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   OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2001 - 13 B 1362/01   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2001 - 13 B 1362/01 (https://dejure.org/2001,1271)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.12.2001 - 13 B 1362/01 (https://dejure.org/2001,1271)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. Dezember 2001 - 13 B 1362/01 (https://dejure.org/2001,1271)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage; Öffentliches Interesse an einer alsbaldigen Vollziehung telekommunikationsrechtlicher Aufsichtsmaßnahmen; Vertragsklauseln i.R. von Leistungen über DA-Metallleitungen; Vertrag über den Zugang zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck.de (Kurzinformation)

    Entgeltregulierung II

  • beck.de (Leitsatz)

    Leistungspflicht ohne Entgelte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 496
  • MMR 2002, 335
  • DVBl 2002, 493 (Ls.)
  • K&R 2002, 211
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Köln, 28.11.2002 - 1 K 6568/01

    Genehmigung der von einem marktbeherrschenden Unternehmen beantragten Entgelte

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2001 - 13 B 1362/01
    Die aufschiebende Wirkung der Klage 1 K 6568/01 VG Köln wird angeordnet.

    Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage 1 K 6568/01 VG Köln gegen den Bescheid der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post vom 9. August 2001 - BK 3c-01/013 - ist zulässig.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2000 - 13 B 2018/99

    Antrag auf einstweilige Anordnung der Vorlage eines Entgeltgenehmigungsantrags

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2001 - 13 B 1362/01
    Glaubt ein Wettbewerber, die Leistung des Marktbeherrschers vor der Entgeltgenehmigung beanspruchen zu müssen, kann er bei der Antragsgegnerin die Einleitung eines Entgeltregulierungsverfahrens beantragen - nach der Rechtsprechung des Senats vgl. Beschlüsse vom 4. Oktober 2001 - 13 A 5146/00 - und vom 5. Juli 2000 - 13 B 2018/99 - setzt ein solches Verfahren einen förmlichen Entgeltgenehmigungsantrag des Marktbeherrschers nicht voraus - und kann die Antragsgegnerin nach dem Marktbeherrscher kurzfristig gewährter Möglichkeit zur Anbringung eines Entgeltantrages zumindest vorläufige Entgelte auf der Grundlage des § 78 TKG und auch des Art. 4 Abs. 3 VO Nr. 2887/2000 anordnen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2001 - 13 A 5146/00

    Berkizi-Nikolakaki

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2001 - 13 B 1362/01
    Glaubt ein Wettbewerber, die Leistung des Marktbeherrschers vor der Entgeltgenehmigung beanspruchen zu müssen, kann er bei der Antragsgegnerin die Einleitung eines Entgeltregulierungsverfahrens beantragen - nach der Rechtsprechung des Senats vgl. Beschlüsse vom 4. Oktober 2001 - 13 A 5146/00 - und vom 5. Juli 2000 - 13 B 2018/99 - setzt ein solches Verfahren einen förmlichen Entgeltgenehmigungsantrag des Marktbeherrschers nicht voraus - und kann die Antragsgegnerin nach dem Marktbeherrscher kurzfristig gewährter Möglichkeit zur Anbringung eines Entgeltantrages zumindest vorläufige Entgelte auf der Grundlage des § 78 TKG und auch des Art. 4 Abs. 3 VO Nr. 2887/2000 anordnen.
  • EuGH, 18.01.2011 - C-272/10

    Telekommunikationsgesetz (TKG)

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2001 - 13 B 1362/01
    Das Gegenteil ist der Fall, indem dem Marktbeherrscher an den Kosten orientierte Preise zuerkannt werden (vgl. Art. 3 Abs. 3 VO 2887/2000) und auch die Kommission vom Kostendeckungsprinzip ausgeht (vgl. Nr. 6 Unterabs. 2 der Mitteilung der Kommission zum entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss - 2000/C 272/10 -, ABl. C 272/55), was beides unerreichbar bleibt, wenn der Marktbeherrscher trotz Vorleistung das an sich geschuldete Entgelt nicht erhält.
  • Drs-Bund, 30.01.1996 - BT-Drs 13/3609
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2001 - 13 B 1362/01
    In der amtlichen Begründung zu § 28 des Gesetzentwurfs, dem späteren § 29 TKG, heißt es zu Abs. 2: "?Falls das marktbeherrschende Unternehmen andere als die genehmigten Tarife in Rechnung stellt, ist der Vertrag nur dann wirksam, wenn sie durch die genehmigten Tarife ersetzt werden." vgl. BT-Drucks. 13/3609, S. 45.
  • BVerwG, 21.01.2004 - 6 C 1.03

    Telekommunikation; Anspruch auf Gewährung besonderen Netzzugang; Genehmigung von

    Aus dem Telekommunikationsgesetz folgt, dass die Genehmigung der Entgelte für die Gewährung eines besonderen Netzzugangs auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages zurückwirkt, in dem diese Entgelte vereinbart worden sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Dezember 2001 - 13 B 1362/01 - NVwZ 2002, 496 ; Beschluss vom 20. Januar 2003 - 13 A 363/01 - KR 2003, 308 ; Stamm, Die Entgeltregulierung im Telekommunikationsgesetz 2001, S. 297 ff.; Kleinlein, in: Westermann/Mock , Festschrift für Gerold Bezzenberger, 2000, S. 673 ; Kleinlein/Enaux, K&R 2003, 275 ; Lünenbürger, CR 2001, 84 ; Breyer, CR 2002, 722 ; Rommel, MMR, 2002, 340; a.A.: Schuster/ Stürmer: Büchner/Ehmer/Geppert/Kerkhoff/Piepenbrock/Schütz/Schuster, Beck'scher TKG-Kommentar, 2. Auflage, § 29 Rn. 7 a; Trute in: ders./ Spoerr/Bosch, Telekommunikationsgesetz mit FTEG, 1. Auflage, § 39 Rn. 11; Schuster MMR 2001, 298 ; Hummel, CR 2000, 291 ).

    Das Telekommunikationsgesetz lässt es nicht zu, den vertraglich vereinbarten Zugang erst ab Erteilung der Entgeltgenehmigung zu gewähren (vgl. Spoerr, a.a.O., § 29 Rn. 7; Schütz/Müller, MMR 1999, 128, 130; Kleinlein/Enaux, a.a.O., 279; Breyer, a.a.O., 724 f.; Kerkhoff in: Büchner/Ehmer/Geppert/Kerkhoff/Piepenbrock/ Schütz/Schuster, a.a.O., Anhang § 41, § 30 TKV Rn. 22; Posser/Räder, MMR-Beilage 2/99 V (VII); a.A.: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Dezember 2001, a.a.O., 496 ff.; Schuster/Stürmer, a.a.O., § 29 Rn. 21 f.; Hummel, a.a.O., 293 f.).

  • VG Köln, 28.11.2002 - 1 K 6997/01

    Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) und Inhouse-Verkabelung in Form

    Soweit das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen demgegenüber eine Vorleistungspflicht des Marktbeherrschers verneint hat, vgl. Beschluss vom 14. Dezember 2001 - 13 B 1362/01 -, in dem es die aufschiebende Wirkung der vorliegenden Klage angeordnet hat, ist dem nicht zu folgen.

    Gegen ein derartiges Leistungsverweigerungsrecht spricht ferner die Regelung des § 29 Abs. 2 Satz 2 TKG, a.A. wohl: OVG NRW, Beschluss vom 14. Dezember 2001 - 13 B 1362/01 -.

    Das Anliegen, eine rechtswidrige Behördenpraxis vertragsrechtlich "abzufedern", rechtfertigt indes nicht die Annahme eines missbräuchlichen Verhaltens der Klägerin, vgl. hierzu: OVG NRW, Beschluss vom 14. Dezember 2001 - 13 B 1362/01 -.

  • VG Köln, 13.02.2003 - 1 K 8003/98
    Beschlüsse vom 14.12.2001 - 13 B 1362/01 - und 20.1.2002 - 13 A 362/01 -.

    OVG NRW, Beschluss vom 14.12.2001 - 13 B 1362/01 -,.

  • VG Köln, 28.11.2002 - 1 K 6568/01
    Soweit das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen demgegenüber eine Vorleistungspflicht des Marktbeherrschers verneint hat, vgl. Beschluss vom 14. Dezember 2001 - 13 B 1362/01 -, in dem es die aufschiebende Wirkung der vorliegenden Klage angeordnet hat, ist dem nicht zu folgen.

    Gegen ein derartiges Leistungsverweigerungsrecht spricht ferner die Regelung des § 29 Abs. 2 Satz 2 TKG, a.A. wohl: OVG NRW, Beschluss vom 14. Dezember 2001 - 13 B 1362/01 -.

    Das Anliegen, eine rechtswidrige Behördenpraxis vertragsrechtlich "abzufedern", rechtfertigt indes nicht die Annahme eines missbräuchlichen Verhaltens der Klägerin, vgl. hierzu: OVG NRW, Beschluss vom 14. Dezember 2001 - 13 B 1362/01 -.

  • VG Köln, 12.06.2003 - 1 K 8636/98

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Nachzahlungsklausel in einem

    Soweit das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen demgegenüber eine Vorleistungspflicht des Marktbeherrschers unter Hinweis auf § 320 Abs. 1 Satz 1 BGB verneint hat, vgl. Beschluss vom 14. Dezember 2001 - 13 B 1362/01 -, ist dem nicht zu folgen.

    Gegen ein derartiges Leistungsverweigerungsrecht spricht ferner die Regelung des § 29 Abs. 2 Satz 2 TKG, a.A. wohl: OVG NRW, Beschluss vom 14. Dezember 2001 - 13 B 1362/01 -.

    vgl.u.a.: VG Köln, Urteil vom 30.08.2001 - 1 K 9669/98 - Juris; OVG NRW, Beschluss vom 14.12.2001 - 13 B 1362/01 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2002, 496 ff.).

  • VG Köln, 06.02.2003 - 1 K 8003/98

    Genehmigung zur Erhebung von Entgelten bzgl. der Zusammenschaltung des

    Die Ausführungen der Beklagten im vorliegenden Verfahren geben keinen Anlass, diese Rechtsauffassung, die im Ergebnis vom OVG NRW bestätigt wurde, Beschlüsse vom 14.12.2001 -13 B 1362/01- und 20.1.2002 -13 A 362/01- zu ändern.

    Ebenso wie im Rechtsstreit gegen die Regulierungsentscheidung nur die vom Marktbeherrscher im Verwaltungsverfahren vorgelegten Kostennachweise Berücksichtigung finden dürfen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14.12.2001 - 13 B 1362/01 -, können andererseits für die Überprüfung dieser Entscheidung auch nur die im verfahrensabschließenden Bescheid genannten Gründe herangezogen werden.

  • VG Köln, 13.02.2003 - 1 K 809/00
    Soweit das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen demgegenüber eine Vorleistungspflicht des Marktbeherrschers verneint hat, vgl. Beschluss vom 14. Dezember 2001 - 13 B 1362/01 -, in dem es die aufschiebende Wirkung der vorliegenden Klage angeordnet hat, ist dem nicht zu folgen.

    Gegen ein derartiges Leistungsverweigerungsrecht spricht ferner die Regelung des § 29 Abs. 2 Satz 2 TKG, a.A. wohl: OVG NRW, Beschluss vom 14. Dezember 2001 - 13 B 1362/01 -.

  • VG Köln, 14.11.2002 - 1 K 1799/01

    Genehmigungspflichtigkeit von Entgelten für die Inanspruchnahme der Leistung

    2.5 Die Frage der rückwirkenden Erteilung der Entgeltgenehmigung haben die Kammer und das OVG NRW vgl.: VG Köln, Urteil vom 9.11.2000 - 1 K 10406/98 -,JURIS; OVG NRW, Beschluss vom 14.12.2001 - 13 B 1362/01 -, NVwZ 2002, 496.

    ebenso: OVG NRW, Beschluss vom 14.12.2001 13 B 1362/01-, MMR 2002, 335.

  • VG Köln, 21.02.2002 - 1 K 5694/98

    Erhebung von Entgelten für die Inanspruchnahme der Leistung Preselection eines

    Ebenso wie im Rechtsstreit gegen die Regulierungsentscheidung nur die vom Marktbeherrscher im Verwaltungsverfahren vorgelegten Kostennachweise Berücksichtigung finden dürfen vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14.12.2001 - 13 B 1362/01 -, können andererseits für die Überprüfung dieser Entscheidung auch nur die im verfahrensabschließenden Bescheid genannten Gründe herangezogen werden.

    2.5 Die Frage der rückwirkenden Erteilung der Entgeltgenehmigung haben die Kammer und das OVG NRW vgl.: VG Köln, Urteil vom 30.08.2001 - 1 K 10404/98 - OVG NRW, Beschluss vom 14.12.2001 - 13 B 1362/01 -, in Bezug auf Wettbewerberentgelte bereits bejaht.

  • OLG Frankfurt, 11.09.2007 - 11 W 39/06

    Beschwerde gegen einen Stromnetzentgeltbescheid: Genehmigungsfähigkeit von

    Dies kann nicht richtig sein (gegen ein Nachschieben von Gründen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren für vergleichbare Fälle aus dem Energiebereich auch OVG Münster, NVwZ 2002, 496, 499; OVG Münster, Beschl. v. 27.5.2004 - 13 A 1699/02, Rn.27).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2003 - 13 A 363/01

    Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) zu besonderen Zeiten;

  • OLG Frankfurt, 11.09.2007 - 11 W 41/06

    Stromnetz-Entgeltregulierung: Berichtigung verschiedener Kostenpositionen bei der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2001 - 13 A 3112/00

    Genehmigung von Anschlussentgelten und Verbindungsentgelten im Zusammenhang mit

  • OLG Frankfurt, 11.09.2007 - 11 W 38/06

    Stromnetz-Entgeltregulierung: Berichtigung verschiedener Kostenpositionen des

  • VG Köln, 18.05.2005 - 1 L 3263/04

    Rückwirkung im Hauptsacheverfahren zu Lasten nachfragender Wettbewerber

  • VG Köln, 01.07.2004 - 1 K 11131/99

    Voraussetzungen der Genehmigungsbedürftigkeit von in

  • VG Köln, 31.07.2003 - 1 K 1246/02

    Angebot von ADSL- Anschlüssen im Zusammenhang mit vollständig entbündelten

  • VG Köln, 21.02.2002 - 1 K 8523/99
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2003 - 13 A 362/01
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2003 - 13 A 364/01
  • VG Köln, 21.02.2002 - 1 K 4866/99
  • VG Köln, 17.02.2005 - 1 K 8312/01

    Wirksamkeitsvoraussetzungen von telekommunikationsrechtlichen

  • VG Köln, 02.10.2003 - 1 K 7079/98

    Grundlagen der Erhebung von Entgelten für eine Gewährung besonderer Netzzugänge

  • VG Köln, 12.06.2004 - 1 K 549/99

    Rückwirkende Genehmigung von Intra-Building Abschnitten

  • VG Köln, 27.11.2003 - 1 K 2659/00
  • VG Köln, 28.02.2002 - 1 K 3741/98

    Erhebung von Entgelten für das Führen von Ferngesprächen über die

  • VG Köln, 20.10.2005 - 1 K 6724/02

    Voraussetzungen für die Missbräuchlichkeit einer im Wege der Regulierungsaufsicht

  • VG Köln, 18.11.2004 - 1 K 639/00

    Telekommunikationsrechtliche Wirksamkeitsvoraussetzungen von Verträgen über die

  • VG Köln, 02.10.2003 - 1 K 1859/99

    Genehmigung einmaliger Entgelte für die erstmalige Bereitstellung und Überlassung

  • VG Köln, 23.05.2002 - 1 K 5341/99

    Möglichkeit einer rückwirkenden Genehmigung von Wettbewerberentgelten

  • VG Köln, 16.06.2011 - 21 L 154/11

    Zulässigkeit einer Anfechtungsklage gegen einen erledigten Verwaltungsakt der

  • VG Köln, 12.06.2003 - 1 K 10466/99

    Anspruch auf Gewährung eines Netzzugangs; Vorligen einer marktbeherrschende

  • VG Köln, 24.02.2003 - 1 K 1154/01

    Streit über die Genehmigung von Entgelten betreffend einen Zugang zur

  • VG Köln, 23.05.2002 - 1 K 2688/99
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