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   BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 89/96   

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https://dejure.org/1997,34438
BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 89/96 (https://dejure.org/1997,34438)
BSG, Entscheidung vom 19.08.1997 - 13 RJ 89/96 (https://dejure.org/1997,34438)
BSG, Entscheidung vom 19. August 1997 - 13 RJ 89/96 (https://dejure.org/1997,34438)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 89/96
    Nach der vom Großen Senat des BSG bestätigten Rechtsprechung des BSG (vgl den Beschluß vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 - Umdr S 10 ff mwN) ist einer Versicherten, die aus gesundheitlichen Gründen ihre bisherige Erwerbstätigkeit nicht mehr ausüben kann, bei Verweisung auf das übrige Arbeitsfeld grundsätzlich zumindest eine Tätigkeit konkret zu benennen, die sie noch ausüben kann.

    Sofern das LSG dabei zu dem Ergebnis kommt, daß eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt, bleibt außerdem zu prüfen, ob für die dann zu benennende Verweisungstätigkeit der Arbeitsmarkt verschlossen ist (BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 137, 139; Beschluß vom 19. Dezember 1995 - GS 2/95 - Umdr. S. 14).

  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 47/90

    Verweisbarkeit bei der Feststellung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, objektive

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 89/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 28. August 1991, 13/5 RJ 47/90) sei in solchen Fällen eine Tätigkeit zu benennen, die sie noch ausüben könne.
  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 89/96
    Es handelt sich hierbei um eine abstrakte Risikoabgrenzung der Versicherung gegen Erwerbsunfähigkeit (SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10).
  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 1/94

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 89/96
    Im einzelnen wird auf die Urteile des erkennenden Senats vom 19. August 1997 - 13 RJ 1/94, 13 RJ 31/95, 13 RJ 29/95, 13 RJ 85/96, 13 RJ 11/96, 13 RJ 21/95 ua - verwiesen.
  • BSG, 08.10.1992 - 5 RJ 24/90

    Berufsunfähigkeit - Restleistungsvermögen - Anforderungsprofil des

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 89/96
    Der Rechtsstreit ist noch nach den Bestimmungen des Vierten Buches der Reichsversicherungsordnung (RVO) zu entscheiden, weil die Klägerin die Weitergewährung der Rente bereits am 2. Februar 1988 und damit vor dem 1. April 1992 beantragt hat und sich ihr Anspruch auch auf die Zeit vor dem 1. Januar 1992 bezieht (§ 300 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches - Gesetzliche Rentenversicherung - ; vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29).
  • BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 19/93

    Konkrete Benennung von Verweisungstätigkeiten bei Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit,

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 89/96
    Im Hinblick darauf, daß der Große Senat des BSG die vom erkennenden Senat angestrebte Fortentwicklung der Rechtsprechung zur Benennung von ungelernten Verweisungstätigkeiten für erheblich leistungsgeminderte, aber noch vollschichtig einsetzbare Versicherte (vgl die Vorlagebeschlüsse vom 24. November 1994 - 13 RJ 19/93 - ua) auch mit Rücksicht auf zwischenzeitliche gesetzgeberische Maßnahmen (vgl §§ 43, 44 SGB VI in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) abgelehnt hat, kommt den Merkmalen "Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen" und "schwere spezifische Leistungsbehinderung" eine besondere Bedeutung zu.
  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 11/96

    Gewährung einer Erwerbsunfähigkeitsrente anstatt Berufsunfähigkeitsrente -

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 89/96
    Im einzelnen wird auf die Urteile des erkennenden Senats vom 19. August 1997 - 13 RJ 1/94, 13 RJ 31/95, 13 RJ 29/95, 13 RJ 85/96, 13 RJ 11/96, 13 RJ 21/95 ua - verwiesen.
  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 21/95

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 89/96
    Im einzelnen wird auf die Urteile des erkennenden Senats vom 19. August 1997 - 13 RJ 1/94, 13 RJ 31/95, 13 RJ 29/95, 13 RJ 85/96, 13 RJ 11/96, 13 RJ 21/95 ua - verwiesen.
  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 29/95

    Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Begriff der

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 89/96
    Im einzelnen wird auf die Urteile des erkennenden Senats vom 19. August 1997 - 13 RJ 1/94, 13 RJ 31/95, 13 RJ 29/95, 13 RJ 85/96, 13 RJ 11/96, 13 RJ 21/95 ua - verwiesen.
  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 31/95

    Anspruch auf Gewährung von Rentenleistungen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 89/96
    Im einzelnen wird auf die Urteile des erkennenden Senats vom 19. August 1997 - 13 RJ 1/94, 13 RJ 31/95, 13 RJ 29/95, 13 RJ 85/96, 13 RJ 11/96, 13 RJ 21/95 ua - verwiesen.
  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 85/96

    Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente - Verweisung des Berufsunfähigen ohne

  • BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 36/01 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Das LSG ist ferner iS der Rechtsprechung des BSG davon ausgegangen, dass zur Erwerbsfähigkeit auch die ausreichende Fähigkeit gehört, Arbeitsplätze aufzusuchen, und demzufolge Erwerbsunfähigkeit trotz eines noch für leichte Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarkts ausreichenden Leistungsvermögens vorliegen kann, wenn Versicherte zwar an sich noch eine Vollzeitbeschäftigung ausüben können, ihnen aber der Arbeitsmarkt dadurch praktisch verschlossen ist, dass sie entsprechende Arbeitsplätze aus gesundheitlichen Gründen nicht aufsuchen können (vgl BSG Urteile vom 17. Mai 1972 - 12 RJ 74/71 - SozR Nr. 101 zu § 1246 RVO, vom 27. Mai 1977 - 5 RJ 28/76 - BSGE 44, 39, 40 = SozR 2200 § 1246 Nr. 19, vom 21. September 1977 - 4 RJ 131/76 - SozR 2200 § 1246 Nr. 22, vom 6. Juni 1986 - 5b RJ 52/85 - SozR 2200 § 1247 Nr. 47, vom 26. Mai 1987 - 4a RJ 21/86 - SozR 2200 § 1247 Nr. 50, vom 13. Juli 1988 - 5/4a RJ 57/87 - SozR 2200 § 1247 Nr. 53, vom 21. Februar 1989 - 5 RJ 61/88 - SozR 2200 § 1247 Nr. 56, vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 73/90 - SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10 und vom 19. August 1997 - 13 RJ 89/96 - veröffentlicht in JURIS; Beschluss des Großen Senats aaO BSGE 80, 24, 35 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8, S 28).

    Zum Ausschluss von Erwerbsunfähigkeit kommt es allerdings auf die Gehfähigkeit der Klägerin nicht an, wenn sie einen Arbeitsplatz - wie die Beklagte meint - mit einem Kraftfahrzeug erreichen kann, da alle zumutbaren und dem Versicherten verfügbaren Mobilitätshilfen zu berücksichtigen sind (vgl Senatsurteil vom 21. Februar 1989 - 5 RJ 61/88 - SozR 2200 § 1247 Nr. 56; BSG Urteile vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 73/90 - SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10 und vom 19. August 1997 - 13 RJ 89/96 - veröffentlicht in JURIS).

  • BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 18/00 R

    Landwirtschaftliche Alterssicherung - Erwerbsunfähigkeitsrente - Anspruch -

    Beim Fehlen der Wegefähigkeit gilt dies erst recht, wenn der Verlust eines Minimums an Mobilität als Teil des versicherten Risikos angesehen wird (vgl BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10 S 30; BSG vom 19. August 1997 - 13 RJ 89/96 -, nv, JURIS-Nr KSRE024430208; Loytved, NZS 1999, 276, 277 mwN).

    Die Rechtsprechung des BSG (vgl stellvertretend BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10; SozR 2200 § 1247 Nr. 56; Urteil vom 14. September 1995 - 5 RJ 10/95 - JURIS-Nr KSRE063280915; Urteil vom 19. August 1997 - 13 RJ 89/96 - JURIS-Nr KSRE024430208, jeweils mwN, stRspr) nimmt generell das Fehlen der Wegefähigkeit an, wenn der Versicherte aufgrund der bei ihm bestehenden Gesundheitsstörungen - auch unter Verwendung von Hilfsmitteln (zB Gehstützen) - nicht in der Lage ist, viermal täglich eine Wegstrecke von mehr als 500 m mit zumutbarem Zeitaufwand zu Fuß zurückzulegen und zwei Mal öffentliche Verkehrsmittel während der Hauptverkehrszeiten zu benutzen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2013 - L 2 R 236/12

    Rente wegen Erwerbsminderung - Wegefähigkeit - öffentliche Verkehrsmittel - im

    Es handelt sich um eine abstrakte Risikoabgrenzung der Versicherung gegen Erwerbsunfähigkeit (BSG, U.v. 19. August 1997 - 13 RJ 89/96 - ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2011 - L 18 R 99/08

    Rentenversicherung

    Nach der Rechtsprechung des BSG gehört zur Erwerbsfähigkeit auch die ausreichende Fähigkeit, Arbeitsplätze aufzusuchen; demzufolge kann trotz eines noch für leichte Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarkts ausreichenden Leistungsvermögens volle Erwerbsminderung vorliegen, wenn Versicherte zwar an sich noch eine Beschäftigung von mindestens 6 Stunden arbeitstäglich ausüben können, ihnen aber der Arbeitsmarkt dadurch praktisch verschlossen ist, dass sie entsprechende Arbeitsplätze aus gesundheitlichen Gründen nicht aufsuchen können (vgl BSG SozR Nr. 101 zu § 1246 RVO; BSGE 44, 39, 40 = SozR 2200 § 1246 Nr. 19; SozR 2200 § 1246 Nrn 22, 47, 50, 53, 56; SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10 und Urteil vom 19. August 1997, Az 13 RJ 89/96; Großer Senat in BSGE 80, 24, 35 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8).
  • LSG Bayern, 06.04.2022 - L 19 R 540/19

    Anforderungen an Validität von neuropsychologischen Testuntersuchungen

    Bei Erfüllung der abstrakten Anforderungen (vgl. z.B. BSG, Urt. v. 19.08.1997, Az. 13 RJ 89/96 - nach juris) kann der Kläger einen möglichen Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln und zu Fuß erreichen, wie sich aus den gutachterlichen Äußerungen ersehen lässt und mit der Tatsache, dass eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird, korrespondiert.
  • SG Augsburg, 05.11.2009 - S 14 R 4348/06

    Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bei Aufhebung der

    Nach der Rechtsprechung des BSG kann von einer ausreichenden Wegefähigkeit dann nicht mehr ausgegangen werden, wenn der Betroffene viermal werktäglich eine Wegstrecke von 500 Meter zu Fuß mit zumutbarem Aufwand nicht mehr zurücklegen kann (z.B. BSG vom 19.08.1997 - B 13 RJ 89/96 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2000 - L 3 RJ 74/99

    Rentenversicherung

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes ist ein Versicherter nicht erwerbsunfähig, wenn er noch in der Lage ist, viermal täglich eine Wegstrecke von mehr als 500 m mit zumutbarem Zeitaufwand zu Fuß zurückzulegen (BSG Urteil vom 17.12.1991 - Az.: 13/5 RJ 73/90, Urt. v. 19.08.1997 - 13 RJ 89/96).
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