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   LAG Berlin, 06.08.1997 - 13 TaBV 3/97   

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https://dejure.org/1997,3489
LAG Berlin, 06.08.1997 - 13 TaBV 3/97 (https://dejure.org/1997,3489)
LAG Berlin, Entscheidung vom 06.08.1997 - 13 TaBV 3/97 (https://dejure.org/1997,3489)
LAG Berlin, Entscheidung vom 06. August 1997 - 13 TaBV 3/97 (https://dejure.org/1997,3489)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Betriebsrates gegen den Konkursverwalter auf Herausgabe von Vetragsdokumenten; Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers im Betriebsverfassungsrecht; Vorliegen eines konkreten Bezugs zu den Aufgaben des Betriebsrats; Recht des Betriebsrates zur Prüfung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsrat: Anspruch auf Vorlage von Vertragsunterlagen über die Veräußerung von Betriebsvermögen sowie die Übertragung von Inbetriebnahme- sowie Gewährleistungspflichten gegenüber Kunden seines Geschäftsbereichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 1999, 85
  • NZA-RR 1999, 144
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 05.02.1991 - 1 ABR 32/90

    Rechtskraftwirkung gegenüber Betriebserwerber

    Auszug aus LAG Berlin, 06.08.1997 - 13 TaBV 3/97
    Eine Informationspflicht besteht nur dann nicht, wenn ein Mitbestimmungsrecht offensichtlich offensichtlich nicht in Betracht kommt (BAG Beschluß vom 5.2.1991 - 1 ABR 32/90 - AP Nr. 89 zu § 613 a BGB , zu II 1 d. Gr.; GK-Kraft, BetrVG , 5. Aufl., § 80 Rdnr. 68, S. 437).

    Da die Informationsansprüche nach § 106 Abs. 2 BetrVG und § 80 Abs. 2 BetrVG nebeneinander bestehen und ein Konkurrenzverhältnis zwischen beiden Anspruchsgrundlagen nicht gegeben ist, kann der Betriebsrat sein Recht auf Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten nach § 80 Abs. 2 BetrVG auch dann geltend machen, wenn über diese der Wirtschaftsausschuß vom 20.9.1990 - 1 ABR 74/89 - n.V.; BAG Beschuß vom 5.2.1991, a.a.O., zu II 1 und 2 d. Gr.).

    Hieraus folgt, dass der Arbeitgeber eine nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes geschuldete Unterrichtung des Betriebsrats einschließlich einer solchen durch Vorlage von Unterlagen nicht unter Berufung darauf verweigern kann, dass sich die geforderte Unterrichtung auf geheimhaltungsbedürftige Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse bezieht (BAG Beschluß vom 31.1.1989, a.a.O., zu I 3 d. Gr.; BAG Beschluß vom 5.2.1991, a.a.O., zu B II 2 d. Gr.).

  • BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 72/87

    Informationsrechte des Betriebsrats bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern aus

    Auszug aus LAG Berlin, 06.08.1997 - 13 TaBV 3/97
    Die vom Arbeitgeber nach § 80 Abs. 2 BetrVG geschuldete Unterrichtung des Betriebsrats - auch durch Überlassung der erforderlichen Unterlagen - soll den Betriebsrat in die Lage versetzen, in eigener Verantwortung selbst zu prüfen, ob sich für ihn Aufgaben ergeben und ob er zur Wahrnehmung dieser Aufgaben tätig werden muß (BAG Beschluß vom 10.2.1987 - 1 ABR 43/84 - AP Nr. 27 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß vom 17.3.1987 - 1 ABR 59/85 - DB 1987, 1491; Beschluß vom 26.1.1988 - 1 ABR 34/86 - AP Nr. 31 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß vom 31.1.1989 - 1 ABR 72/87 - AP Nr. 33 zu § 80 BetrVG 1972, zu B I 1 a) d. Gr.).

    Hieraus folgt, dass der Arbeitgeber eine nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes geschuldete Unterrichtung des Betriebsrats einschließlich einer solchen durch Vorlage von Unterlagen nicht unter Berufung darauf verweigern kann, dass sich die geforderte Unterrichtung auf geheimhaltungsbedürftige Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse bezieht (BAG Beschluß vom 31.1.1989, a.a.O., zu I 3 d. Gr.; BAG Beschluß vom 5.2.1991, a.a.O., zu B II 2 d. Gr.).

  • BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 59/85

    Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Datenschutz

    Auszug aus LAG Berlin, 06.08.1997 - 13 TaBV 3/97
    Die vom Arbeitgeber nach § 80 Abs. 2 BetrVG geschuldete Unterrichtung des Betriebsrats - auch durch Überlassung der erforderlichen Unterlagen - soll den Betriebsrat in die Lage versetzen, in eigener Verantwortung selbst zu prüfen, ob sich für ihn Aufgaben ergeben und ob er zur Wahrnehmung dieser Aufgaben tätig werden muß (BAG Beschluß vom 10.2.1987 - 1 ABR 43/84 - AP Nr. 27 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß vom 17.3.1987 - 1 ABR 59/85 - DB 1987, 1491; Beschluß vom 26.1.1988 - 1 ABR 34/86 - AP Nr. 31 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß vom 31.1.1989 - 1 ABR 72/87 - AP Nr. 33 zu § 80 BetrVG 1972, zu B I 1 a) d. Gr.).
  • BAG, 10.02.1987 - 1 ABR 43/84

    Anspruch eines Betriebsrats in der Elektroindustrie auf Einsichtnahme in die

    Auszug aus LAG Berlin, 06.08.1997 - 13 TaBV 3/97
    Die vom Arbeitgeber nach § 80 Abs. 2 BetrVG geschuldete Unterrichtung des Betriebsrats - auch durch Überlassung der erforderlichen Unterlagen - soll den Betriebsrat in die Lage versetzen, in eigener Verantwortung selbst zu prüfen, ob sich für ihn Aufgaben ergeben und ob er zur Wahrnehmung dieser Aufgaben tätig werden muß (BAG Beschluß vom 10.2.1987 - 1 ABR 43/84 - AP Nr. 27 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß vom 17.3.1987 - 1 ABR 59/85 - DB 1987, 1491; Beschluß vom 26.1.1988 - 1 ABR 34/86 - AP Nr. 31 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß vom 31.1.1989 - 1 ABR 72/87 - AP Nr. 33 zu § 80 BetrVG 1972, zu B I 1 a) d. Gr.).
  • BAG, 26.01.1988 - 1 ABR 34/86

    Betriebsrat - Aufkunftsanspruch

    Auszug aus LAG Berlin, 06.08.1997 - 13 TaBV 3/97
    Die vom Arbeitgeber nach § 80 Abs. 2 BetrVG geschuldete Unterrichtung des Betriebsrats - auch durch Überlassung der erforderlichen Unterlagen - soll den Betriebsrat in die Lage versetzen, in eigener Verantwortung selbst zu prüfen, ob sich für ihn Aufgaben ergeben und ob er zur Wahrnehmung dieser Aufgaben tätig werden muß (BAG Beschluß vom 10.2.1987 - 1 ABR 43/84 - AP Nr. 27 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß vom 17.3.1987 - 1 ABR 59/85 - DB 1987, 1491; Beschluß vom 26.1.1988 - 1 ABR 34/86 - AP Nr. 31 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß vom 31.1.1989 - 1 ABR 72/87 - AP Nr. 33 zu § 80 BetrVG 1972, zu B I 1 a) d. Gr.).
  • BAG, 20.09.1990 - 1 ABR 74/89

    Betriebsrat: Anspruch auf Vorlage von Produktionszetteln

    Auszug aus LAG Berlin, 06.08.1997 - 13 TaBV 3/97
    Da die Informationsansprüche nach § 106 Abs. 2 BetrVG und § 80 Abs. 2 BetrVG nebeneinander bestehen und ein Konkurrenzverhältnis zwischen beiden Anspruchsgrundlagen nicht gegeben ist, kann der Betriebsrat sein Recht auf Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten nach § 80 Abs. 2 BetrVG auch dann geltend machen, wenn über diese der Wirtschaftsausschuß vom 20.9.1990 - 1 ABR 74/89 - n.V.; BAG Beschuß vom 5.2.1991, a.a.O., zu II 1 und 2 d. Gr.).
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