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   OLG Hamm, 03.03.2004 - 13 U 183/03   

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https://dejure.org/2004,20023
OLG Hamm, 03.03.2004 - 13 U 183/03 (https://dejure.org/2004,20023)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.03.2004 - 13 U 183/03 (https://dejure.org/2004,20023)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. März 2004 - 13 U 183/03 (https://dejure.org/2004,20023)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2004 - 13 U 183/03
    Sodann ist wieder der Geschädigte für den unfallbedingten Schadensumfang beweispflichtig (BGH NJW 1978, 2154; OLG Hamm NJW-RR 1995, 224; Lemcke in r+s 1993, 121, 122).
  • OLG Hamm, 28.06.1994 - 9 U 61/94

    Unfallmanipulation ; "Berliner Modell"; Entwendetes Fahrzeug; Geparktes Fahrzeug;

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2004 - 13 U 183/03
    Sodann ist wieder der Geschädigte für den unfallbedingten Schadensumfang beweispflichtig (BGH NJW 1978, 2154; OLG Hamm NJW-RR 1995, 224; Lemcke in r+s 1993, 121, 122).
  • OLG Hamm, 09.12.1998 - 13 U 93/98

    Ersatz der Schäden an einem Fahrzeug durch Unfallsplitter aufgrund eines

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2004 - 13 U 183/03
    Dabei bedarf es zum Nachweis einer Kollisionsabsprache allerdings keiner lückenlosen Gewißheit im Sinne einer mathematischen Beweisführung; es reicht vielmehr in der Regel die Feststellung von Indizien aus, die in lebensnaher Gesamtschau und praktisch vernünftiger Gewichtung den Schluß auf ein kollusives Zusammenwirken und ein absichtsvolles Vorgehen zulassen, das die Rechtswidrigkeit der angeblichen Rechtsverletzung ausschließt (OLG Hamm, OLGR 1999, 97).
  • KG, 07.09.2010 - 12 U 210/09

    Haftung wegen Verkehrsunfall: Überzeugungsbildung von einer Unfallmanipulation;

    Die ungewöhnliche Häufung von Beweisanzeichen, die für eine Manipulation sprechen, gestatten eine entsprechende Feststellung (grundlegend BGHZ 71, 339; Senat, NZV 2006, 429, 430; NZV 2003, 87; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 24. Juni 2010 - 7 U 102/09, Juris-Tz. 14 f; OLG Hamm, Urteil vom 3. März 2004 - 13 U 183/03, Juris-Tz. 6).

    Auch dieses Merkmal tritt in Fällen einer Unfallmanipulation oft auf, weil die Durchsetzung der Ansprüche auf diese Weise vereinfacht wird (vgl. Senat, Beschluss vom 26. März 2009 - 12 U 126/08, Juris-Tz. 15; NJOZ 2008, 4301; 4302; OLG Köln, BeckRS 2010, 12821; OLG Hamm, Urteil vom 3. März 2004 - 13 U 183/03, Juris-Tz. 11).

    Hingegen kann das Bestreiten dieses Unfallverlaufs durch den Beklagten zu 1) im Prozess ohne weiteres als Verschleierungstendenz bewertet werden, die in Fällen einer Unfallmanipulation ebenfalls häufig zu beobachten ist (OLG Hamm, Urteil vom 3. März 2004 - 13 U 183/03, Juris-Tz. 11).

    Denn in beiden Fällen führt dies zur Klageabweisung, weil der Geschädigte beide Male mit der Sachbeschädigung einverstanden gewesen ist, was die Rechtswidrigkeit der angeblichen Rechtsverletzung ausschließt (Senat, NZV 2009, 459; OLG Hamm, Urteil vom 3. März 2004 - 13 U 183/03, Juris-Tz. 6).

  • OLG Köln, 08.05.2015 - 19 U 47/13

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei einem fingierten Unfall

    Es reicht vielmehr die Feststellung von Indizien aus, die in lebensnaher Zusammenschau und praktisch vernünftiger Gewichtung den Schluss auf ein kollusives Zusammenwirken zulassen, das die Rechtswidrigkeit der angeblichen Rechtsgutverletzung ausschließt (vergleiche OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2004, 13 U 183/03; OLG Schleswig, Urteil vom 24.06.2010, 7 U 102/09; OLG Köln, Urteil vom 19.07.2011, 4 U 25/10; jeweils zitiert nach juris).

    Hat ein kaum zu erklärenden Fahrfehler zu dem angeblichen Unfall geführt, spricht auch dies für eine Unfallmanipulation (vergleiche OLG Celle, Urteil vom 25.10.2001, 14 U 73/01; OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2004, 13 U 183/03; jeweils zitiert nach juris).

  • KG, 06.02.2006 - 12 U 4/04

    Haftung beim Verkehrsunfall: Voraussetzungen der Feststellung einer erheblichen

    Dabei hat der Geschädigte auch das Ausmaß und den Umfang des unfallbedingten Schadens darzutun und zu beweisen (Senat, Urteile vom 2. August 1999 - 12 U 4408/98 - 14. Februar 2000 - 12 U 6185/98 - Urteil vom 15. Mai 2000 - 12 U 9704/98 - OLG Hamm, Urteil vom 3. März 2004 - 13 U 183/03 -).
  • OLG Hamm, 12.02.2020 - 11 U 44/19

    Verkehrsunfall - für ein manipuliertes Unfallgeschehen sprechende Indizien

    6 Monate vor dem Unfall von dem Zeugen T angeschafft worden und war seit dem Ankauf in Abstand von wenigen Wochen (23.01.2018; 03.03.2018 u. 06.04.2018) in drei Schadensereignisse verwickelt (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 03.03.2004, Az.: 13 U 183/03; OLG Hamm, Urt. v. 02.10.1997, Az.: 6 U 104/97).
  • OLG Naumburg, 01.07.2021 - 2 U 183/20

    Berufung im Schadensersatzprozess nach Verkehrsunfall: Fehlerhafte

    Dieser Umstand ist vielmehr vor allem dann relevant, wenn die Unfallbeteiligten mit diesem Verhalten genauere Feststellungen vor Ort als überflüssig erscheinen lassen bzw. erklären wollten, warum eine Beweissicherung betreffend die konkrete Unfallsituation nicht erfolgte (vgl. OLG Hamm, Urteil v. 03.03.2004, 13 U 183/03, nach juris; OLG Celle, Urteil v. 08.10.2015, 5 U 175/14, NZV 2016, 275, in juris Rz. 22; OLG Stuttgart, Urteil v. 24.10.2019, 1 U 244/18, in juris Rz. 12).
  • LG Aachen, 03.05.2018 - 10 O 105/17

    Entfallen der Rechtswidrigkeit der Eigentumsbeschädigung durch Einwilligung in

    Auch ein - wie hier vorliegender - kaum zu erklärender Fahrfehler stellt ein Indiz für eine Unfallmanipulation dar (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2004, Az. 13 U 183/03, juris, Rn. 10).
  • LG Essen, 17.12.2013 - 8 O 24/13

    Verkehrsrecht - Darlegung- und Beweislast hinsichtlich der Vorschäden des

    Dabei hat der Geschädigte auch das Ausmaß und den Umfang des unfallbedingten Schadens darzutun und zu beweisen (OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2004, 13 U 183/03).
  • LG Berlin, 04.06.2012 - 44 O 157/11

    Verkehrsunfall - Nachweis eines provozierten Verkehrsunfalls

    Auch dieses Merkmal tritt in Fällen einer oft auf, weil die Durchsetzung der Ansprüche auf diese Weise vereinfacht wird (KG, Beschluss vom 26.3.2009 - 12 U 126/08 - OLG Hamm, Urteil vom 3.3.2004 - 13 U 183/03 -).
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