Rechtsprechung
| AG Saarbrücken, 27.06.2016 - 124 C 248/15 |
Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vorbehaltlose Zahlung ist keine Zustimmung zur Änderung des Umlageschlüssels!
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Stromkosten für die Tiefgarage - auch Nichtbenutzung zahlen?
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Betriebskosten Strom Tiefgarage - Wenn Mieter Garage nicht nutzt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Umlage der Stromkosten für Tiefgarage bei Nichtnutzung der Garage durch Mieter - Keine Pflicht des Mieters zur Zahlung des Allgemeinstroms
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vorbehaltlose Zahlung ist keine Zustimmung zur Änderung des Umlageschlüssels! (IMR 2016, 325)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.01.2010 - XII ZR 22/07
Gewerberaummiete: Angemessene Frist für die Abrechnung vorausgezahlter …
Auszug aus AG Saarbrücken, 27.06.2016 - 124 C 248/15
Das Gericht folgt nunmehr- worauf es hingewiesen hat den seit 2007 ergangenen Entscheidungen des BGH, in denen er betont, dass allein durch (jahrelange) Zahlung eine Erklärung des Vermieters, eine Vertragsänderung herbeiführen zu wollen, nicht gesehen werden kann (z.B. BGH Urteil vom 10.10.2007, VIII ZR 279/06; BGH Urteil vom 27.01.2010, XII ZR 22/07). - BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 279/06
Geltendmachung von Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung
Auszug aus AG Saarbrücken, 27.06.2016 - 124 C 248/15
Das Gericht folgt nunmehr- worauf es hingewiesen hat den seit 2007 ergangenen Entscheidungen des BGH, in denen er betont, dass allein durch (jahrelange) Zahlung eine Erklärung des Vermieters, eine Vertragsänderung herbeiführen zu wollen, nicht gesehen werden kann (z.B. BGH Urteil vom 10.10.2007, VIII ZR 279/06; BGH Urteil vom 27.01.2010, XII ZR 22/07). - BGH, 07.04.2004 - VIII ZR 146/03
Umlagefähigkeit der Kosten einer Dachrinnenreinigung und sonstiger Betriebskosten
Auszug aus AG Saarbrücken, 27.06.2016 - 124 C 248/15
Zwar hat der BGH in den (versehentlich) zur Akte gehefteten Entscheidungen vom 29.05.2000 für Geschäftsraummiete (XII ZR 35/00) und vom 07.04.2004 bzgl. Wohnraummiete (VIII ZR 146/03) entschieden, dass die Pflicht, bestimmte zusätzliche Mietnebenkosten zu tragen, die durch ausdrückliche vertragliche Absprache nicht auf den Mieter umgelegt worden waren, durch jahrelange Zahlung konkludent durch den Mieter übernommen worden ist, also eine entsprechende Vereinbarung stillschweigend durch Zahlung zustande gekommen sei (ebenso OLG Celle, Entscheidung vom 16.10.2006). - BGH, 29.05.2000 - XII ZR 35/00
Umfang der vom Mieter zu tragenden Nebenkosten
Auszug aus AG Saarbrücken, 27.06.2016 - 124 C 248/15
Zwar hat der BGH in den (versehentlich) zur Akte gehefteten Entscheidungen vom 29.05.2000 für Geschäftsraummiete (XII ZR 35/00) und vom 07.04.2004 bzgl. Wohnraummiete (VIII ZR 146/03) entschieden, dass die Pflicht, bestimmte zusätzliche Mietnebenkosten zu tragen, die durch ausdrückliche vertragliche Absprache nicht auf den Mieter umgelegt worden waren, durch jahrelange Zahlung konkludent durch den Mieter übernommen worden ist, also eine entsprechende Vereinbarung stillschweigend durch Zahlung zustande gekommen sei (ebenso OLG Celle, Entscheidung vom 16.10.2006).
- AG Brandenburg, 28.09.2018 - 31 C 68/16
Feststellungsklage auf Nichtbestehen einer Zahlungsverpflichtung gegenüber …
So sind z.B. die Strom-Kosten für die Beleuchtung und das Garagentor sowie die Entlüftung etc. p.p. der (Tief-)Garage in der Regel - soweit ermittelbar - auch nur auf diejenigen Mieter umzulegen, die auch einen Kfz-Stellplatz in dieser (Tief-)Garage angemietet haben (BGH, Beschluss vom 13.12.2011, Az.: VIII ZR 286/10, u.a. in: WuM 2012, Seite 98 = Grundeigentum 2012, Seite 402; LG Köln, Urteil vom 11.01.2017, Az.: 9 S 82/13, u.a. in: ZMR 2017, Seiten 249 f.; LG Itzehoe, Urteil vom 30.09.2010, Az.: 9 S 96/09, u.a. in: FD-MietR 2011, Nr. 314388 = "juris"; LG Aachen, Urteil vom 17.01.1992, Az.: 5 S 302/91, u.a. in: DWW 1993, Seiten 41 ff.; LG Hamburg, Urteil vom 13.07.1989, Az.: 7 S 185/88, u.a. in: WuM 1989, Seiten 640 f.; AG Saarbrücken, Urteil vom 27.06.2016, Az.: 124 C 248/15 (06), u.a. in: WuM 2016, Seite 520;… Schneider, in: Spielbauer/Schneider, Mietrecht, 2. Auflage 2018, § 556 BGB, Vereinbarungen über Betriebskosten, Rn. 115); jedoch ist dies hier der Fall.
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