Rechtsprechung
   FG Hessen, 26.04.2005 - 13 K 1460/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,21535
FG Hessen, 26.04.2005 - 13 K 1460/02 (https://dejure.org/2005,21535)
FG Hessen, Entscheidung vom 26.04.2005 - 13 K 1460/02 (https://dejure.org/2005,21535)
FG Hessen, Entscheidung vom 26. April 2005 - 13 K 1460/02 (https://dejure.org/2005,21535)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,21535) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 35
    Steuerermäßigung; Erbschaftsteuer; Zinsen; Doppelbelastung; Anrechnung; Verfassungswidrigkeit - Verfassungsmäßigkeit der Doppelbelastung mit Einkommensteuer und ein Erbschaftsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Doppelbelastung mit Einkommensteuer und ein Erbschaftsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wegfall der Steuerermäßigung hinsichtlich der Doppelbelastung durch Erbschaftsteuer und Einkommensteuer durch das Steuerentlastungsgesetz; Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Steuerermäßigung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus FG Hessen, 26.04.2005 - 13 K 1460/02
    Auch das Finanzgericht Münster (Urteil vom 15. Mai 1998 4 K 7270/97 E, EFG 1998, 1656 ) hält - insoweit rekurrierend auf den Beschluss des BVerfG vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91, BVerfGE 93, 121 , BStBl II 1995, 655 , zum so genannten Halbteilungsgrundsatz - einen solchen Grundsatz weder aus dem GG herleitbar noch aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes für bindend gem. § 31 BVerfGG .
  • BFH, 11.08.1999 - XI R 77/97

    Kein Halbteilungsgrundsatz bei der Einkommensteuer

    Auszug aus FG Hessen, 26.04.2005 - 13 K 1460/02
    So hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 11. August 1999, XI R 77/97, NJW 1999, 3798 , entschieden, dass eine Gesamtsteuerbelastung von insgesamt rund 60% (im konkreten Fall: Einkommensteuer und Gewerbeertragssteuer) des zu versteuernden Einkommens nicht verfassungswidrig sei.
  • BVerfG, 08.01.1999 - 1 BvL 14/98

    Gerichtliche Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsteuer ist

    Auszug aus FG Hessen, 26.04.2005 - 13 K 1460/02
    So hat auch das BVerfG (Beschluss vom 8. Januar 1999 1 BvL 14/98, NJW 1999, 1098) entschieden, dass der Gesetzgeber nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG bei der Wahl des Steuergegenstandes, also der Steuerquelle, einen weiten Gestaltungsspielraum habe, dass es kein einheitliches Steuersystem (Steuerfindungsrecht!) gebe, sondern bereits die Verfassung eine Vielzahl von Steuern aufführe, es mithin auch keinen Verfassungsrechtssatz des Inhalts gebe, dass alle Steuern aufeinander abgestimmt werden müssten, also etwa keine Lücken entstehen dürften bzw. mehrfache Belastungen vermieden werden müssten, dass es keinen Verfassungsrechtssatz des Inhalts gebe, dass alle Steuern (nur) unter Berücksichtigung existenzsichernder Freibeträge erhoben werden dürften, es insbesondere keinen Verfassungsrechtssatz des Inhalts gebe, wonach persönliches Gebrauchsvermögen (ungeachtet der Steuerart) von jeglicher Steuer freizustellen sei (BVerfG, a.a.O., S. 1099).
  • FG München, 19.08.1998 - 1 K 5044/97

    Kindergeld bei mehreren Berechtigten; keine Beiladung von potenziellen

    Auszug aus FG Hessen, 26.04.2005 - 13 K 1460/02
    Auch das Finanzgericht Münster (Urteil vom 15. Mai 1998 4 K 7270/97 E, EFG 1998, 1656 ) hält - insoweit rekurrierend auf den Beschluss des BVerfG vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91, BVerfGE 93, 121 , BStBl II 1995, 655 , zum so genannten Halbteilungsgrundsatz - einen solchen Grundsatz weder aus dem GG herleitbar noch aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes für bindend gem. § 31 BVerfGG .
  • FG Münster, 15.05.1998 - 4 K 7270/97

    Begrenzung der Gesamtbesteuerung wegen zu hoher steuerlicher Belastung; Anspruch

    Auszug aus FG Hessen, 26.04.2005 - 13 K 1460/02
    Auch das Finanzgericht Münster (Urteil vom 15. Mai 1998 4 K 7270/97 E, EFG 1998, 1656 ) hält - insoweit rekurrierend auf den Beschluss des BVerfG vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91, BVerfGE 93, 121 , BStBl II 1995, 655 , zum so genannten Halbteilungsgrundsatz - einen solchen Grundsatz weder aus dem GG herleitbar noch aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes für bindend gem. § 31 BVerfGG .
  • FG Niedersachsen, 12.06.2008 - 11 K 312/06

    Berücksichtigung einer gezahlten Erbschaftssteuer als dauernde Last und deren

    Nichts anderes kann für die Einkommensteuer und Erbschaftsteuer gelten (ebenso Hessisches FG Urt. v. 26. April 2005 13 K 1460/02, [...]).
  • FG Niedersachsen, 29.05.2008 - 11 K 69/06

    Höhe eines Aufgabegewinns bei Einkünften aus Gewerbebetrieb; Verfassungskonforme

    Eine Aufhebung dieser Billigkeitsvorschrift hielt der Gesetzgeber aus Vereinfachungsgründen für vertretbar (siehe zur Verfassungsfähigkeit der Aufhebung des § 35 EStG a.F. Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 26. April 2005 13 K 1460/02, juris, sowie Wendt in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, § 35 a.F. Anm. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht