, 14.10.2014 - 22 K 3368/13
Hausgrundstück, Nießbrauch, Wohnungsrecht, missbräuchliche Einräumung, Gefährdung …
Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2018 - 12 ZB 17.1509
Diesen Bestimmungen lässt sich die Wertung des Gesetzgebers entnehmen, dass Aufwendungen für eine Ausbildung, die auf die Vermittlung einer beruflichen Qualifikation zielt, die maßgebliche Investition des Auszubildenden für die Schaffung seiner zukünftigen Lebensgrundlage darstellen und es deshalb einem unverheirateten, kinderlosen Auszubildenden (vgl. § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BAföG) im Regelfall zuzumuten ist, vorhandenes Vermögen für diesen Zweck im Grundsatz voll - bis auf den Freibetrag von aktuell 7.500 EUR - einzusetzen (vgl. BVerwG, U.v. 13.6.1991 - 5 C 3.87 - BVerwGE 88, 303, [309]; OVG Münster, U.v. 14.10.2014 - 22 K 3368/13 - juris Rn. 16).Hinzu kommt, dass der Kläger, der sich auf das Vorliegen einer unbilligen Härte beruft, für diesen Umstand darlegungs- und beweispflichtig ist (vgl. VG Köln, U.v. 14.10.2014 - 22 K 3368/13 - juris Rn. 18).
- VGH Bayern, 12.01.2012 - 12 C 11.1343
Vermögensanrechnung eines 1/8-Anteils aus Erbschaft nach dem Vater bezüglich …
Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2018 - 12 ZB 17.1509
Denn nur wenn vorhandenes, einsatzpflichtiges Vermögen tatsächlich aktuell verwertet werden kann, steht es für die Bedarfsdeckung auch zur Verfügung (vgl. BVerwG, U.v. 13.6.1991 - 5 C 33.87 - BVerwGE 88, 303, [307]; zusammenfassend hierzu BayVGH, B.v. 12.1.2012 - 12 C 11.1343 - juris Rn. 25 ff.; VGH Mannheim, U.v. 7.7.2011 - 12 S 2872/10 - BeckRS 2011, 53402).Rn. 12 2.2.2 Ausgehend von der grundsätzlichen wirtschaftlichen Verwertbarkeit des Hausgrundstücks des Klägers kann die Annahme einer unbilligen Härte i.S.v. § 29 Abs. 3 BAföG auch dann in Betracht kommen, wenn die Inanspruchnahme des Vermögens zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Lebensgrundlage des Auszubildenden oder seiner Angehörigen führen würde, etwa wenn die Verwertung des Vermögens die Veräußerung oder wesentliche Belastung eines selbstbewohnten angemessenen Hausgrundstücks zur Folge hätte und damit der tatsächliche oder doch zumindest wirtschaftliche Verlust der Wohnstatt zu besorgen wäre (vgl. BayVGH, B.v. 12.1.2012 - 12 C 11.1343 - juris Rn. 25;… OVG Lüneburg, B.v. 14.8.2013 - 4 LC 293/11 - juris Rn. 23 ff.; BVerwG, U.v. 13.6.1991 - 5 C 33.87 - BVerwGE 88, 303, 307).
- OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2011 - 2 LB 13/11
Förderfähigkeit eines nicht-konsekutiven Master-Studiums; Härtefallfreibetrag für …
Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2018 - 12 ZB 17.1509
Denn es fehlt in diesem Zusammenhang an der Darlegung, welche weiteren Kriterien - beispielsweise Lage der Immobilie, besondere Wohnraumerfordernisse aufgrund Erkrankung oder Behinderung eines Familienmitglieds (vgl. zur Anwendung der sog. "Kombinationstheorie" OVG Schleswig, U.v. 27.10.2011 - 2 LB 13/11 - BeckRS 2011, 56392 Rn. 50 ff.) - im vorliegenden Fall heranzuziehen wären, um die Größe der Wohnfläche als Entscheidungskriterium (vgl. hierzu ausführlich VG Frankfurt, U.v. 6.1.2016 - 3 K 2556/14.F - BeckRS 2016, 43070) im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu modifizieren.Diese Betrachtungsweise (vgl. hierzu auch OVG Schleswig, U.v. 27.10.2011 - 2 LB 13/11 - BeckRS 2011, 56392 Rn. 56 ff.) erschließt sich im vorliegenden Zusammenhang ohne weitere Darlegungen nicht.
- BVerwG, 17.01.1991 - 5 C 71.86
BAföG - Ausbildungsförderung - Recht der Mündelsicherheit - Mündelvermögen
Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2018 - 12 ZB 17.1509
Rn. 6 Der Grundsatz der Nachrangigkeit staatlicher Ausbildungsförderung (BVerwG, U.v. 21.9.1989 - 5 C 10.87 - BVerwGE 82, 323, [325 ff.]; U.v. 17.1.1991 - 5 C 71.86 - BVerwGE 87, 284, [286]) wird für den Bereich der Vermögensanrechnung in §§ 27 und 29 BAföG näher konkretisiert. - VGH Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 12 S 2872/10
BaföG; Grundeigentum des Auszubildenden; Belastung mit Nießbrauch
Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2018 - 12 ZB 17.1509
Denn nur wenn vorhandenes, einsatzpflichtiges Vermögen tatsächlich aktuell verwertet werden kann, steht es für die Bedarfsdeckung auch zur Verfügung (vgl. BVerwG, U.v. 13.6.1991 - 5 C 33.87 - BVerwGE 88, 303, [307];… zusammenfassend hierzu BayVGH, B.v. 12.1.2012 - 12 C 11.1343 - juris Rn. 25 ff.; VGH Mannheim, U.v. 7.7.2011 - 12 S 2872/10 - BeckRS 2011, 53402). - BVerwG, 21.09.1989 - 5 C 10.87
Ausbildungsförderung - Förderungsbegrenzung - Subsidiaritätsprinzip - …
Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2018 - 12 ZB 17.1509
Rn. 6 Der Grundsatz der Nachrangigkeit staatlicher Ausbildungsförderung (BVerwG, U.v. 21.9.1989 - 5 C 10.87 - BVerwGE 82, 323, [325 ff.]; U.v. 17.1.1991 - 5 C 71.86 - BVerwGE 87, 284, [286]) wird für den Bereich der Vermögensanrechnung in §§ 27 und 29 BAföG näher konkretisiert. - BVerwG, 21.07.2006 - 5 B 102.05
Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2018 - 12 ZB 17.1509
Könnte folglich der Ausbildungsbedarf aus dem angerechneten Vermögen nicht gedeckt werden, läge darin eine unbillige Härte, da sie den Auszubildenden auf Vermögen verweist, das einem Vermögenszugriff nicht zugänglich ist (vgl. BVerwG, B.v. 21.7.2006 - 5 B 102.05 - BeckRS 2006, 24764; U.v. 13.6.1991 - 5 C 33.87 - BVerwGE 88, 303, [307]). - OVG Niedersachsen, 14.08.2013 - 4 LC 293/11
Anrechnungsfreiheit einer Eigentumswohnung des Auszubildenden zur Vermeidung …
Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2018 - 12 ZB 17.1509
Rn. 12 2.2.2 Ausgehend von der grundsätzlichen wirtschaftlichen Verwertbarkeit des Hausgrundstücks des Klägers kann die Annahme einer unbilligen Härte i.S.v. § 29 Abs. 3 BAföG auch dann in Betracht kommen, wenn die Inanspruchnahme des Vermögens zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Lebensgrundlage des Auszubildenden oder seiner Angehörigen führen würde, etwa wenn die Verwertung des Vermögens die Veräußerung oder wesentliche Belastung eines selbstbewohnten angemessenen Hausgrundstücks zur Folge hätte und damit der tatsächliche oder doch zumindest wirtschaftliche Verlust der Wohnstatt zu besorgen wäre (…vgl. BayVGH, B.v. 12.1.2012 - 12 C 11.1343 - juris Rn. 25; OVG Lüneburg, B.v. 14.8.2013 - 4 LC 293/11 - juris Rn. 23 ff.; BVerwG, U.v. 13.6.1991 - 5 C 33.87 - BVerwGE 88, 303, 307). - VG Frankfurt/Main, 06.01.2016 - 3 K 2556/14
Eine unbillige Härte i. S. d. § 29 Abs. 3 BAföG liegt dann vor, wenn die …
Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2018 - 12 ZB 17.1509
Denn es fehlt in diesem Zusammenhang an der Darlegung, welche weiteren Kriterien - beispielsweise Lage der Immobilie, besondere Wohnraumerfordernisse aufgrund Erkrankung oder Behinderung eines Familienmitglieds (…vgl. zur Anwendung der sog. "Kombinationstheorie" OVG Schleswig, U.v. 27.10.2011 - 2 LB 13/11 - BeckRS 2011, 56392 Rn. 50 ff.) - im vorliegenden Fall heranzuziehen wären, um die Größe der Wohnfläche als Entscheidungskriterium (vgl. hierzu ausführlich VG Frankfurt, U.v. 6.1.2016 - 3 K 2556/14.F - BeckRS 2016, 43070) im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu modifizieren. - VG Ansbach, 20.04.2017 - AN 2 K 16.00371
- VGH Bayern, 28.07.2023 - 12 CE 23.716
Erbringung von Ausbildungsförderung für die Ausbildung zum Erzieher ohne …
Rn. 7 2.1.1 Es ist in der Rechtsprechung auch des Senats geklärt (vgl. etwa BayVGH, B.v. 12.1.2012 - 12 C 11.1343 - BeckRS 2012, 51843; B.v. 11.7.2018 - 12 ZB 17.1509 - BeckRS 2018, 16789), dass es bei der Vermögensanrechnung im Ausbildungsförderungsrecht eine unbillige Härte darstellt, wenn dem Auszubildenden Vermögen angerechnet wird, dass er tatsächlich nicht verwerten kann (vgl. hierzu etwa VGH Mannheim, U.v. 7.7.2011 - 12 S 2872/10 - BeckRS 2011, 53402;… speziell zum AFBG VG Minden U.v. 9.3.2018 - 6 K 9238/17 - BeckRS 2018, 17784 Rn. 16).
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