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   OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.1991 - 13 A 1475/90   

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https://dejure.org/1991,5379
OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.1991 - 13 A 1475/90 (https://dejure.org/1991,5379)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.07.1991 - 13 A 1475/90 (https://dejure.org/1991,5379)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Juli 1991 - 13 A 1475/90 (https://dejure.org/1991,5379)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Postzeitungsdienst; Zeitung; Presseübliche Berichterstattung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1340
  • NVwZ 1992, 693 (Ls.)
  • afp 1992, 97
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 20.09.2012 - I ZR 116/11

    Fraktionszeitung

    Voraussetzung für eine presseübliche Berichterstattung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 PUDLV ist die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Tagesereignisse, Zeit oder Fachfragen, die keine Züge werblichen Inhalts aufweisen darf (vgl. OVG Münster, NJW 1992, 1340).
  • BGH, 01.02.1996 - I ZR 44/94

    Regelung des Entgelts für Verlegerbeilagen in den AGB für den Postzeitungsdienst

    Dies entspricht auch allein der Zielsetzung des Postzeitungsdienstes, die Presse durch niedrigere Gebühren bei der Wahrnehmung ihrer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben zu unterstützen, nicht aber die Wahrnehmung geschäftlicher Interessen Dritter durch Werbung für diese zu erleichtern (vgl. Hess.VGH AfP 1993, 684, 685 f.; OVG Münster NJW 1992, 1340, jeweils noch zu § 5 Abs. 1 PostZtgO).
  • LAG Bremen, 07.12.2016 - 3 Sa 83/16

    Mindestlohn bei Zeitungszustellern

    Voraussetzung für eine presseübliche Berichterstattung ist die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Tagesereignisse, Zeit oder Fachfragen, die keine Züge werblichen Inhalts aufweisen darf (vgl. BGH 20. September 2012 - I ZR 116/11 -, Rn. 27, juris ; OVG Münster, NJW 1992, 1340).
  • VGH Hessen, 16.02.1993 - 11 UE 1830/90

    Auswirkung der Poststrukturänderungen auf ein anhängiges Verfahren - Streit um

    Demnach ist presseübliche Berichterstattung die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Tagesereignisse, Zeit- und Fachfragen, die Züge werblichen Inhalts nicht vorweisen darf (so zutreffend OVG Münster, Urteil vom 11.07.1991 - 13 A 1475/90 - NJW 1992, 1340).
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