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   OVG Niedersachsen, 10.06.2013 - 13 LA 108/12   

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OVG Niedersachsen, 10.06.2013 - 13 LA 108/12 (https://dejure.org/2013,12936)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.06.2013 - 13 LA 108/12 (https://dejure.org/2013,12936)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Juni 2013 - 13 LA 108/12 (https://dejure.org/2013,12936)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 2 NRettDG; § 19 NRettDG
    Anforderungen an die Zulassung eines privat geführten Rettungsdienstes als Teil des öffentlichen Rettungsdienstes oder als qualifizierter Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes nach niedersächsischem Recht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NRettDG § 2 Abs. 2; NRettDG § 19
    Anforderungen an die Zulassung eines privat geführten Rettungsdienstes als Teil des öffentlichen Rettungsdienstes oder als qualifizierter Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes nach niedersächsischem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Zulassung eines privat geführten Rettungsdienstes als Teil des öffentlichen Rettungsdienstes oder als qualifizierter Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes nach niedersächsischem Recht

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 17.04.1996 - 7 L 3226/95

    Beauftragung mit Leistungen des Rettungsdienstes; Bestandsschutz; Rettungsdienst,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.06.2013 - 13 LA 108/12
    Nach der Systematik des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) ist ein Unternehmer entweder mit der Durchführung der Leistungen des Rettungsdienstes nach § 2 Abs. 2 NRettDG beauftragt und damit Teil des öffentlichen Rettungsdienstes oder Inhaber einer Genehmigung für den qualifizierten Krankentransport nach § 19 NRettDG außerhalb des Rettungsdienstes (im Anschluss an Nds. OVG, Urt.v.17.04.1996 - 7 L 3226/95 -, NVwZ-RR 1997, 29).

    Dies führt unter Umständen auch dazu, dass der Inhaber einer Genehmigung nach § 19 NRettDG, der nachträglich vom Träger des Rettungsdienstes mit der Durchführung der Leistungen des Rettungsdienstes nach § 2 Abs. 2 NRettDG beauftragt wird, die Genehmigung nach § 19 NRettDG verliert, weil sie ungültig geworden ist (Nds. OVG, Urt. v. 17.04.1996 - 7 L 3226/95 -, NVwZ-RR 1997, 29; VG Lüneburg, Urt. v. 28.2.2013 - 6 A 50/11 -, juris Rn 38).

    Abgesehen davon, dass die Klägerin eine grundsätzlich bedeutsame Frage bereits nicht näher bezeichnet hat, ist in der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 17.4.1996 - 7 L 3226/95 -, aaO) hinreichend geklärt, dass bereits nach dem unmissverständlichen Wortlaut des § 19 Abs. 1 Satz 1 NRettDG eine Genehmigung für den qualifizierten Krankentransport nur eine natürliche oder juristische Person erhalten kann, die nicht zugleich auch Beauftragter nach § 5 NRettDG oder Träger des Rettungsdienstes ist.

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.06.2013 - 13 LA 108/12
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458; BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - 7 AV 4/03 -, juris).

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen hingegen nicht vor, wenn zwar einzelne Rechtssätze oder tatsächliche Feststellungen, welche das Urteil tragen, zu Zweifeln Anlass bieten, das Urteil aber im Ergebnis aus anderen Gründen offensichtlich richtig ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - 7 AV 4.03 -, a.a.O.).

  • VG Lüneburg, 28.02.2013 - 6 A 50/11

    Aufwendungsersatz; Beauftragung; Notfafllrettungsfahrt; öffentlich-rechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.06.2013 - 13 LA 108/12
    Dies führt unter Umständen auch dazu, dass der Inhaber einer Genehmigung nach § 19 NRettDG, der nachträglich vom Träger des Rettungsdienstes mit der Durchführung der Leistungen des Rettungsdienstes nach § 2 Abs. 2 NRettDG beauftragt wird, die Genehmigung nach § 19 NRettDG verliert, weil sie ungültig geworden ist (Nds. OVG, Urt. v. 17.04.1996 - 7 L 3226/95 -, NVwZ-RR 1997, 29; VG Lüneburg, Urt. v. 28.2.2013 - 6 A 50/11 -, juris Rn 38).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.06.2013 - 13 LA 108/12
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458; BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - 7 AV 4/03 -, juris).
  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.06.2013 - 13 LA 108/12
    Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12.03.2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach juris).
  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Ablehnung eines Antrags auf Zulassung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.06.2013 - 13 LA 108/12
    Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12.03.2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach juris).
  • BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.06.2013 - 13 LA 108/12
    Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12.03.2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 17.09.2013 - 13 LA 259/12

    Schließung einer konkreten Bedarfslücke im öffentlichen Rettungsdienst

    Personell und gesellschaftsrechtlich eng miteinander verbundene Mutter- und Tochtergesellschaften sind für diese Prüfung als Einheit zu betrachten (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluss vom 10. Juni 2013 - 13 LA 108/12 -).

    Denn das dem NRettDG zugrunde liegende Trennungsmodell (vgl. §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 3 und 19 Abs. 1, 2. HS. NRettDG) schließt es aus, einem bereits nach § 5 NRettDG Beauftragten zugleich eine Transportgenehmigung nach § 19 NRettDG zu erteilen (vgl. Beschl. d. Senats vom 10. Juni 2013 - 13 LA 108/12 -, juris Rdnr. 6 f. m.w.N.; im Anschluss an das Urteil des früher für das Rettungsdienstrecht zuständig gewesenen 7. Senats d. Nds. OVG v. 17. April 1996 - 7 L 3226/95 -, NVwZ-RR 1997, 29, 32).

    Sollte der Beklagte damit konkreter die Frage meinen, ob eine Mutter- und eine Tochtergesellschaft für Zwecke der Abgrenzung der Beauftragten nach § 5 NRettDG von Genehmigungsinhabern nach § 19 NRettDG als Einheit zu betrachten sind, liegt eine grundsätzliche Bedeutung nicht vor, weil die hierfür geltenden Grundsätze durch den Beschluss des Senats vom 10. Juni 2013 - 13 LA 108/12 -, juris Rdnr. 7, bereits hinreichend geklärt sind.

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