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   BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 65/91   

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https://dejure.org/1993,554
BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 65/91 (https://dejure.org/1993,554)
BSG, Entscheidung vom 31.03.1993 - 13 RJ 65/91 (https://dejure.org/1993,554)
BSG, Entscheidung vom 31. März 1993 - 13 RJ 65/91 (https://dejure.org/1993,554)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1993, 404
 
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Wird zitiert von ... (126)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 47/90

    Verweisbarkeit bei der Feststellung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, objektive

    Auszug aus BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 65/91
    Im Rahmen des § 1247 RVO besteht eine derartige Benennungspflicht dann, wenn die Arbeitsfähigkeit des Versicherten durch mehrere schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen oder eine besonders einschneidende Behinderung gemindert ist, weil dann fraglich ist, ob es Tätigkeiten gibt, deren Anforderungen er gewachsen ist (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8 S. 18f. m.w.N.).

    Sind entsprechende Arbeitsplätze so selten, daß faktisch keine (auch keine schlechte) Chance mehr besteht, einen solchen zu erhalten, ist der Versicherte nach der ständigen Rechtsprechung des BSG vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen und damit eu (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8 S. 21 m.w.N.).

  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 65/91
    Nur diejenigen Möglichkeiten, die auf dem Arbeitsmarkt konkret feststellbar sind, können als Maßstab für die Fähigkeit eines Versicherten, Erwerbseinkommen zu erzielen, herangezogen werden (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10 S. 29f. m.w.N.).
  • BSG, 30.05.1984 - 5a RKn 18/83

    Vollzeittätigkeit - Arbeitszeitordnung - Arbeitspause - Knappschaftsrente wegen

    Auszug aus BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 65/91
    Der Begriff der betriebsüblichen Arbeitsbedingungen bezieht sich nicht nur auf die Beschaffenheit des Arbeitsplatzes (vgl. BSG, Urteil vom 29. Mai 1980 - 5 RJ 88/79 -) und die Gewährung von Pausen während der Arbeitsschicht (vgl. BSG SozR 2200 § 1247 Nr. 43).
  • BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 132/75
    Auszug aus BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 65/91
    Danach muß auch die Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit üblichen Bedingungen entsprechen (vgl. BSGE 44, 164, 172; BSG SozR 4100 § 103 Nrn 17, 23).
  • BSG, 21.07.1992 - 4 RA 13/91

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit/Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der

    Auszug aus BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 65/91
    Aus dem Urteil des 4. Senats des BSG vom 21. Juli 1992 - 4 RA 13/91 - folgt keine andere Beurteilung.
  • BSG, 26.09.1975 - 12 RJ 208/74

    Berufsunfähigkeit - Erwerbsunfähigkeit - Rechtsfrage - Grad der Erwerbsfähigkeit

    Auszug aus BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 65/91
    Diesem Ergebnis steht die ältere Rechtsprechung des BSG nicht entgegen, wonach ein Versicherter, der noch eine Erwerbstätigkeit ausüben kann, nicht allein deshalb eu ist, weil er häufig krank feiern muß (vgl. BSGE 9, 192, 194; BSG SozR 2200 § 1247 Nr. 12 S. 23).
  • BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 1/91

    Zeitrentengewährung nur bei grundsätzlich zugänglichem Arbeitsmarkt

    Auszug aus BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 65/91
    Wie der 8. Senat des BSG bereits entschieden hat (BSG SozR 3-2200 § 1276 Nr. 3 S. 6; Urteil vom 7. April 1992 - 8 RKn 6/91 -) erfordert die Zeitrentengewährung nach dieser Regelung einen grundsätzlich zugänglichen Arbeitsmarkt, der zwar nicht im Zeitpunkt der Entscheidung über den Rentenantrag, wohl aber in absehbarer Zeit eine Vermittlung in Arbeit ermöglicht, ohne daß die Bedingungen des Arbeitsmarktes allerdings vom Versicherungsträger zu prognostizieren wären.
  • BSG, 05.03.1959 - 4 RJ 27/58
    Auszug aus BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 65/91
    Diesem Ergebnis steht die ältere Rechtsprechung des BSG nicht entgegen, wonach ein Versicherter, der noch eine Erwerbstätigkeit ausüben kann, nicht allein deshalb eu ist, weil er häufig krank feiern muß (vgl. BSGE 9, 192, 194; BSG SozR 2200 § 1247 Nr. 12 S. 23).
  • BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 6/91

    Anspruch auf Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit - Die

    Auszug aus BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 65/91
    Wie der 8. Senat des BSG bereits entschieden hat (BSG SozR 3-2200 § 1276 Nr. 3 S. 6; Urteil vom 7. April 1992 - 8 RKn 6/91 -) erfordert die Zeitrentengewährung nach dieser Regelung einen grundsätzlich zugänglichen Arbeitsmarkt, der zwar nicht im Zeitpunkt der Entscheidung über den Rentenantrag, wohl aber in absehbarer Zeit eine Vermittlung in Arbeit ermöglicht, ohne daß die Bedingungen des Arbeitsmarktes allerdings vom Versicherungsträger zu prognostizieren wären.
  • BSG, 27.04.1979 - 4 RJ 19/78

    Erwerbsunfähigkeit - Verschlossener Teilzeitarbeitsmarkt - Ausland - Mehr als nur

    Auszug aus BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 65/91
    Die Rechtsprechung des BSG hat als Gegensatz einer regelmäßigen Tätigkeit insbesondere eine gelegentliche Aushilfstätigkeit angesehen, die nicht in einem bestimmten zeitlichen Rhythmus verrichtet wird (vgl. BSG SozR Nr. 5 zu § 1247 RVO, SozR 2200 § 1247 Nr. 24).
  • BSG, 05.11.1980 - 4 RJ 71/79
  • BSG, 29.05.1980 - 5 RJ 88/79
  • BSG, 30.06.1981 - 4 RJ 47/80
  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 107/12 B

    Rente wegen Erwerbsminderung - Verweisungstätigkeit - verschlossener Arbeitsmarkt

    Deshalb ist ein Versicherter, der noch eine Erwerbstätigkeit ausüben kann, nicht allein schon deshalb erwerbsgemindert, weil er aufgrund einer wie auch immer verursachten Gesundheitsstörung häufiger arbeitsunfähig ist (vgl bereits BSG vom 5.3.1959 - BSGE 9, 192, 194 f; BSG vom 26.9.1975 - SozR 2200 § 1247 Nr. 12 S 23; BSG vom 21.7.1992 - 4 RA 13/91 - Juris RdNr 16; Senatsurteil vom 31.3.1993 - SozR 3-2200 § 1247 Nr. 14, stRspr) .

    Allerdings hat das BSG entschieden, dass das Risiko einer häufigen Arbeitsunfähigkeit dann zu einer Erwerbsminderung führen kann, wenn feststeht, dass die (vollständige) Arbeitsunfähigkeit so häufig auftritt, dass die während eines Arbeitsjahres zu erbringenden Arbeitsleistungen nicht mehr den Mindestanforderungen entsprechen, die ein "vernünftig und billig denkender Arbeitgeber" zu stellen berechtigt ist, sodass eine Einstellung oder Weiterbeschäftigung eines solchen Versicherten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt praktisch ausgeschlossen ist (vgl BSG vom 5.3.1959 - BSGE 9, 192, 194; BSG vom 21.7.1992 - 4 RA 13/91 - Juris RdNr 16; Senatsurteil vom 31.3.1993 - SozR 3-2200 § 1247 Nr. 14 S 44 f).

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Als solche schwere Einschränkungen sind bisher besondere Schwierigkeiten hinsichtlich der Gewöhnung und Anpassung an einen neuen Arbeitsplatz (BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 104, 117), - iVm anderen Einschränkungen - die Erforderlichkeit, zwei zusätzliche Arbeitspausen von je 15 Minuten einzulegen (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 136), Einschränkungen bei Arm- und Handbewegungen, halbstündiger Wechsel vom Sitzen zum Gehen (BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8) und regelmäßig einmal in der Woche auftretende Fieberschübe (vgl BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 14) angesehen worden.
  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2023 - L 9 R 1453/20

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Allerdings hat das BSG entschieden, dass das Risiko einer häufigen Arbeitsunfähigkeit dann zu einer Erwerbsminderung führen kann, wenn feststeht, dass die (vollständige) Arbeitsunfähigkeit so häufig auftritt, dass die während eines Arbeitsjahres zu erbringenden Arbeitsleistungen nicht mehr den Mindestanforderungen entsprechen, die ein "vernünftig und billig denkender Arbeitgeber" zu stellen berechtigt ist, sodass eine Einstellung oder Weiterbeschäftigung eines solchen Versicherten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt praktisch ausgeschlossen ist (vgl. BSG, Urteile vom 05.03.1959 - 4 RJ 27/58 - juris, Rn. 18; vom 21.07.1992 - 4 RA 13/91 - juris, Rn. 16; vom 31.03.1993 - 13 RJ 65/91 - juris, Rn. 18 ff.).

    Da dem Arbeitsverhältnis ein Dauerelement innewohnt, wird die erforderliche Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers grundsätzlich an jedem Tag der Arbeitswoche erwartet (BSG, Urteil vom 31.03.1993 - 13 RJ 65/91 - juris, Rn. 18).

    Bei derartigen Zweifeln ist mindestens eine Verweisungstätigkeit zu benennen (vgl. BSG, Urteil vom 31.03.1993, aaO. Rn. 18 ff.; siehe allgemein hierzu BSG, Urteil vom 19.10.2011, a.a.O. Rn. 26 ff.; ferner Beschluss vom 10.07.2012 - B 13 R 40/12 B - juris, Rn. 13).

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