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| VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 120-IV-20 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Nichterfüllens der Begründungsanforderungen
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 29.10.2019 - 5 K 1212/19
- OVG Sachsen, 16.12.2019 - 5 E 108/19
- OVG Sachsen, 17.03.2020 - 5 E 108/19
- VG Dresden, 01.07.2020 - 5 K 1212/19
- VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 120-IV-20
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 87-IV-20
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Begründung
Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 120-IV-20
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 120-IV-20
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 61-IV-19
Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 120-IV-20
Insoweit wird der Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 43-IV- 14; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 25.04.2024 - 21-IV-23 Insoweit wird der Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 120-IV-20; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 43-IV-14; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 05.02.2021 - 218-IV-20 Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht den Begründungsanforderungen aus Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf, § 27 Abs. 1 und § 28 SächsVerfGHG (vgl. hierzu bereits SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 120-IV-20) genügt.
- VerfGH Sachsen, 09.09.2021 - 66-IV-21 Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht den Begründungsanforderungen aus Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf, § 27 Abs. 1 und § 28 SächsVerfGHG (vgl. hierzu bereits SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 120-IV-20) genügt.
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