Rechtsprechung
| VerfGH Bayern, 25.05.1970 - 122-VII-69 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- nrw.de
(Schriftsatz aus dem Verfahren)
Wird zitiert von ...
- BFH, 04.05.1983 - II R 180/79
Kirchensteuer - Eintrittsalter
Im gleichen Sinne haben das BVerfG und der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) entschieden und rechtliche Bedenken gegen die Anknüpfung der Kirchensteuerpflicht an die Taufe im Kindesalter zurückgewiesen (BVerfG-Beschluß in BVerfGE 30, 415, 424, wonach die innerkirchliche Regelung der evangelisch-lutherischen Landeskirche Schleswig-Holsteins, derzufolge die Kirchenmitgliedschaft von Taufe und Wohnsitz abhängt, nicht verfassungswidrig ist; BayVerfGH-Entscheidungen vom 12. März 1968 Vf. 127-VII-67, BayVerfGHE 21, 38, 45 ff., und vom 25. Mai 1970 Vf. 122-VII-69, BayVerfGHE 23, 106, 109, 114, wonach die rechtliche Eingliederung in die katholische Kirche durch die Taufe bewirkt wird, die Taufe bereits im Kindesalter gespendet werden kann und demgemäß Kirchenmitglieder schon in dieser Altersstufe Schuldner der Kirchensteuer sein können).
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