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OLG Köln, 11.03.2009 - 13 U 59/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Informationspflichtverletzung eines Anlegers über Rückvergütungen einer Bank beim Vertrieb von Medienfonds durch richterlichen Hinweis an die Parteien
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 22.01.2008 - 3 O 261/07
- OLG Köln, 11.03.2009 - 13 U 59/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05
Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus …
Auszug aus OLG Köln, 11.03.2009 - 13 U 59/08
Dies könnte zwar den Ausführungen in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.12.2006 (XI ZR 56/05, ZIP 2007, 518, 521 Tz. 27) zu entnehmen sein, mit denen ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass Schadensersatz in Form der Rückabwicklung grundsätzlich nur bei Kapitalanlagen verlangt werden könne, wohingegen die schadensersatzrechtliche Rückabwicklung von Geschäften ohne verschwiegene Rückvergütungen davon abhänge, ob der Anleger bei gehöriger Aufklärung die gesamte Geschäftsverbindung abgebrochen haben würde, wofür er die Darlegungs- und Beweislast trage. - BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07
Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds …
Auszug aus OLG Köln, 11.03.2009 - 13 U 59/08
Nach der zwischenzeitlich veröffentlichten, auch im Schriftsatz der Klägerin vom 3.3.2009 angesprochenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. Januar 2009 - XI ZR 510/07 - über die Pflicht des Anlageberaters zur Offenlegung etwaiger Rückvergütungen und deren Höhe war die Beklagte nicht nur im Anwendungsbereich des Wertpapierhandelsgesetztes sondern auch beim Vertrieb von Medienfonds, mithin auch im vorliegenden Fall, verpflichtet, den Zeugen H. entsprechend aufzuklären. - BGH, 19.12.2000 - XI ZR 349/99
Offenlegung einer Provisionsvereinbarung durch eine Bank
Auszug aus OLG Köln, 11.03.2009 - 13 U 59/08
Angesichts der Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Aufklärungspflichten bezüglich Provisionen bzw. Rückvergütungen (insb. BGH, Urteile vom 06.02.1990 - XI ZR 184/88 = WM 1990, 462 ff. und vom 19.12.2000 - XI ZR 349/99 = BGHZ 146, 235 ff.) war eine solche Pflicht zum Zeitpunkt der hiesigen Anlageberatungen jedenfalls nicht auszuschließen, so dass ein fahrlässiger Rechtsirrtum gegeben sein dürfte. - BGH, 06.02.1990 - XI ZR 184/88
Gerichtsstand des Begehungsortes bei einer unerlaubten Handlung von Mittätern; …
Auszug aus OLG Köln, 11.03.2009 - 13 U 59/08
Angesichts der Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Aufklärungspflichten bezüglich Provisionen bzw. Rückvergütungen (insb. BGH, Urteile vom 06.02.1990 - XI ZR 184/88 = WM 1990, 462 ff. und vom 19.12.2000 - XI ZR 349/99 = BGHZ 146, 235 ff.) war eine solche Pflicht zum Zeitpunkt der hiesigen Anlageberatungen jedenfalls nicht auszuschließen, so dass ein fahrlässiger Rechtsirrtum gegeben sein dürfte.
- LG Köln, 18.02.2010 - 15 O 174/09
Rechtmäßigkeit eines Schadensersatzanspruchs aus abgetretenem Recht wegen …
Vielmehr steht nach Ansicht der Kammer, die nicht an abweichende Entscheidungen anderer Land- bzw. Oberlandesgerichte gebunden ist, das Verschulden der Beklagten fest (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 3.3.09, Az.: 17 U 371/08 und die vorläufige Einschätzung des für die Kammer zuständigen Berufungsgerichts, OLG Köln, Beschluss vom 11.3.09, Az.: 13 U 59/08).