Rechtsprechung
| EuGH, 05.12.1973 - 124/73 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
19/62/EWG Art. 14 Abs. 1a; ; 55/62/EWG Art. 7 Abs. 2
- EU-Kommission
Kampffmeyer / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel
VERORDNUNG NR . 19 DES RATES, ARTIKEL 14 ABSATZ 1 BUCHSTABE A; VERORDNUNG NR . 55 DES RATES, ARTIKEL 7
LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATIONEN - GETREIDE - VERARBEITUNGSERZEUGNISSE - TAPIOKA - DENATURIERTES MEHL - ABSCHÖPFUNG - BERECHNUNG - UMSATZAUSGLEICHSTEUER - EOSINIERUNGSKOSTEN - BERÜCKSICHTIGUNG - VERBOT - EU-Kommission
Kampffmeyer / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel
- Wolters Kluwer
Auslegung des Art. 14 Abs. 1a der Verordnung Nr. 19/62 i. V. m Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 55/62; Absetzung des bei der Einfuhr von denaturiertem Tapioka-Mehl erhobenen Umsatzausgleichsteuer und der Kosten der Eosinierung; Veränderlichkeit des von den Europäischen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
19/62/EWG Art. 14 Abs. 1a; 55/62/EWG Art. 7 Abs. 2
LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATIONEN - GETREIDE - VERARBEITUNGSERZEUGNISSE - TAPIOKA - DENATURIERTES MEHL - ABSCHÖPFUNG - BERECHNUNG - UMSATZAUSGLEICHSTEUER - EOSINIERUNGSKOSTEN - BERÜCKSICHTIGUNG - VERBOT - [VERORDNUNG NR. 19 DES RATES, ARTIKEL 14 ABSATZ 1 ...
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 27.03.1973 - VII 2040/66
- EuGH, 05.12.1973 - 124/73
- FG Hessen - VII 2040/66 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- EuGH, 12.05.1971 - 76/70
Wünsche / Hauptzollamt Ludwigshafen
Auszug aus EuGH, 05.12.1973 - 124/73
Die EVStG hält diese Klage für unbegründet und hat geltend gemacht, zum einen seien die vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 12. Dezember 1971 in der Rechtssache Wünsche (Rechtssache 76/70 - Slg. 1971, 393) ausgesprochenen Grundsätze auf Getreideverarbeirungserzeugnisse nicht anwendbar, zum anderen seien die Kosten der Eosinierung bereits durch die unterschiedlichen Abschöpfungssätze für Tapioka-Mehl und denaturiertes Tapioka-Mehl berücksichtigt worden.
- Generalanwalt beim EuGH, 07.11.1973 - 119/73
Deutsche Getreide- und Futtermittel-Handelsgesellschaft gegen Einfuhr- und …
In den vorliegenden vier Rechtssachen (Rechtssachen 119/73, 124/73, 125/73 und 126/73) hat sich der Gerichtshof mit zwei dieser Verordnungen zu befassen, nämlich der Verordnung Nr. 19 vom 4. April 1962, die Getreide betraf, und der Verordnung Nr. 22 vom selben Tage, die Geflügelfleisch betraf.Von diesen vier Rechtssachen sind dem Gerichtshof zwei (119 und 124/73) im Wege des Ersuchens um Vorabentscheidung vom Hessischen Finanzgericht, die anderen zwei (125 und 126/73) im gleichen Wege vom Finanzgericht Hamburg vorgelegt worden.
Im Verfahren 124/73 wird dem Gerichtshof nicht mitgeteilt, woher die Einfuhren stammten, doch kamen sie wahrscheinlich aus einem Drittland, da die Pflanze, aus der Tapioka gewonnen werden kann (Manihot), in der Gemeinschaft nicht angebaut wird.
In einem der Fälle (124/73) wird die weitere Frage aufgeworfen, ob nicht auch die bei der Denaturierung des Tapiokamehls (durch Zusatz von Farbstoffen) entstandenen Kosten hätten abgezogen werden müssen.
Ich deutete Ihnen bereits an, daß dem Gerichtshof im Verfahren 124/73 vom Hessischen Finanzgericht auch die Frage vorgelegt wird, ob die Kosten für die Denaturierung des Tapiokamehls - genauer gesagt die Kosten für den Zusatz von Farbstoffen - hätten von der Abschöpfung abgesetzt werden müssen.
Meine Herren, die dem Gerichtshof in der Rechtssache 124/73 vorgelegten Fragen lauten:.
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