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   OLG Nürnberg, 20.02.2014 - 13 U 1896/11   

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https://dejure.org/2014,76827
OLG Nürnberg, 20.02.2014 - 13 U 1896/11 (https://dejure.org/2014,76827)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20.02.2014 - 13 U 1896/11 (https://dejure.org/2014,76827)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20. Februar 2014 - 13 U 1896/11 (https://dejure.org/2014,76827)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • baurechtsiegen.de

    Pflichten des Planers bei Einschaltung eines Sonderfachmanns durch den Auftraggeber

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Planer darf Angaben eines Sonderfachmanns nicht "blind" vertrauen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Augen auf bei mangelhafter Fachplanung! (IBR 2017, 508)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.05.2013 - VII ZR 257/11

    Haftung des Tragwerksplaners: Mängel der Statik; unzutreffende Angaben des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.02.2014 - 13 U 1896/11
    Die vereinbarte Beschaffenheit fehlt, wenn die Planung eines Architekten den nach dem Vertrag vorausgesetzten Zweck nicht erfüllt (BGHZ 197, 252, Rn. 12, m. w. Nw.).

    aa) Inwieweit ein Planer auf die ihm übermittelten Angaben eines Auftraggebers - oder eines im Auftrag des Auftraggebers tätigen Sonderfachmanns - vertrauen darf, betrifft nicht die Mangelhaftigkeit des Werks des Planers, sondern ein eventuell zu verneinendes Verschulden an einem Mangel (BGHZ 197, 252, Rn. 14 a. E.).

  • BGH, 14.02.2001 - VII ZR 176/99

    Verpflichtung des Architekten zum Schutz gegen drückendes Wasser

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.02.2014 - 13 U 1896/11
    Für die Beurteilung dieses Verschuldens gelten dieselben Grundsätze wie sonst bei der Einschaltung eines Sonderfachmanns: Fehlen einem Planer die erforderlichen Fachkenntnisse zur Beurteilung bestimmter Fragen, so muss er den Auftraggeber informieren und auf die Hinzuziehung der notwendigen Sonderfachleute hinwirken (BGHZ 147, 1, Rn. 18).
  • BGH, 04.03.1971 - VII ZR 204/69

    Haftungsverhältnisse: Architekt-Statiker-Bauunternehmer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.02.2014 - 13 U 1896/11
    Er muss sich aber vergewissern, ob der Sonderfachmann von den gegebenen tatsächlichen Verhältnissen und den entsprechenden technischen Vorgaben ausgegangen ist (Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Aufl., Rn. 2502; 2942; etwa - beim Statiker - hinsichtlich der vorhandenen Bodenverhältnisse, BGH BauR 1971, 265).
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 498/02

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.02.2014 - 13 U 1896/11
    Zur Beweiskraft des Tatbestands gehört auch die Frage, ob eine bestimmte Behauptung bestritten ist oder nicht (BAG NJW 2004, 1061 ).
  • LG Dessau-Roßlau, 11.02.2011 - 2 O 472/04

    Sorgfaltsanforderungen bei dem Betrieb einer Wasserkraftanlage

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.02.2014 - 13 U 1896/11
    Weiterhin erklärt die Beklagte zu 1) die hilfsweise Aufrechnung mit einer behaupteten Schadensersatzforderung, die gegen die Klägerin im Fall einer Verurteilung im Verfahren vor dem Landgericht Dessau-Roßlau (Az. 2 0 472/04) bestehe.
  • OLG Naumburg, 24.04.2014 - 1 U 27/11

    Ingenieurvertrag über die Errichtung eines Wasserbauwerks: Vertrag mit

    Da die Planung der Beklagten zu 2) - auch im Hinblick auf die Abweichungen von den Planungen F. - wegen der unzureichenden Sohlsicherung für den mittleren Brückenpfeiler mangelhaft war und sie dies auch zu vertreten hat, haftet sie gegenüber der OHG (dazu: OLG Nürnberg Urteil vom 16.1.2014 - 13 U 1896/11 -) und im Hinblick auf den drittschützenden Charakter des Ingenieurvertrages dem Grund nach auch gegenüber dem klagenden Land.
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