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   LG Bochum, 20.06.2018 - 13 O 13/17   

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https://dejure.org/2018,21300
LG Bochum, 20.06.2018 - 13 O 13/17 (https://dejure.org/2018,21300)
LG Bochum, Entscheidung vom 20.06.2018 - 13 O 13/17 (https://dejure.org/2018,21300)
LG Bochum, Entscheidung vom 20. Juni 2018 - 13 O 13/17 (https://dejure.org/2018,21300)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht i.R.e. Werbevertrags über Werbeaufkleber auf zugelassenen Fahrzeugen zur Umgehung des Verbots der Ermäßigung der Straßenverkehrszulassungsgebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • LG Wuppertal, 09.06.2022 - 31 Ns 97/21
    Als Anlage übersandte er die Kopie eines Schreibens an die Bezirksregierung Düsseldorf vom 09.07.2018 nebst darin genannter Anlagen, darunter eine Kopie eines Urteils des Landgerichts Bochum vom 20.06.2018, I-13 O 13/17.
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   LG Bochum, 06.06.2018 - 13 O 13/17   

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https://dejure.org/2018,65932
LG Bochum, 06.06.2018 - 13 O 13/17 (https://dejure.org/2018,65932)
LG Bochum, Entscheidung vom 06.06.2018 - 13 O 13/17 (https://dejure.org/2018,65932)
LG Bochum, Entscheidung vom 06. Juni 2018 - 13 O 13/17 (https://dejure.org/2018,65932)
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Wird zitiert von ...

  • VG Düsseldorf, 18.01.2019 - 26 K 12660/17

    Wuppertaler Stadtrat durfte Beigeordneten abberufen

    geschlossenen Vertrages auch durch das Urteil des Landgerichts C. vom 6. Juni 2018 - 13 O 13/17 -, durch das die Klage der Beklagten gegen die Fa. B1.

    Weil es allein auf die subjektive Motivlage jedes einzelnen der Abberufung des Klägers zustimmenden Ratsmitgliedes ankommt, ist unerheblich, welche von mehreren Rechtsauffassungen sich im Nachhinein - etwa infolge rechtskräftiger gerichtlicher Klärung - als zutreffend bzw. maßgeblich herausstellt, weshalb etwa das nicht rechtskräftige Urteil des LG C. vom 6. Juni 2018 - 13 O 13/17 - für die Frage der Rechtswidrigkeit der Abberufung des Klägers gänzlich unbeachtlich ist.

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