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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 30.07.2018 - 12 ZB 18.175   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,22527
VGH Bayern, 30.07.2018 - 12 ZB 18.175 (https://dejure.org/2018,22527)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.07.2018 - 12 ZB 18.175 (https://dejure.org/2018,22527)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Juli 2018 - 12 ZB 18.175 (https://dejure.org/2018,22527)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Erstattung von erbrachten Leistungen für Schulbegleitung und Besuch einer Heilpädagogischen Tagesstätte; Durchführung einer Zuständigkeitsüberprüfung nach § 14 SGB IX

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung von erbrachten Leistungen für Schulbegleitung und Besuch einer Heilpädagogischen Tagesstätte; Durchführung einer Zuständigkeitsüberprüfung nach § 14 SGB IX

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 07.10.2013 - 12 B 11.1886

    Erstattungsanspruch des erstangegangenen Leistungsträgers

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2018 - 12 ZB 18.175
    Es hat weiter unter Zugrundelegung der vom Senat in seiner Entscheidung vom 17. Oktober 2013 - 12 B 11.1886 - aufgestellten Maßstäbe zu Recht entschieden, dass die Geltendmachung dieses Kostenerstattungsanspruchs nicht durch § 14 Abs. 4 Satz 3 SGB IX ausgeschlossen ist, da der Kläger nicht das Weiterleitungsgebot des § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IX - bewusst - missachtet und trotz Verneinung seiner Zuständigkeit geleistet hat, obwohl nach dem Ergebnis der Prüfung ein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist.

    Ausnahmsweise sind jedoch Fallkonstellationen denkbar, in denen sich auch der erstangegangene Rehabilitationsträger trotz des ihm eingeräumten Prüfungs- und Ablehnungsrechts einem Leistungszwang ausgesetzt sieht, der demjenigen des zweitangegangenen Trägers vergleichbar ist, sodass es in solchen Ausnahmefällen gerechtfertigt ist, dem erstangegangenen Träger, anknüpfend an die Gründe der Nichtweiterleitung, einen privilegierten Erstattungsanspruch zuzubilligen, (vgl. zu alledem BayVGH, Urteil v. 7.10.2013 - 12 B 11.1886 - juris m.w.N.).

    Der Kläger, der irrtümlich seine Zuständigkeit bejaht, wird damit nicht - dem Primärziel des § 14 SGB IX zuwiderlaufend - dauerhaft mit den Kosten der Rehabilitationsmaßnahme belastet (BayVGH Urteil v. 7.10.2013, a.a.O.; BSG Urteil v. 26.6.2007 - B 1 KR 34/06R - FEVS 59, 298 ff.).

    Denn mit dem Irrtum über die Zugehörigkeit einer schulvorbereitenden Einrichtung zur Schule, der offenbar auch der Beklagte unterliegt, liegt gerade eine der Fallkonstellationen vor, die es ausnahmsweise rechtfertigt, den erstangegangenen Rehabilitationsträger trotz des ihm eingeräumten Prüfungs- und Ablehnungsrechts gleichwohl einen privilegierten Erstattungsanspruch zuzubilligen, dessen Umfang sich nach den für ihn geltenden Vorschriften richtet (vgl. BayVGH, Urteil v. 7.10.2013 - 12 B 11.1886 - juris, unter Hinweis auf BSG, Urteil v. 20.10.2009 - B 5 R 44/08 R -, BSGE 104, 294).

    Andernfalls wäre er gehalten, schon bei geringstem Verdacht einen Rehabilitationsantrag weiterzuleiten, um die Zuständigkeitsproblematik gegebenenfalls im Erstattungsstreit austragen zu können und nicht automatisch von jeglicher Erstattungsmöglichkeit ausgeschlossen zu sein (vgl. BayVGH v. 7.10.2013 a.a.O.).

    Die hier aufgeworfenen Fragen beantworten sich ohne Weiteres aus dem Gesetz selbst oder sind durch die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bereits abschließend geklärt (vgl. hierzu das Urteil des BayVGH v. 7.10.2013, a.a.O.;… vgl. zu alledem Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 124 Rn. 27 ff., 32).

  • LSG Bayern, 21.01.2015 - L 8 SO 316/14

    Seelisch behinderte Kinder haben neben Leistungen nach dem …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2018 - 12 ZB 18.175
    Schon der Besuch einer heilpädagogischen Tagesstätte schließt in der Regel eine Frühförderung aus (BayLSG, Beschluss v. 21.1.2015 - L 8 SO 316/14 B ER -, juris unter Hinweis auf § 5 des Rahmenvertrags zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder in Interdisziplinären Frühförderstellen in Bayern vom 19. Mai 2006 in der Fassung vom 1. Juli 2011).

    Beim Besuch einer schulvorbereitenden Einrichtung und einer daran angeschlossenen Tagesstätte handelt es sich deshalb nicht um Maßnahmen der Frühförderung im Sinne von Art. 64 AGSG (BayLSG vom 21.1.2015, a.a.O.).

  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 44/08 R

    Antrag auf medizinische Rehabilitationsmaßnahme - Kompetenzkonflikt zwischen …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2018 - 12 ZB 18.175
    Denn mit dem Irrtum über die Zugehörigkeit einer schulvorbereitenden Einrichtung zur Schule, der offenbar auch der Beklagte unterliegt, liegt gerade eine der Fallkonstellationen vor, die es ausnahmsweise rechtfertigt, den erstangegangenen Rehabilitationsträger trotz des ihm eingeräumten Prüfungs- und Ablehnungsrechts gleichwohl einen privilegierten Erstattungsanspruch zuzubilligen, dessen Umfang sich nach den für ihn geltenden Vorschriften richtet (vgl. BayVGH, Urteil v. 7.10.2013 - 12 B 11.1886 - juris, unter Hinweis auf BSG, Urteil v. 20.10.2009 - B 5 R 44/08 R -, BSGE 104, 294).
  • OVG Saarland, 28.10.2011 - 3 A 301/11

    Zuständigkeit zur Gewährung von Integrationshilfe im Schulkindergarten- …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2018 - 12 ZB 18.175
    Diese nunmehr beantragte Leistung ist als die maßgebliche, eine Zuständigkeitsüberprüfung auslösende Maßnahme zu betrachten, da der Hilfeempfänger mit der Aufnahme in die schulvorbereitende Einrichtung in "die Schule" eingetreten ist, womit die Frühförderung endete (vgl. OVG d. Saarlandes, Urteil v. 28.10.2011 - 3 A 301/11 - juris).
  • VG Würzburg, 21.02.2011 - W 3 K 10.736

    Eingliederungshilfe für junge Volljährige

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2018 - 12 ZB 18.175
    Ziel der Vorschrift ist es, durch ein auf Beschleunigung gerichtetes Zuständigkeitsklärungsverfahren die möglichst schnelle Leistungserbringung zu sichern (…BT-Drs. 14/5074, S. 85 u. S. 102; VG Würzburg, Urteil v. 21.2.2011 - W 3 K 10.736 -, juris).
  • VG München, 17.04.2024 - M 18 K 19.1530

    Kostenerstattung (abgelehnt), Eingliederungshilfe, Schulbegleiter

    Auch in der weiteren Fallgruppe, dass die Prüfung des erstangegangenen Rehabilitationsträgers innerhalb der Frist nicht zu einem greifbaren Ergebnis geführt hat und der angegangene Träger deshalb im Interesse der Beschleunigung eine Weitergabe des Rehabilitationsantrags unterlassen hat, ist insoweit Kostenerstattung zu erwägen (…BayVGH, U.v. 30.7.2019 - 12 BV 16.2545 - juris Rn. 46; U.v. 30.7.2018 - 12 ZB 18.175 - juris Rn. 3, jeweils unter Verweis auf U.v. 7.10.2013 - 12 B 11.1886 - juris Rn. 21 ff.;… vgl. BSG, U.v. 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R - juris Rn. 24 ff.;… BSG, U.v. 20.10.2009 - B 5 R 44/08 R - juris Rn. 15 f.;… BVerwG, U.v. 13.6.2013 - 5 C 30.12 - juris Rn. 30;… auch LSG BW, U.v. 30.4.2021 - L 12 AL 3871/19 - juris Rn. 45).

    Es sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass der Beklagte seine Zuständigkeit aufgrund eines Irrtums nicht geprüft oder angenommen hat (vgl. BayVGH, B. 30.7.2018 - 12 ZB 18.175 - juris: Kläger ging irrtümlich von einer Frühförderung aus, tatsächlich lag eine Hilfe zur angemessenen Schulbildung vor) oder aufgrund Ablaufs der Frist des § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IX a.F. von einer Weiterleitung abgesehen hat (vgl. BayVGH, U.v. 7.10.2013 - 12 B 11.1886 - juris: Kläger hatte Unzuständigkeit erkannt, sah sich aber aufgrund vermeintlichen Fristablaufs irrtümlich nicht mehr zur Weiterleitung in der Lage).

    Die einmal begründete sachliche und örtliche Zuständigkeit eines Trägers wegen Versäumung der Frist gemäß § 14 Abs. 1 SGB IX bleibt, wenn sich keine wesentlichen Änderungen des Hilfebedarfs ergeben, bestehen (BayVGH, B.v. 30.7.2018 - 12 ZB 18.175 - juris Rn. 5 ff. m.w.N.).

  • OVG Saarland, 25.02.2026 - 1 A 169/23

    Kostenerstattungsanspruch des Jugendhilfeträgers gegen die Bundesagentur für …

    Rn. 74 Gleichermaßen soll die Kostenerstattung nach den Grundsätzen des vorläufig leistenden Leistungsträgers zu erwägen sein, wenn die Prüfung des erstangegangenen Rehabilitationsträgers innerhalb der Zwei-Wochen-Frist nicht zu einem greifbaren Ergebnis, sondern etwa wegen einer komplizierten Rechtslage zu ernstlichen Argumenten für und gegen die eigene Zuständigkeit bzw. für und gegen die Zuständigkeit eines anderen Rehabilitationsträgers geführt hat und deshalb der angegangene Träger im Interesse der Beschleunigung eine Weitergabe des Antrags unterlassen hat.[BSG, Urt. v. 11.9.2018 - B 1 KR 6/18 R - Rn. 14; siehe auch: Bayerischer VGH, Urt. v. 30.7.2019 - 12 BV 16.2545 - Rn. 46 und v. 30.7.2018 - 12 ZB 18.175 - Rn. 3; LSG Hamburg, Beschl. v. 30.6.2022 - L 3 R 135/18 - Rn. 40; LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 30.4.2021 - L 12 AL 3871/19 - Rn. 45, alle zit. nach juris][BSG, Urt. v. 11.9.2018 - B 1 KR 6/18 R - Rn. 14; siehe auch: Bayerischer VGH, Urt. v. 30.7.2019 - 12 BV 16.2545 - Rn. 46 und v. 30.7.2018 - 12 ZB 18.175 - Rn. 3; LSG Hamburg, Beschl. v. 30.6.2022 - L 3 R 135/18 - Rn. 40; LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 30.4.2021 - L 12 AL 3871/19 - Rn. 45, alle zit. nach juris].
  • VG Stuttgart, 28.04.2020 - 9 K 5941/19

    Anwendbarkeit von § 14 SGB 9 auf rehabilitationsrechtliche Erstanträge

    Mit E-Mail vom 13.06.2019 wies die Beigeladene die Weiterleitung des Antrags zurück und verwies zur Begründung auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 30.07.2018 - 12 ZB 18.175 -, juris), wonach eine Weiterleitung an den zuständigen Träger lediglich bei Neu-Anträgen und nicht bei Weiterbewilligungsanträgen in Betracht komme.
  • VG München, 20.05.2025 - M 18 K 20.1772

    Leistungsempfänger, Eingliederungshilferecht, Leistungen der Eingliederungshilfe, …

    Auch in der weiteren Fallgruppe, dass die Prüfung des erstangegangenen Rehabilitationsträgers innerhalb der Frist nicht zu einem greifbaren Ergebnis geführt hat und der angegangene Träger deshalb im Interesse der Beschleunigung eine Weitergabe des Rehabilitationsantrags unterlassen hat, ist insoweit Kostenerstattung zu erwägen (…BayVGH, U.v. 30.7.2019 - 12 BV 16.2545 - juris Rn. 46; U.v. 30.7.2018 - 12 ZB 18.175 - juris Rn. 3, jeweils unter Verweis auf U.v. 7.10.2013 - 12 B 11.1886 - juris Rn. 21 ff.;… vgl. LSG Hamburg, B.v. 30.6.2022 - L 3 R 135/18 - juris Rn. 40;… LSG BW, U.v. 30.4.2021 - L 12 AL 3871/19 - juris Rn. 45;… VG München, U.v. 17.4.2024 - M 18 K 19.1530 - juris Rn. 61 ff.).
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