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   VerfGH Bayern, 29.07.2013 - 125-VI-11   

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https://dejure.org/2013,24533
VerfGH Bayern, 29.07.2013 - 125-VI-11 (https://dejure.org/2013,24533)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 29.07.2013 - 125-VI-11 (https://dejure.org/2013,24533)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 29. Juli 2013 - 125-VI-11 (https://dejure.org/2013,24533)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung der Zulässigkeit einer gegen eine Beschlagnahme im Ermittlungsverfahren gerichteten Verfassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 27.02.2003 - 2 BvR 190/03

    Mangels Rechtswegerschöpfung und substantiierter Begründung unzulässige

    Auszug aus VerfGH Bayern, 29.07.2013 - 125-VI-11
    Die insoweit für Durchsuchungen geltenden Maßstäbe sind auf Maßnahmen, die - wie Beschlagnahmeanordnungen - noch vor ihrer Erledigung gerichtlich überprüft werden können, nicht ohne Weiteres übertragbar (vgl. BVerfG vom 27.2.2003 = BVerfGK 1, 65/66).
  • BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03

    Ermittlungsrichterliche Durchsuchungsanordnung nach StPO § 102 und § 103 und

    Auszug aus VerfGH Bayern, 29.07.2013 - 125-VI-11
    Anders als bezüglich der (nicht angegriffenen) Durchsuchungsanordnung ist daher nicht das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, sondern das Eigentumsgrundrecht betroffen (vgl. BVerfG vom 28.4.2003 = NJW 2003, 2669/2670).
  • BVerwG, 06.02.1991 - 3 B 85.90

    Presseerklärung eines Staatsanwaltes - Rechtliche Beanstandung - Unzutreffende

    Auszug aus VerfGH Bayern, 29.07.2013 - 125-VI-11
    Ob die Rechtswidrigkeit der Informationsweitergabe nach § 23 EGGVG vom hierfür zuständigen Strafsenat des Oberlandesgerichts hätte festgestellt werden können (vgl. OLG Düsseldorf vom 27.4.2005 = NJW 2005, 1791/1803; Kissel/Mayer, GVG, 7. Aufl. 2013, RdNr. 129 zu § 12; Pabst in Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl. 2013, RdNr. 68 zu § 23 EGGVG) oder ob dies, wenn solche Öffentlichkeitsarbeit nicht den Justizverwaltungsmaßnahmen zuzurechnen wäre (BVerwG vom 6.2.1991 = NJW 1992, 62), im Verwaltungsrechtsweg hätte erfolgen müssen, kann hier dahinstehen.
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - 15 U 98/03

    Zum Beurteilungsspielraum der Staatsanwaltschaft bei der Prüfung ob ein

    Auszug aus VerfGH Bayern, 29.07.2013 - 125-VI-11
    Ob die Rechtswidrigkeit der Informationsweitergabe nach § 23 EGGVG vom hierfür zuständigen Strafsenat des Oberlandesgerichts hätte festgestellt werden können (vgl. OLG Düsseldorf vom 27.4.2005 = NJW 2005, 1791/1803; Kissel/Mayer, GVG, 7. Aufl. 2013, RdNr. 129 zu § 12; Pabst in Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl. 2013, RdNr. 68 zu § 23 EGGVG) oder ob dies, wenn solche Öffentlichkeitsarbeit nicht den Justizverwaltungsmaßnahmen zuzurechnen wäre (BVerwG vom 6.2.1991 = NJW 1992, 62), im Verwaltungsrechtsweg hätte erfolgen müssen, kann hier dahinstehen.
  • VerfGH Bayern, 02.05.2016 - 93-VI-14

    Vorläufige Entbindung aus dem Amt des Bereitschaftsleiters bei der Bergwacht

    Seine Einschätzung, die Anhörungsrüge sei wegen der vom Klagegegner nicht vorgelegten bzw. nicht geführten Akten "untunlich" gewesen, ändert nichts an der Obliegenheit, vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung seiner Klage von allen verfügbaren fachgerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten Gebrauch zu machen (vgl. VerfGH vom 29.7.2013 - Vf. 125-VI-11 - juris Rn. 15).
  • VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 50-VI-18

    Nicht hinreichend substantiierte Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Damit ist das erforderliche Rechtsschutzinteresse entfallen (vgl. z. B. VerfGH vom 29.7.2013 - Vf. 125-VI-11 - juris Rn. 12; BVerfG vom 11.10.2007 - 2 BvR 1538/06 - juris Rn. 16; vom 1.10.2008 - 1 BvR 2733/04 - juris Rn. 12; vom 18.11.2018 - 1 BvR 1481/18 - juris Rn. 2).
  • VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 47-VI-18

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei Unterlassen einer

    Damit ist das erforderliche Rechtsschutzinteresse entfallen (vgl. z. B. VerfGH vom 29.7.2013 - Vf. 125-VI-11 - juris Rn. 12; BVerfG vom 11.10.2007 - 2 BvR 1538/06 - juris Rn. 16; vom 1.10.2008 - 1 BvR 2733/04 - juris Rn. 12; vom 18.11.2018 - 1 BvR 1481/18 - juris Rn. 2).
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