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   LAG Hessen, 31.08.2004 - 13 Sa 340/04   

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https://dejure.org/2004,26011
LAG Hessen, 31.08.2004 - 13 Sa 340/04 (https://dejure.org/2004,26011)
LAG Hessen, Entscheidung vom 31.08.2004 - 13 Sa 340/04 (https://dejure.org/2004,26011)
LAG Hessen, Entscheidung vom 31. August 2004 - 13 Sa 340/04 (https://dejure.org/2004,26011)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 614/04

    Kündigungsschutz - Wartezeit

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 31. August 2004 - 13 Sa 340/04 - aufgehoben.
  • OLG Hamburg, 22.03.2013 - 11 U 27/12

    Kündigung - Geschäftsführer

    a) Ob sich der Kläger als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH der Beklagten überhaupt auf die Vorschriften des ersten Abschnitts des Kündigungsschutzgesetzes berufen dürfte oder ihm dies - wenn nicht schon wegen einer fehlenden Arbeitnehmereigenschaft - jedenfalls durch § 14 Abs. 1 Nr. 2 KSchG verwehrt wäre, kann offen bleiben (vgl. zu dieser Fragestellung BGH, Urteil vom 08.01.2007, II ZR 267/05, juris Rn. 4; OLG Frankfurt, Urteil vom 06.06.2005, 18 U 140/04, juris Rn. 22; Hessisches LAG, Urteil vom 31.08.2004, 13 Sa 340/04).
  • OLG Düsseldorf, 28.09.2005 - 15 U 158/04

    Anforderungen an eine Unterschrift; zur Kündigung eines Anstellungsverhältnisses

    aa) Nach einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts gilt der Geschäftsführer einer Komplementär GmbH nicht nur nach § 5 I 1 ArbGG sondern auch nach § 14 I Nr. 2 KSchG nicht als Arbeitnehmer (Urt. v. 31.08.2004, 13 Sa 340/04, www.jurisweb.de Rz. 33).

    Dem Wortlaut des § 14 I Nr. 2 KSchG sei jedoch nicht zu entnehmen, dass nur Personen, die unmittelbar eine juristische Person oder Personengesamtheit kraft Gesetzes, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertreten, nicht als Arbeitnehmer gälten (Hessisches LAG, Urt. v. 31.08.2004, 13 Sa 340/04, www.jurisweb.de Rz. 33).

    Auch nach Sinn und Zweck gehöre der Geschäftsführer eine Komplementär GmbH zu den Personen, die nicht als Arbeitnehmer gelten könnten, weil er die Arbeitgeberfunktion in einer KG wahrnehme (Hessisches LAG, Urt. v. 31.08.2004, 13 Sa 340/04, www.jurisweb.de Rz. 34).

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des 2. Senats des BAG kann im Einzelfall der Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH zwar auch Arbeitnehmer der KG sein, wenn im Verhältnis zu dieser die allgemeinen Voraussetzungen für eine Arbeitsverhältnis vorlägen (Hessisches LAG, Urt. v. 31.08.2004, 13 Sa 340/04, www.jurisweb.de Rz. 35 m.w.N.).

    Nach der neueren Rechtsprechung des BAG sind die Voraussetzungen, unter denen davon ausgegangen werden kann, dass durch den Abschluss eines Geschäftsführer-Anstellungsvertrages ein früheres Arbeitsverhältnis aufgehoben wird, gelockert worden (zu der Entwicklung vgl. BAG, 2. Senat, Urt. v. 08.10.2000, 2 AZR 207/99, www.jurisweb.de Rz. 21 m.w.N. = NZA 2000, 1013 ff; Hessisches LAG, Urt. v. 31.08.2004, 13 Sa 340/04, www.jurisweb.de Rz. 38 m.w.N.).

  • LAG Hamm, 19.01.2006 - 4 Sa 1959/04

    Abgrenzung Arbeitsvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, hier - Beratervertrag mit

    Dies gilt jedenfalls so lange, wie § 623 BGB noch keine Wirkung entfaltet (LAG Hessen, Urt. v. 31.08.2004 - 13 Sa 340/04, LAGReport 2005, 239).
  • LAG Hamburg, 01.08.2005 - 5 Ta 9/05

    Arbeitnehmereigenschaft des Geschäftsführers einer Tochter im GmbH Konzern

    Die Frage, ob bei Streitigkeiten zwischen dem Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft und der Konzernmutter unabhängig von der Qualifizierung des Vertragsverhältnisses mit ihr bereits gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG der Rechtsweg zur Arbeitsgerichtsbarkeit nicht gegeben ist, konnte daher offen bleiben (LAG Frankfurt vom 31. August 2004 - 13 Sa 340/04 - n.v.; LAG Hamm vom 18. August 2004 - 23 Ta 172/04 - ZIP 04, 2251; BAG vom 20. August 2003 - 5 AZB 79/02 - AP Nr. 58 zu § 5 ArbGG 1979).
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