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   AG Bonn, 08.11.2006 - 13 C 607/05   

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https://dejure.org/2006,17938
AG Bonn, 08.11.2006 - 13 C 607/05 (https://dejure.org/2006,17938)
AG Bonn, Entscheidung vom 08.11.2006 - 13 C 607/05 (https://dejure.org/2006,17938)
AG Bonn, Entscheidung vom 08. November 2006 - 13 C 607/05 (https://dejure.org/2006,17938)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rechtschutzversicherung - Ansprüche gegen Rechtsanwalt auf Rückzahlung angeblich zuviel gezahlten Honorars setzt voraus, dass der Rechtsanwalt von seinem ehemaligen Mandanten von der Verschwiegenheitspflicht entbunden wird.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rechtschutzversicherung - Ansprüche gegen Rechtsanwalt auf Rückzahlung angeblich zuviel gezahlten Honorars setzt voraus, dass der Rechtsanwalt von seinem ehemaligen Mandanten von der Verschwiegenheitspflicht entbunden wird.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Forderungsübergang im Wege der Legalzession nach Wechselgesetz; Entbindung von der anwaltlichen Schweigepflicht ; Unterstützung des Versicherers bei der Durchsetzung seines übergegangenen Anspruchs durch den Versicherungsnehmers; Pflicht des Versicherten zur Auskunft ...

  • BRAK-Mitteilungen

    Auskunft an eine Rechtsschutzversicherung, die ein anderer Rechtsschutzversicherer übernommen hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 355
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Heidelberg, 27.07.2016 - 1 S 51/15

    Auskunftsanspruch der Rechtsschutzversicherung gegen zwei Rechtsanwälte und die

    Es entspricht daher auch seinem Interesse, eine konkludente Entbindung des Rechtsanwalts von der anwaltlichen Schweigepflicht in Bezug auf Kostenfragen anzunehmen (so auch LG Bochum, aaO; i. E. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.1980, 4 U 48/79; a. A. AG Bonn, Urteil vom 08.11.2006, 13 C 607/05; AG Frankfurt, Urteil vom 16.10.2012, 30 C 1926/12).
  • AnwG Frankfurt/Main, 23.11.2011 - IV AG 69/11

    Kein Auskunftsanspruch der Rechtsschutzversicherung

    Teilweise wird ein Auskunftsanspruch aus übergegangenem Recht auch im Hinblick auf die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht abgelehnt (AG Bonn, NJW-RR 2007, 355 f.; AG Aachen, BRAK-Mitt. 2010, 188).
  • AG Aachen, 01.04.2010 - 112 C 182/09

    Keine Auskunftspflicht gegenüber der Versicherung!

    Auch wenn aufgrund der Zahlung eines Vorschusses durch die Beklagte der Anspruch auf Rückerstattung etwaig überzahlter Beträge nach § 67 VVG a.F. auf sie übergegangen ist und diesem Anspruch der Auskunftsanspruch als Nebenrecht gemäß §§ 401, 402 BGB gefolgt sein mag, steht der Erteilung der Auskunft die dem Kläger gemäß § 43 a Abs. 2 BRAO obliegende Verschwiegenheitspflicht im Verhältnis zu seinem Mandanten entgegen (vgl. auch AG Bonn, Urteil vom 08.11.2006 - 13 C 607/07 = NJW-RR 2007, 355 f, zitiert nach juris).
  • LG Bochum, 26.06.2012 - 11 S 150/11

    Auszahlungsanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag gegen einen Rechtsanwalt

    Soweit sich der Beklagte unter Bezugnahme auf die Urteile AG Bonn, Urteil vom 8.11.2006 - 13 C 607/05 und AG Aachen, Urteil vom 1.4.2010 - 112 C 182/09 auf seine Schweigepflicht beruft, hindert dies den Anspruch der Klägerin nicht.
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