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   BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 71/92   

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BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 71/92 (https://dejure.org/1993,339)
BSG, Entscheidung vom 12.10.1993 - 13 RJ 71/92 (https://dejure.org/1993,339)
BSG, Entscheidung vom 12. Oktober 1993 - 13 RJ 71/92 (https://dejure.org/1993,339)
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Wird zitiert von ... (94)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 08.10.1992 - 5 RJ 24/90

    Berufsunfähigkeit - Restleistungsvermögen - Anforderungsprofil des

    Auszug aus BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 71/92
    Der Anspruch des Klägers auf Versichertenrente wegen EU oder BU richtet sich noch nach §§ 1246, 1247 RVO, denn der Rentenantrag ist bereits im Januar 1986 - also bis zum 31. März 1992 - gestellt worden und bezieht sich auch auf die Zeit vor dem 1. Januar 1992 (§ 300 Abs. 2 des Sechsten Buches des Sozialgesetzbuches - Gesetzliche Rentenversicherung - ; vgl Bundessozialgericht SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29).

    Es muß im einzelnen festgestellt werden, welche Anforderungen in gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht diese berufliche Tätigkeit stellt und ob der Versicherte diesen Anforderungen nach seinem gesundheitlichen und geistigen Leistungsvermögen sowie seinem beruflichen Können und Wissen gewachsen ist (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 36, 68, 72, 98; Senatsurteil vom 8. Oktober 1992 - 13/5 RJ 24/90 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29).

    Es ist also eine typisierende Arbeitsplatzbeschreibung über den tatsächlichen Umfang der Anforderungen sowie den Arbeitsablauf und typische Belastungssituationen einzuholen (vgl BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8 und SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29; Senatsurteil vom 17. Juni 1993 - 13 RJ 33/92 - mwN).

  • BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 33/92

    Berufsunfähigkeit - Begutachtung - Leistungsvermögen

    Auszug aus BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 71/92
    Es kommt auf das Gesamtbild an, wie es durch die in § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO am Ende genannten Merkmale (Dauer und Umfang der Ausbildung sowie des bisherigen Berufs, besondere Anforderungen der bisherigen Berufstätigkeit) umschrieben wird (vgl zB Senatsurteile vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 41/91 - und vom 17. Juni 1993 - 13 RJ 33/92 -).

    Es ist also eine typisierende Arbeitsplatzbeschreibung über den tatsächlichen Umfang der Anforderungen sowie den Arbeitsablauf und typische Belastungssituationen einzuholen (vgl BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8 und SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29; Senatsurteil vom 17. Juni 1993 - 13 RJ 33/92 - mwN).

  • BSG, 18.12.1990 - 5a RKn 5/87

    Berufsunfähigkeit eines Vertriebenen, der die deutsche Sprache nicht beherrscht

    Auszug aus BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 71/92
    Dieser Grundgedanke erfordert es, die Regelung des § 15 FRG nicht ausschließlich auf die Gleichstellung von Beitragszeiten für die Erfüllung der Wartezeit und die Rentenberechnung, sondern auch auf den Berufsschutz in fachlicher Hinsicht zu beziehen (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 9 mwN; SozR 2200 § 1246 Nr. 158).

    Hierfür ergeben sich Anhaltspunkte daraus, wie er nach einem vergleichbaren Tarifvertrag zur Zeit der Ausübung der nach dem FRG zu berücksichtigenden Beschäftigung eingestuft gewesen wäre (so offenbar auch BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 9).

  • BSG, 22.03.1988 - 5a RKn 9/86

    Bisheriger Beruf - Qualifikationswechsel - Berufstätigkeit

    Auszug aus BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 71/92
    Eine Lösung von der bisherigen Berufstätigkeit ist grundsätzlich rechtlich unerheblich und führt nicht zum Verlust des Berufsschutzes, wenn der Versicherte diese Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, weil dann gerade solche Gründe zur Lösung geführt haben, für die die gesetzliche Rentenversicherung einzustehen hat (vgl BSGE 2, 182, 187; BSG SozR Nr. 33 zu § 1246 RVO; SozR 2200 § 1246 Nr. 158).

    Dieser Grundgedanke erfordert es, die Regelung des § 15 FRG nicht ausschließlich auf die Gleichstellung von Beitragszeiten für die Erfüllung der Wartezeit und die Rentenberechnung, sondern auch auf den Berufsschutz in fachlicher Hinsicht zu beziehen (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 9 mwN; SozR 2200 § 1246 Nr. 158).

  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 47/90

    Verweisbarkeit bei der Feststellung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, objektive

    Auszug aus BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 71/92
    Es ist also eine typisierende Arbeitsplatzbeschreibung über den tatsächlichen Umfang der Anforderungen sowie den Arbeitsablauf und typische Belastungssituationen einzuholen (vgl BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8 und SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29; Senatsurteil vom 17. Juni 1993 - 13 RJ 33/92 - mwN).
  • BSG, 12.09.1991 - 5 RJ 34/90

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 71/92
    Falls die Feststellungen des LSG ergeben, daß der Kläger in die Gruppe des Mehrstufenschemas mit dem Leitberuf des Facharbeiters einzustufen ist, kann er sozial zumutbar nur auf Tätigkeiten verwiesen werden, die zumindest angelernten Tätigkeiten tarifvertraglich gleichgestellt sind (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17).
  • BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 39/86

    Berufskraftfahrer - Ausbildung - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Leitberuf

    Auszug aus BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 71/92
    Aber auch wenn der Kläger "nur" der Gruppe mit dem Leitberuf des Angelernten im oberen Bereich zuzuordnen ist, hätte dies auf die Ermittlung und Benennung einer Verweisungstätigkeit Auswirkungen, denen das LSG Rechnung tragen müßte (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143).
  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 59/92

    Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit - Nicht selbstständiger Bäckermeister

    Auszug aus BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 71/92
    Bei der Suche nach einer Verweisungstätigkeit ist vorrangig zu versuchen, dem bisherigen Beruf verwandte Tätigkeiten aufzufinden (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 16; Senatsurteil vom 25. August 1993 - 13 RJ 59/92 -); erst wenn dies nicht gelingt, kann das weitere Umfeld auf geeignete Tätigkeiten hin untersucht werden.
  • BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 23/92

    Eingruppierung - Beruf - Vorheriger Arbeitgeber - Handwerker

    Auszug aus BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 71/92
    Die Tarifpartner als die unmittelbar am Arbeitsleben Beteiligten nehmen relativ zuverlässig eine Bewertung von Berufstätigkeiten vor, die den Anforderungen auch des Mehrstufenschemas und der Qualität des Berufs in Bezug auf die nach § 1246 Abs. 2 RVO maßgeblichen Merkmale entspricht (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 46, 111, 116, 122, 123, 164; Senatsurteil vom 17. Juni 1993 - 13 RJ 23/92 -).
  • BSG, 13.07.1988 - 4a RJ 57/87

    Zur Frage eines verschlossenen Arbeitsmarktes bei stark eingeschränkter

    Auszug aus BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 71/92
    Ergeben die Ermittlungen hingegen, daß sich der Kläger freiwillig von dem Beruf des Triebfahrzeugführers gelöst hat, sein "bisheriger Beruf" mithin der des einfachen Pförtners ist, kann er angesichts der vom LSG festgestellten kurzen Anlernzeit von drei Monaten und der Einstufung in die Vergütungsgruppe IXb des Bundesangestelltentarifs (BAT) als Angehöriger der Berufsgruppe mit dem Leitbild des angelernter Arbeiters (unterer Bereich) nach den insoweit zutreffenden Ausführungen des LSG auf Arbeiten des allgemeinen Arbeitsfeldes verwiesen werden; einer konkreten Benennung von Verweisungstätigkeiten bedarf es dann grundsätzlich nicht (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 81, 109; SozR 2200 § 1247 Nr. 53).
  • BSG, 23.06.1981 - 1 RJ 72/80

    Hilfsarbeiter - Verweisung - Benennung von Verweisungstätigkeiten

  • BSG, 27.04.1989 - 5/5b RJ 78/87

    Bisheriger Beruf iS. des § 1246 Abs. 2 S. 2 RVO , Facharbeiter bei der Deutschen

  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 25/92

    Anspruch auf Rente infolge Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren

  • BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 48/82

    Tatsachenfeststellung; Gesundheitliche Leistungsfähigkeit; Berufliche

  • BSG, 29.10.1991 - 5 RJ 19/90

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren Ausübung

  • BSG, 21.09.1988 - 5/5b/1 RJ 114/83

    Europa - Berufliche Qualifikation - Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit -

  • BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 41/91

    Anspruch auf Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Kreis der Tätigkeiten

  • BSG, 09.02.1956 - 5 RKn 7/55
  • BSG, 15.10.1986 - 5b RJ 80/85

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Beweiserhebung - Sachaufklärungspflicht -

  • BSG, 15.11.1989 - 5 RJ 33/89
  • BSG, 09.10.2007 - B 5b/8 KN 2/07 R

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - Verweisung - Zigarettenautomatenauffüller -

    Eine frühere Tätigkeit kann insbesondere dann weiterhin maßgebend sein, wenn sie krankheitsbedingt aufgegeben wurde (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 38 S 148 mwN).
  • BSG, 26.04.2005 - B 5 RJ 27/04 R

    Berufsunfähigkeit - Hauptberuf - Berufsschutz - Lösung vom bisherigen Beruf

    Wurde die Arbeit dagegen gezwungenermaßen aufgegeben, ist zu unterscheiden: Waren dafür gesundheitliche Gründe verantwortlich, bleibt in der Regel der Berufsschutz erhalten, da sich insofern gerade das versicherte Risiko der gesetzlichen Rentenversicherung verwirklicht hat (vgl Senatsurteil vom 9. Februar 1956 - 5 RKn 7/55 - BSGE 2, 182, 187; BSG vom 28. Mai 1963 - 12/3 RJ 44/61 - SozR Nr. 33 zu § 1246 RVO; BSG vom 12. Oktober 1993 - 13 RJ 71/92 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 38).
  • LSG Sachsen, 08.07.2014 - L 5 R 830/12

    Recht der Erwerbsminderung: Berufskraftfahrer können Berufsschutz auf der Stufe

    Grundsätzlich darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf auf die nächst niedrigere Gruppe verwiesen werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG, Urteil vom 5. April 2001 - B 13 RJ 61/00 R - JURIS-Dokument, RdNr. 19; BSG, Urteil vom 12. Oktober 1993 - 13 RJ 71/92 - JURIS-Dokument, RdNr. 33, jeweils mit weiteren Nachweisen).
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