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   OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.1998 - 13 B 500/97   

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https://dejure.org/1998,9882
OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.1998 - 13 B 500/97 (https://dejure.org/1998,9882)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.02.1998 - 13 B 500/97 (https://dejure.org/1998,9882)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. Februar 1998 - 13 B 500/97 (https://dejure.org/1998,9882)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • agpf.de

    Widerruf der Heilpraktiker-Erlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulassung als Heilpraktiker; Rücknahme der Heilpraktikererlaubnis; Sittliche Zuverlässigkeit; Geschlechtsverkehr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2762 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • VG Gelsenkirchen, 09.05.2018 - 7 L 261/18

    Heilpraktiker Heilpraktikererlaubnis Unzuverlässigkeit Hypnose sexueller

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25. Februar 1998 - 13 B 500/97 -, juris, Rn. 11 ;VG Magdeburg, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 3 A 1/14 -, juris, Rn. 22 m.w.N.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25. Februar 1998 - 13 B 500/97 -, juris, Rn. 10 m.w.N.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25. Februar 1998 - 13 B 500/97 -, juris, Rn. 20.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. November 1997 - 13 E 1105/96 - und vom 25. Februar 1998 - 13 B 500/97 -.

  • OVG Niedersachsen, 26.10.2010 - 8 ME 181/10

    Zuverlässigkeit eines Heilpraktikers bei negativer Prognose für die Zukunft und

    An der Zuverlässigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Buchst. f 1. DVO-HeilprG fehlt es, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, der Heilpraktiker werde in Zukunft die Vorschriften und Pflichten nicht beachten, die sein Beruf mit sich bringt, und sich dadurch Gefahren für die Allgemeinheit oder die von ihm behandelten Patienten ergeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.4.2010 - 3 C 22/09 -, NJW 2010, 2901; Senatsbeschl. v. 23.10.2008 - 8 PA 75/08 - Bayerischer VGH, Beschl. v. 28.7.2000 - 21 ZB 98.3498 -, juris Rn. 9; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 25.2.1998 - 13 B 500/97 -, juris Rn. 11 jeweils m.w.N.).

    § 2 Abs. 1 Buchst. f 1. DVO-HeilprG setzt eine solche strafrechtliche Verurteilung nicht zwingend voraus, sondern gestattet und fordert regelmäßig eine von strafrechtlichen Wertungen unabhängige Würdigung des Sachverhalts (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.1.1991, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 25.2.1998, a.a.O., Rn. 21), wie sie hier vom Antragsgegner vorgenommen worden ist.

  • VG Regensburg, 17.02.2020 - RN 5 S 19.2489

    Widerruf der Heilpraktikererlaubnis wegen sittlicher Unzuverlässigkeit

    Hierbei sind angesichts der Bedeutung der gefährdeten Rechtsgüter grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen (OVG NRW, Beschluss vom 25.02.1998 - 13 B 500/97 -, Rn. 11, juris; BayVGH, Beschluss vom 03.11.1995 - 7 CS 95.3110, NVwZ-RR 1997, 151 m.w.N.; Spickhoff/Schelling, 3. Aufl. 2018, Heilpraktikergesetz-DVO § 7 Rn. 3).

    Den Verwaltungsbehörden und den Gerichten ist es aber nicht verwehrt, die im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren und im strafgerichtlichen Verfahren gewonnenen Erkenntnisse und Beweismittel einer eigenständigen Überprüfung etwa im Hinblick darauf zu unterziehen, ob sich daraus hinreichende Schlussfolgerungen für das Vorliegen der Voraussetzungen für einen Widerruf der einer Heilpraktikererlaubnis ziehen lassen (OVG NRW, Beschluss vom 25.02.1998 - 13 B 500/97, Rn. 9, juris; vgl. zum Widerruf einer tierärztlichen Approbation i.Z.m. einer Einstellung nach § 153a Abs. 2 StPO BVerfG, Kammerbeschluss vom 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90, Rn. 21, juris).

  • VGH Bayern, 27.05.2020 - 21 CS 20.433

    Widerruf der Heilpraktikererlaubnis wegen mangelnder Zuverlässigkeit

    An der Zuverlässigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Buchst. f DVO-HeilprG fehlt es, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, der Heilpraktiker werde in Zukunft die Vorschriften und Pflichten nicht beachten, die sein Beruf mit sich bringt, und sich dadurch Gefahren für die Allgemeinheit oder die von ihm behandelten Patienten ergeben (vgl. BVerwG, U.v. 28.4.2010 - 3 C 22/09 - NJW 2010, 2901; NdsOVG B.v. 23.10.2008 - 8 PA 75/08 - juris; BayVGH, B.v. 28.7.2000 - 21 ZB 98.3498 - juris Rn. 9; OVG NW, B.v. 25.2.1998 - 13 B 500/97 - juris Rn. 11 jeweils m.w.N.).

    § 2 Abs. 1 Buchst. f 1. DVO-HeilprG setzt eine solche strafrechtliche Verurteilung nicht zwingend voraus, sondern gestattet und fordert regelmäßig eine von strafrechtlichen Wertungen unabhängige Würdigung des Sachverhalts (vgl. BVerfG, B.v. 16.1.1991 - 1 BvR 1326/90 - juris; OVG NW, B.v. 25.2.1998 - 13 B 500/97 - juris Rn. 21), wie sie hier vom Antragsgegner und ihm folgend vom Verwaltungsgericht vorgenommen worden ist.

  • OVG Niedersachsen, 02.09.2008 - 8 ME 53/08

    Sofort vollziehbarer Widerruf der "Berufserlaubnis" als Hebamme wegen

    Wegen der unterschiedlichen Zielsetzungen und Voraussetzungen für den Widerruf der Berufserlaubnis wegen Unzuverlässigkeit nach § 3 Abs. 2 HebG einerseits und für die Anordnung eines Berufsverbots durch ein Strafgericht gemäß § 70 StGB bzw. für ein vorläufiges Berufsverbot gemäß § 132a StPO andererseits kommt den letztgenannten strafrechtlichen Bestimmungen keine exklusive Wirkung zu, d.h. sie stehen entgegen der Annahme der Antragstellerin auch während eines laufenden Ermittlungsverfahrens der Anwendung des § 3 Abs. 2 HebG nicht entgegen (vgl. zur Aufhebung der Heilpraktikererlaubnis: OVG Münster, Beschl. v. 25.2.1998 - 13 B 500/97 -, juris, m. w. N.).
  • VG Hannover, 25.06.2010 - 5 B 2650/10

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Heilpraktikererlaubnis aufgrund von

    Im Übrigen kommt es auf die von der strafrechtlichen Beurteilung unabhängige Würdigung der Angelegenheit an (vgl. zur Aufhebung einer Heilpraktikererlaubnis: OVG Münster, Beschl. vom 25.2.1998 - 13 B 500/97 -, m. w. N., ).
  • OVG Niedersachsen, 25.02.2011 - 8 LA 330/10

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme" bei einer

    Als unzuverlässig ist ein Erlaubnisinhaber anzusehen, wenn er keine ausreichende Gewähr dafür bietet, dass er in Zukunft seinen Beruf ordnungsgemäß unter Beachtung aller in Betracht kommenden Vorschriften und Berufspflichten, insbesondere ohne Straftaten zu begehen, ausüben wird, und sich dadurch Gefahren für die Allgemeinheit oder die von ihm behandelten Patienten ergeben (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 25.02.1998 - 13 B 500/97 -, juris, zur Unzuverlässigkeit eines Heilpraktikers; Erdle/Becker, Recht der Gesundheitsfachberufe, Loseblattsammlung: Stand Dezember 2010, Ziffer 20.1, § 2 HebG, Rdnr. 3, unter Bezugnahme auf Ziffer 40.1, § 2 KrPflG, Ziffer 7).
  • VG Aachen, 16.05.2006 - 5 K 320/05

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Logopäde";

    vgl. BVerwG, Urteile vom 26. September 2002 - 3 C 37/01 -, NJW 2003, 913, und vom 16. September 1997 - 3 C 12/95 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 25. Februar 1998 - 13 B 500/97 -, juris.
  • VG Magdeburg, 27.01.2015 - 3 A 1/14

    Entziehung der Heilpraktiker-Erlaubnis

    Zudem soll der Widerruf der Heilpraktiker-Erlaubnis keine zusätzliche Sanktion für ein strafbewehrtes Handeln darstellen, sondern vielmehr die Konsequenz des Handelns sein, welches die negative Prognose bezüglich der ordnungsgemäßen Erfüllung zukünftiger Berufspflichten rechtfertigt (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 25.2.1998 - 13 B 500/97 -, Rn. 23, zit. nach juris).
  • OVG Sachsen, 15.01.2019 - 4 B 296/18

    Gehörsausspruch; Heilkunde; Heilpraktiker; Erlaubnis; Widerruf;

    Diesbezüglich ist maßgeblich, ob der Betroffene infolge seines Fehlverhaltens nicht mehr das für seine Berufsausübung erforderliche Vertrauen, das heilsuchende Patienten dem Beruf des Heilpraktikers entgegenbringen, genießen kann (vgl. OVG NW, Beschl. v. 25. Februar 1998 - 13 B 500/97 -, juris Rn. 11).
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