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   FG Baden-Württemberg, 15.11.2019 - 13 K 2373/17   

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https://dejure.org/2019,52434
FG Baden-Württemberg, 15.11.2019 - 13 K 2373/17 (https://dejure.org/2019,52434)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.11.2019 - 13 K 2373/17 (https://dejure.org/2019,52434)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. November 2019 - 13 K 2373/17 (https://dejure.org/2019,52434)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3 Nr 5 KraftStG, § 35 Abs 5a StVO
    Der Eiltransport von im Notfall benötigten Blutkonserven stellt (anders als der "Regeltransport" zur Versorgung mit einem Grundvorrat) einen Einsatz im Rettungsdienst i.S.d. § 3 Nr. 5 KraftStG dar

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bluttransporte - und die Befreiung von der Kfz-Steuer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Steuerbefreiung von Fahrzeugen für den Bluttransport

  • datev.de (Kurzinformation)

    Sind Fahrzeuge, mit denen eilige Bluttransporte durchgeführt werden, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bluttransporte und Kraftfahrzeugsteuer

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kfz-Steuerbefreiung für "Rettungsdienst" gemäß § 3 Nr. 5 KraftStG: ausschließlich zur Durchführung eiliger Bluttransporte benutzte Fahrzeuge

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 02.08.1988 - VII R 144/85

    Kraftfahrzeugsteuer - Fahrzeuge - Begünstigter Zweck - Äußerliche Erkennbarkeit -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.11.2019 - 13 K 2373/17
    Hinsichtlich der Frage, ob ein Einsatz im Rettungsdienst vorliegt, kann es keinen Unterschied machen, ob ein dringend hierauf angewiesener Patient zu einer Einrichtung gebracht wird, die über das erforderliche Blut verfügt, oder ob das Blut zum Patienten gebracht wird (so im Ergebnis wohl auch BFH, Urteil vom 2. August 1988 VII R 144/85, BFHE 154, 418, BStBl II 1988, 904).

    Eine geeignete Kenntlichmachung kann insbesondere auch durch das Rotkreuz-Zeichen erfolgen (BFH, Urteil vom 02. August 1988 VII R 144/85, BFHE 154, 418, BStBl II 1988, 904, Rn. 7).

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.04.2009 - 4 K 2597/08

    "Katastrophen - Einsatzwagen" gemeinnütziger Organisationen nicht automatisch von

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.11.2019 - 13 K 2373/17
    Der Senat teilt insoweit nicht die Auffassung des Finanzgerichts Neustadt (FG Neustadt, Urteil vom 24. April 2009 4 K 2597/08, EFG 2009, 1338), wonach der Intention der Vorschrift, Missbrauch und Kontrollaufwand zu vermeiden, nur dadurch Rechnung getragen werden könne, dass die Umbau- und Anpassungsmaßnahmen eine erhebliche Änderung der Konzeption des Fahrzeugs bewirken, eine sinnvolle Nutzung des Fahrzeugs für andere als steuerbegünstigte Zwecke ausschließen somit dauerhaft sind und nicht mit geringem Aufwand wieder rückgängig gemacht werden können.

    Das Urteil weicht ab von der Rechtsprechung des FG Neustadt (FG Neustadt, Urteil vom 24. April 2009 4 K 2597/08, EFG 2009, 1338).

  • BFH, 02.08.1988 - VII R 44/85

    Landwirtschaftliche Buchstelle - Hilfeleistung in Steuersachen - Nachweis der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.11.2019 - 13 K 2373/17
    Hinsichtlich der Frage, ob ein Einsatz im Rettungsdienst vorliegt, kann es keinen Unterschied machen, ob ein dringend hierauf angewiesener Patient zu einer Einrichtung gebracht wird, die über das erforderliche Blut verfügt, oder ob das Blut zum Patienten gebracht wird (so im Ergebnis wohl auch BFH, Urteil vom 2. August 1988 VII R 144/85, BFHE 154, 418, BStBl II 1988, 904).

    Eine geeignete Kenntlichmachung kann insbesondere auch durch das Rotkreuz-Zeichen erfolgen (BFH, Urteil vom 02. August 1988 VII R 144/85, BFHE 154, 418, BStBl II 1988, 904, Rn. 7).

  • BFH, 22.08.1989 - VII R 9/87

    Kraftfahrzeugsteuer - Befreiung - Rettungsdienst - Kassenärztlicher Dienst -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.11.2019 - 13 K 2373/17
    Insoweit ist grundsätzlich für die Auslegung des Begriffs "Rettungsdienst" gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 KraftStG auch auf das Verkehrsrecht abzustellen (BFH, Urteil vom 22. August 1989 VII R 9/87, BFHE 158, 132, BStBl II 1989, 936, Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 13.01.1997 - 12 M 6603/96

    Medizinisches Untersuchungsmaterial; Transport; Blinklicht; Martinshorn

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.11.2019 - 13 K 2373/17
    Hinsichtlich dieser Vorschrift ist in der Rechtsprechung geklärt, dass die Inanspruchnahme von Sonderrechten nach § 35 Abs. 5 StVO nicht nur in Fällen in Betracht kommt, in denen der Transport in Lebensgefahr schwebender Menschen selbst gilt, sondern auch dann erlaubt ist, wenn hierzu Blutkonserven transportiert werden sollen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. Januar 1997 12 M 6603/96, Rn. 11, juris).
  • OLG Düsseldorf, 06.01.2010 - 3 RBs 95/09

    Begriff der Fahrzeuge des Rettungsdienstes im Sinne von § 35 Abs. 5a StVO

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.11.2019 - 13 K 2373/17
    Insoweit führte das OLG Düsseldorf ergänzend aus, dass Fahrzeugen, die zum Blut- oder Organtransport verwendet werden, zwar die Eigenschaft eines Krankenkraftwagens fehle, es jedoch nicht ernsthaft zweifelhaft erscheine, dass auch diese Fahrzeuge zum Rettungsdienst gehörten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Januar 2010 IV-3 RBs 95/09, Rn. 13, juris).
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