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   OLG Celle, 20.01.1999 - 13 U 307/98   

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https://dejure.org/1999,12862
OLG Celle, 20.01.1999 - 13 U 307/98 (https://dejure.org/1999,12862)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.01.1999 - 13 U 307/98 (https://dejure.org/1999,12862)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Januar 1999 - 13 U 307/98 (https://dejure.org/1999,12862)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 24 § 25
    Voraussetzungen der Dringlichkeit in Wettbewerbssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hildesheim - 2 O 390/98
  • OLG Celle, 20.01.1999 - 13 U 307/98
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 10.02.1999 - 13 U 124/98

    Streit um die Haftung für einen Unfall bei einer Triathlonveranstaltung;

    Auszug aus OLG Celle, 20.01.1999 - 13 U 307/98
    Der Senat hat bei einer wettbewerbswidrigen Werbung angenommen, dass in dem dort entschiedenen Einzelfall die Vermutung der Dringlichkeit nach einem gut sechswöchigen Untätigbleiben beseitigt sei (Senatsurteil vom 17. September 1997 - 13 U 124/98).
  • OLG Celle, 17.09.1997 - 13 U 124/97
    Auszug aus OLG Celle, 20.01.1999 - 13 U 307/98
    Eine feste zeitliche Grenze lässt sich nicht ziehen, es kommt stets auf die Umstände des Einzelfalls, insbesondere den Grund des Wartens an (Senat, Urteile vom 17. September 1997 - 13 U 124/97 , vom 2. Dezember 1998 - 13 U 233/98 ; Baumbach/Hefermehl, § 25 UWG Rd.Nr. 15).
  • OLG Celle, 20.01.2014 - 13 W 100/13

    Fehlender Verfügungsanspruch bei Zuwarten von mehr als einem Monat

    Eine feste zeitliche Grenze lässt sich nicht ziehen, vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelfalls, insbesondere auf den Grund des Zuwartens an (OLG Celle, Urteil vom 20. Januar 1999 - 13 U 307/98, juris Rdnr. 4).
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