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   OVG Niedersachsen, 21.11.2011 - 13 LA 222/10   

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https://dejure.org/2011,2263
OVG Niedersachsen, 21.11.2011 - 13 LA 222/10 (https://dejure.org/2011,2263)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.11.2011 - 13 LA 222/10 (https://dejure.org/2011,2263)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. November 2011 - 13 LA 222/10 (https://dejure.org/2011,2263)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 166 VwGO; § 114 S. 1 ZPO
    Anforderungen an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Verfahrensbeendigung infolge Rücknahme oder Erledigung; Berücksichtigung der zumutbaren Handlungen des Rechtsschutzsuchenden vor Abgabe seiner Prozesserklärung; Sachdienlichkeit einer Verpflichtung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 166; ZPO § 114 S. 1
    Anforderungen an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Verfahrensbeendigung infolge Rücknahme oder Erledigung; Berücksichtigung der zumutbaren Handlungen des Rechtsschutzsuchenden vor Abgabe seiner Prozesserklärung; Sachdienlichkeit einer Verpflichtung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Prozesskostenhilfebewilligung auch nach Klagerücknahme oder Erledigung des Verfahrens möglich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe trotz Verfahrensbeendigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Verfahrensbeendigung infolge Rücknahme oder Erledigung; Berücksichtigung der zumutbaren Handlungen des Rechtsschutzsuchenden vor Abgabe seiner Prozesserklärung; Sachdienlichkeit einer Verpflichtung des ...

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe auch nach Rücknahme oder Verfahrens-Erledigung.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 248
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 05.05.2009 - 4 PA 70/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Beendigung eines Verfahrens vor der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.11.2011 - 13 LA 222/10
    Ein entsprechendes Meinungsspektrum gibt es auch bei der Verfahrensbeendigung infolge übereinstimmender Erledigungserklärungen (vgl. dazu etwa OVG S.-H., Beschl. v. 24.03.2011 - 3 O 2/11 -, juris Rdnrn. 3-4; Nds. OVG, Beschl. v. 05.05.2009 - 4 PA 70/09 -, juris);.
  • OVG Niedersachsen, 27.07.2010 - 4 PA 175/10

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Beendigung des Verfahrens durch eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.11.2011 - 13 LA 222/10
    Aus der im Wortlaut vorausgesetzten beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung wird zum Teil geschlossen, dass nach Klagerücknahme die Bewilligung von Prozesskostenhilfe von vornherein ausgeschlossen sei (vgl. etwa Nds. OVG, Beschl. v. 27.07.2010 - 4 PA 175/10 -, juris Rdnr. 2 m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.03.2011 - 3 O 2/11

    PKH nach Erledigungserklärung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.11.2011 - 13 LA 222/10
    Ein entsprechendes Meinungsspektrum gibt es auch bei der Verfahrensbeendigung infolge übereinstimmender Erledigungserklärungen (vgl. dazu etwa OVG S.-H., Beschl. v. 24.03.2011 - 3 O 2/11 -, juris Rdnrn. 3-4; Nds. OVG, Beschl. v. 05.05.2009 - 4 PA 70/09 -, juris);.
  • VGH Bayern, 15.09.2009 - 11 C 08.442

    (Erfolglose) Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.11.2011 - 13 LA 222/10
    Zum Teil wird vertreten, dass auch nach einer Klagerücknahme die Bewilligung von Prozesskostenhilfe möglich sei, wenn der um Prozesskostenhilfe nachsuchende Beteiligte alles ihm Zumutbare getan hat, um vor dem Wegfall der Rechtshängigkeit eine abschließende Entscheidung über seinen Prozesskostenhilfeantrag zu erlangen (vgl. etwa Bayer. VGH, Beschl. v. 15.09.2009 - 11 C 08.442 -, juris Rdnr. 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2012 - 18 E 1326/11

    Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Fall

    OVG, Beschlüsse vom 21. November 2011 - 13 LA 222/10 -, JnW 2012, 248 und vom 27. Juli 2010 - 4 PA 175/10 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 26. Oktober 2009 - 5 So 178/09 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 11. April 1990 - 2 B 35/90 -, juris, durch eine Erledigungserklärung, vgl.hierzu OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. März 2011 - 3 O 2/11 -, NVwZ-RR 2011, 583; Nieders.

    OVG, Beschluss vom 21. November 2011 - 13 LA 222/10 -, NJW 2012, 248; Hess. VGH, Beschluss vom 26. März 2008 - 7 D 575/08 -, DÖV 2008, 605; a.A.: OVG NRW, Beschluss vom 3. Mai 2010 - 17 E 77/10 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 2 O 108/11 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. März 2011 - 3 O 2/11 -, NVwZ-RR 2011, 583 und vom 28. Oktober 2003 - 3 O 27/03 -, NVwZ-RR 2004, 460; Nieders.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.04.2021 - 7 D 11518/20

    Prozesskostenhilfe nach Beendigung des Verfahrens

    Daher kommt eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach der Beendigung des Verfahrens durch eine Klagerücknahme grundsätzlich nicht mehr in Betracht (ebenso: OVG Nds, Beschluss vom 27. Juli 2010, a.a.O.; OVG NRW, Beschluss vom 20. April 2017 - 13 E 220/17 -, juris, Rn. 2; Riese, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand Juli 2020, § 166 Rn. 132; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 26. Auflage 2020, § 166 Rn. 14, alle m.w.N.; a.A.: OVG Nds, Beschluss vom 21. November 2011 - 13 LA 222/10 -, NJW 2012, 248; Neumann/Schaks, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 166 Rn. 47 f. m.w.N.).

    Aus dieser Regelung der Entscheidungszuständigkeit für einen Prozesskostenhilfeantrag nach Klagerücknahme folgt nicht zwingend, dass auch die Möglichkeit einer Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Klagerücknahme als gesetzlich verankert anzusehen ist (vgl. OVG Nds, Beschluss vom 21. November 2011, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 16.04.2018 - 13 PA 101/18

    Anzeigepflicht; Aufenthalt; Aufhebung; außerhalb der Unterkunft;

    Die zwischenzeitliche Erledigung der Hauptsache steht der (nachträglichen) Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht per se entgegen und kommt auch in Betracht, wenn der Rechtsschutzsuchende nicht "alles ihm Zumutbare" getan hat, um vor dem Wegfall der Rechtshängigkeit - hier durch übereinstimmende Hauptsacheerledigungserklärungen - eine abschließende Entscheidung über seinen Prozesskostenhilfeantrag zu erlangen (vgl. Senatsbeschl. v. 14.7.2016 - 13 PA 25/16 -, V.n.b., S. 4 des Beschlussabdrucks, v. 13.1.2016 - 13 PA 203/15 -, V.n.b., S. 2 f. des Beschlussabdrucks, sowie (grundlegend) v. 21.11.2011 - 13 LA 222/10 -, juris Rn. 4 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 29.06.2012 - 12 PA 69/12

    Bedeutung des Zeitpunkts der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags für

    Ihr oblag es deswegen auch nicht, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen, nur um nicht ihren Anspruch auf Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren zu verlieren (im Ergebnis wie hier wohl VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.6.2004 - 12 S 571/04 -, VBlBW 2004, 385, juris, und v. 2.12.2004 - 12 S 2793/04 -, VBlBW 2005, 197, juris; OVG NRW, Beschl. v. 3.2.2009 - 13 E 1694/08 -, DVBl 2009, 449, juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 6.8.2003 - 4 So 3/02 -, NordÖR 2004, 201, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 8.11.2001 - 4 E 80/01 -, DVBl 2002, 1063, juris; vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 21.11.2011 - 13 LA 222/10 -, NJW 2012, 248, juris; a. A. etwa OVG NRW, Beschl. v. 9.3.2012 - 18 E 1326/11 - und v. 10.6.2009 - 18 E 586/09 -, jew. zitiert nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 30.10.2012 - 2 PA 335/12

    Beschwerde gegen die Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags in einem

    Dieser Grundsatz gilt jedoch aus Gründen der Billigkeit dann nicht, wenn der Rechtsschutzsuchende vor dem Wegfall der Rechtshängigkeit alles ihm Zumutbare getan hat, um eine Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zu erreichen (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse v. 29.8.2012 - 2 PA 164/12 -, v. 10.7.2012 - 2 PA 172/12 -, v. 10.11.2010 - 2 PA 367/10 - u.v. 5.8.2010 - 2 PA 271/10 - m. w. N.; ebenso OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.6.2012 - 12 PA 69/12 - Beschl. v. 21.11.2011 - 13 LA 222/10 -, NJW 2012, 248; Beschl. v. 5.5.2009 - 4 PA 70/09 -, juris, m. w. Nachw.; zum Meinungsstand: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 166 Rdnr. 57).
  • VG Neustadt, 05.12.2019 - 5 K 1053/19

    Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Klage auf Erlass eines

    Denn ein Kläger kann seinen Anspruch auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe in einem solchen Fall ausnahmsweise weiterverfolgen und rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung Prozesskostenhilfe erhalten, wenn der Prozesskostenhilfeantrag rechtzeitig und vollständig vor dem Abschluss des Verfahrens gestellt worden ist (Bayerischer VGH, Beschluss vom 10. Februar 2016 - 10 C 15.849 -, Rn. 2, juris und Beschluss vom 07. Januar 2015 - 10 C 14.895 -, Rn. 10, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. November 2011 - 13 LA 222/10 -, Rn. 5, juris).
  • VGH Bayern, 11.06.2012 - 12 C 12.1042

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht; Beschwerde gegen Versagung

    Nach Beendigung des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht kann deshalb Prozesskostenhilfe nur ausnahmsweise bewilligt werden, etwa wenn der Bewilligungsantrag während des Verfahrens gestellt, aber ohne hinreichenden Grund nicht beschieden worden ist und der Kläger mit seinem Antrag bereits alles für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe Erforderliche getan hat (so bereits Senatsbeschluss vom 6.7.2011 Az. 12 C 11.1151 unter Hinweis auf BVerwG, a.a.O.; OVG Münster, a.a.O.; jetzt auch OVG Lüneburg vom 21.11.2011 NJW 2012, 248), oder wenn das Gericht über einen entscheidungsreifen Antrag nicht in angemessener Zeit entschieden hat (ebenso Zimmermann-Kreher in Posser/Wolff, VwGO, 2008, § 166 RdNr. 46) oder aber wenn Billigkeitsgründe die Bewilligung erforderten (siehe dazu BayVGH vom 7.2.2012 a.a.O.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2012 - L 15 AS 134/12
    Auch die vom Kläger angeführte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 21. November 2011 (13 LA 222/10) legt keine andere Bewertung nahe.
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