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   LG Frankfurt/Oder, 12.10.2016 - 13 O 187/15   

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LG Frankfurt/Oder, 12.10.2016 - 13 O 187/15 (https://dejure.org/2016,77486)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 12.10.2016 - 13 O 187/15 (https://dejure.org/2016,77486)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 12. Oktober 2016 - 13 O 187/15 (https://dejure.org/2016,77486)
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  • BGH, 23.05.1985 - IX ZR 102/84

    Entstehen des sekundären Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt;

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 12.10.2016 - 13 O 187/15
    Zwar kann sich der Beklagte auf den Ablauf dieser Verjährungsfrist nach den Grundsätzen der Sekundärverjährung (BGHZ 94, 380, 384 ff; Zugehör, Handbuch der Anwaltshaftung Rdnr. 1252 ff m. w. N.) nicht berufen, wenn er noch vor der Beendigung seines Mandats eine Veranlassung hatte, den Kläger auf den vorangegangenen Fehler hinzuweisen.
  • BGH, 10.05.2012 - IX ZR 221/09

    Neues Vorbringen im Berufungsverfahren: Ergänzender Vortrag zu einem im

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 12.10.2016 - 13 O 187/15
    Der verjährungsrechtliche Sekundäransprucherfordert, dass der Rechtsanwalt bis zur Beendigung des Mandates einen zu der ersten Pflichtverletzung hinzukommenden Anlass hatte, den Mandanten auf seine Haftung aufmerksam zu machen (BGH, Beschluss vom - 10.05.2012 - IX ZR 221/09 -, juris) und diese Pflichtwidrigkeit zu einer Zeit begangen wird, zu der der Regressanspruch noch durchgesetzt werden kann, also insbesondere noch nicht verjährt ist (BGH, Beschluss vom 23.02.2012 - IX ZR 122/11 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 27.11.1987 - 5 UF 14/87
    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 12.10.2016 - 13 O 187/15
    Hat der ausgleichspflichtige Beamte niedrigere gesetzliche Rentenversicherungsansprüche als der Berechtigte, sind diese nicht durch Rentensplitting, sondern zu Lasten der Beamtenversorgung auszugleichen (OLG Düsseldorf, 5 UF 14/87, vom 27.11.1987, FamRZ 1989, 189, 190 - selbst wenn die Wartezeit von 60 Monaten nicht erfüllt ist).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 24 U 61/12

    Schadensersatzansprüche gegen den Verfahrensbevollmächtigten im

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 12.10.2016 - 13 O 187/15
    Dass die Naturalrestitution durch Begründung neuer Anwartschaften auf dem Versicherungskonto des Klägers durch Zahlung eines entsprechenden Geldbetrags tatsächlich oder rechtlich unmöglich wäre (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. März 2013, I-24 U 61/12 -, juris), hat der Kläger indes trotz des gerichtlichen Hinweises auf die Möglichkeit der Auskunftserteilung durch seinen Rententräger nicht dargelegt.
  • OLG Nürnberg, 11.07.1994 - 7 UF 901/94

    Versorgungsausgleich bei Pfarrer und Pfarrerinnen bzw. Kirchenbeamten der

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 12.10.2016 - 13 O 187/15
    Bei entsprechender vom Beklagten im Wege des Rechtsmittels gegen die Entscheidung über den Versorgungsausgleich zu erreichender Korrektur wäre gemäß § 1587 b BGB a.F. insofern keine Übertragung von gesetzlichen Rentenanwartschaften auf die Ehefrau erfolgt, sondern es wäre im Wege des Quasi-Splittung eine Begründung von Rentenanwartschaften auf dem Versicherungskonto bei dem Rentenversicherungsträger des Berechtigten - dem Kläger - erfolgt, § 1587 b Abs. 2 BGB (OLG Nürnberg, 7 UF 901/94, vom 11.07.1994, FamRZ 1995, 98, 100).
  • BGH, 23.02.2012 - IX ZR 122/11

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 12.10.2016 - 13 O 187/15
    Der verjährungsrechtliche Sekundäransprucherfordert, dass der Rechtsanwalt bis zur Beendigung des Mandates einen zu der ersten Pflichtverletzung hinzukommenden Anlass hatte, den Mandanten auf seine Haftung aufmerksam zu machen (BGH, Beschluss vom - 10.05.2012 - IX ZR 221/09 -, juris) und diese Pflichtwidrigkeit zu einer Zeit begangen wird, zu der der Regressanspruch noch durchgesetzt werden kann, also insbesondere noch nicht verjährt ist (BGH, Beschluss vom 23.02.2012 - IX ZR 122/11 -, juris).
  • BGH, 13.11.2008 - IX ZR 69/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Rechtsanwalt in

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 12.10.2016 - 13 O 187/15
    Bestimmt sich bei einer einem Rechtsanwalt unterlaufenen Fehlberatung dieVerjährung des Primäranspruchs auf der Grundlage des maßgeblichen Übergangsrechts nach altem Recht (§ 51 b BRAO), so gilt dies auch für den Sekundäranspruch (BGH, Urteil vom 13.11.2008 - IX ZR 69/07 -, juris).
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