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LG Frankfurt/Oder, 12.10.2016 - 13 O 187/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 12.10.2016 - 13 O 187/15
- OLG Brandenburg, 22.03.2018 - 10 U 1/16
- BGH, 06.06.2019 - IX ZR 104/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 23.05.1985 - IX ZR 102/84
Entstehen des sekundären Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt; …
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 12.10.2016 - 13 O 187/15
Zwar kann sich der Beklagte auf den Ablauf dieser Verjährungsfrist nach den Grundsätzen der Sekundärverjährung (BGHZ 94, 380, 384 ff;… Zugehör, Handbuch der Anwaltshaftung Rdnr. 1252 ff m. w. N.) nicht berufen, wenn er noch vor der Beendigung seines Mandats eine Veranlassung hatte, den Kläger auf den vorangegangenen Fehler hinzuweisen. - BGH, 10.05.2012 - IX ZR 221/09
Neues Vorbringen im Berufungsverfahren: Ergänzender Vortrag zu einem im …
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 12.10.2016 - 13 O 187/15
Der verjährungsrechtliche Sekundäransprucherfordert, dass der Rechtsanwalt bis zur Beendigung des Mandates einen zu der ersten Pflichtverletzung hinzukommenden Anlass hatte, den Mandanten auf seine Haftung aufmerksam zu machen (BGH, Beschluss vom - 10.05.2012 - IX ZR 221/09 -, juris) und diese Pflichtwidrigkeit zu einer Zeit begangen wird, zu der der Regressanspruch noch durchgesetzt werden kann, also insbesondere noch nicht verjährt ist (BGH, Beschluss vom 23.02.2012 - IX ZR 122/11 -, juris). - OLG Düsseldorf, 27.11.1987 - 5 UF 14/87
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 12.10.2016 - 13 O 187/15
Hat der ausgleichspflichtige Beamte niedrigere gesetzliche Rentenversicherungsansprüche als der Berechtigte, sind diese nicht durch Rentensplitting, sondern zu Lasten der Beamtenversorgung auszugleichen (OLG Düsseldorf, 5 UF 14/87, vom 27.11.1987, FamRZ 1989, 189, 190 - selbst wenn die Wartezeit von 60 Monaten nicht erfüllt ist).
- OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 24 U 61/12
Schadensersatzansprüche gegen den Verfahrensbevollmächtigten im …
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 12.10.2016 - 13 O 187/15
Dass die Naturalrestitution durch Begründung neuer Anwartschaften auf dem Versicherungskonto des Klägers durch Zahlung eines entsprechenden Geldbetrags tatsächlich oder rechtlich unmöglich wäre (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. März 2013, I-24 U 61/12 -, juris), hat der Kläger indes trotz des gerichtlichen Hinweises auf die Möglichkeit der Auskunftserteilung durch seinen Rententräger nicht dargelegt. - OLG Nürnberg, 11.07.1994 - 7 UF 901/94
Versorgungsausgleich bei Pfarrer und Pfarrerinnen bzw. Kirchenbeamten der …
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 12.10.2016 - 13 O 187/15
Bei entsprechender vom Beklagten im Wege des Rechtsmittels gegen die Entscheidung über den Versorgungsausgleich zu erreichender Korrektur wäre gemäß § 1587 b BGB a.F. insofern keine Übertragung von gesetzlichen Rentenanwartschaften auf die Ehefrau erfolgt, sondern es wäre im Wege des Quasi-Splittung eine Begründung von Rentenanwartschaften auf dem Versicherungskonto bei dem Rentenversicherungsträger des Berechtigten - dem Kläger - erfolgt, § 1587 b Abs. 2 BGB (OLG Nürnberg, 7 UF 901/94, vom 11.07.1994, FamRZ 1995, 98, 100). - BGH, 23.02.2012 - IX ZR 122/11
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 12.10.2016 - 13 O 187/15
Der verjährungsrechtliche Sekundäransprucherfordert, dass der Rechtsanwalt bis zur Beendigung des Mandates einen zu der ersten Pflichtverletzung hinzukommenden Anlass hatte, den Mandanten auf seine Haftung aufmerksam zu machen (BGH, Beschluss vom - 10.05.2012 - IX ZR 221/09 -, juris) und diese Pflichtwidrigkeit zu einer Zeit begangen wird, zu der der Regressanspruch noch durchgesetzt werden kann, also insbesondere noch nicht verjährt ist (BGH, Beschluss vom 23.02.2012 - IX ZR 122/11 -, juris). - BGH, 13.11.2008 - IX ZR 69/07
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Rechtsanwalt in …
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 12.10.2016 - 13 O 187/15
Bestimmt sich bei einer einem Rechtsanwalt unterlaufenen Fehlberatung dieVerjährung des Primäranspruchs auf der Grundlage des maßgeblichen Übergangsrechts nach altem Recht (§ 51 b BRAO), so gilt dies auch für den Sekundäranspruch (BGH, Urteil vom 13.11.2008 - IX ZR 69/07 -, juris).