Rechtsprechung
| BFH, 11.08.1966 - V 13/64 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 86, 721
- DB 1966, 2003
- BStBl III 1966, 647
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- RFH, 14.06.1935 - V A 509/34
Auszug aus BFH, 11.08.1966 - V 13/64
So hat z. B. der Reichsfinanzhof (Urteil V A 509/34 vom 14. Juni 1935, Sammlung der Entscheidungen des Reichsfinanzhofs Bd. 38 S. 90, RStBl 1935, 1116) die vom Kurgast der Gemeinde geschuldete Kurtaxe beim Hotelbesitzer bzw. Zimmervermieter als durchlaufenden Posten beurteilt.
- BFH, 04.05.2011 - XI R 4/09
Mit Servicegebühren in einem Betrag eingezogene Spieleinsätze keine durchlaufende …
Auch können Abgaben und Beiträge, soweit es sich um Bagatellbeträge handelt und die Zwischenperson die Beträge lediglich als Bote in unveränderter Höhe weitergibt, dann durchlaufende Posten sein, wenn die Zwischenperson dem Empfänger der Zahlungen die Namen der Zahlenden und die jeweilige Höhe der Beträge nicht mitteilt (vgl. BFH-Urteil vom 11. August 1966 V 13/64, BFHE 86, 721, BStBl III 1966, 647, m.w.N.). - FG Köln, 10.03.2016 - 13 K 1602/11
Berücksichtigung eines weiteren Betriebsausgabenabzugs bei der Ermittlung des …
Rn. 90 Das in Literatur und Rechtsprechung geforderte Handeln der Zwischenperson als Bote, der die eingenommenen Beträge in unveränderter Höhe weitergebe, sei hier ebenso nicht erfüllt (vergleiche BFH-Urteil vom 4. Mai 2011, a.a.O. und BFH-Urteil vom 11. August 1966 V 13/64, BStBl. III 1966, 647). - FG Hamburg, 11.12.2009 - 3 K 4/09
Kipp-Entgelt für Abwasserbeseitigung aus Sammelgruben als durchlaufender Posten
Unmittelbare Rechtsbeziehungen setzen zunächst voraus, dass der Zahlende und der Zahlungsempfänger jeweils den Namen des anderen und die Höhe des gezahlten Betrages erfahren (BFH Urteil vom 11. August 1966, V 13/64, BFHE 86, 721, BStBl III 1966, 647, Juris Rn. 5;… FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 17. Dezember 2008, 7 K 5384/05 B, EFG 2009, 783, Juris Rn. 19).Ob darüber hinaus die positive Kenntnis der Namen und Beträge durch die Stadtentwässerung entbehrlich wäre, weil es sich um Bagatellbeträge im Abgabenbereich handelt, für die aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung weniger strenge Anforderungen gelten (BFH Urteil vom 11. August 1966, V 13/64, BFHE 86, 721, BStBl III 1966, 647, Juris Rn. 6;… FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 17. Dezember 2008, 7 K 5384/05 B, EFG 2009, 783, Juris Rn. 20), kann offenbleiben.
- FG Hamburg, 30.12.2009 - 3 K 5/09
Umsatzsteuer: Durchlaufender Posten: Kipp-Entgelt für Abwasserbeseitigung aus …
Unmittelbare Rechtsbeziehungen setzen zunächst voraus, dass der Zahlende und der Zahlungsempfänger jeweils den Namen des anderen und die Höhe des gezahlten Betrages erfahren (BFH Urteil vom 11. August 1966, V 13/64, BFHE 86, 721, BStBl III 1966, 647, Juris Rn. 5;… FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 17. Dezember 2008, 7 K 5384/05 B, EFG 2009, 783, Juris Rn. 19).c) Ob darüber hinaus die positive Kenntnis der Namen und Beträge durch die Stadtentwässerung entbehrlich wäre, weil es sich um Bagatellbeträge im Abgabenbereich handelt, für die aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung weniger strenge Anforderungen gelten (BFH Urteil vom 11. August 1966, V 13/64, BFHE 86, 721, BStBl III 1966, 647, Juris Rn. 6;… FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 17. Dezember 2008, 7 K 5384/05 B, EFG 2009, 783, Juris Rn. 20), kann offenbleiben.
- BFH, 04.12.1969 - V R 104/66
Durchlaufender Posten - Wissen des Zahlungsverpflichteten - Weiterleitung …
Dies setzt aber nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. Entscheidung des BFH V 13/64 vom 11. August 1966, BFH 86, 721, BStBl III 1966, 647) -- von Ausnahmefällen abgesehen -- voraus, daß beide Teile, der Zahlungsverpflichtete und der Zahlungsberechtigte, jeweils den Namen des anderen und die Höhe des gezahlten Betrages erfahren. - BFH, 24.08.1967 - V 239/64
Voraussetzungen für die Anerkennung von Rechtsanwaltskosten bei Behörden als …
Dieser Grundsatz gilt aber, wie der Senat in seinem Urteil V 13/64 vom 11. August 1966 (BFH 86, 721, BStBl III 1966, 647) ausgeführt hat, nur für die Regelfälle. - BFH, 27.02.1989 - V B 75/88
Behandlung von Mandantengebühren nach den Grundsätzen der durchlaufenden Posten
Die Ausnahme beschränkt sich auf Fälle, in denen die tatsächlichen und rechtlichen Beziehungen zwischen den Beteiligten weniger eng sind, als wenn sich Leistung und Gegenleistung gegenüberstehen und ein Bedürfnis zur Klarstellung der Zurechnungsverhältnisse aus steuerlichen Gründen nicht besteht (BFH, Urteil vom 11. August 1966 V 13/64, BFHE 86, 721, BStBl III 1966, 647). - BFH, 05.11.1970 - V R 57/67 Dazu ist erforderlich, daß beide Teile, abgesehen von hier nicht vorliegenden Ausnahmefällen, den Namen des anderen und die Höhe des gezahlten Betrags erfahren (BFH-Urteile V 13/64 vom 11. August 1966, BFH 86, 721, BStBl III 1966, 647; V 239/64 vom 24. August 1967, BFH 89, 494, BStBl III 1967, 719; V R 104/66 vom 4. Dezember 1969, BFH 97, 449, BStBl II 1970, 191).
- BFH, 09.12.1998 - V B 106/98
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Soweit die Klägerin die Zulassung der Revision wegen Abweichung der Vorentscheidung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. August 1966 V 13/64 (BFHE 86, 721, BStBl III 1966, 647) beantragt, hat sie nicht abstrakte Rechtssätze aus diesem Urteil des BFH und abstrakte entscheidungserhebliche Rechtssätze aus dem FG-Urteil so genau bezeichnet, daß eine Abweichung erkennbar wird (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. April 1992 VIII B 49/90, BFHE 167, 488, BStBl II 1992, 671, …und vom 12. März 1996 VIII B 134/95, BFH/NV 1996, 691).
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Rechtsprechung
| EuGH, 16.12.1964 - 13/64 |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (4)
- EuGH, 16.12.1964 - 109/63
Charles Muller gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.
VERBUNDENE RECHTSSACHEN 109/63 UND 13/64 - URTEIL 1417 In den verbundenen Rechtssachen 109/63 und 13/64 des Herrn Charles Muller,.Am 15. April 1964 reichte der Kläger gegen die aus dem zweimonatigen Schweigen der Verwaltung zu seinem Antrag vom 16. Dezember 1963 zu entnehmende stillschweigende ablehnende Entscheidung die Klage 13/64 ein.
Der Kläger beantragt in der Rechtssache 13/64: "1.
RECHTSSACHE 13/64.
Der Generalanwalt hat in der Sitzung vom 16. November 1964 die Abweisung der Klagen 109/63 und 13/64 beantragt; er hat die Klageanträge zum Teil für unzulässig, zum Teil für unbegründet erachtet.
Daher ist auf die verbundenen Klagen 109/63 und 13/64 nur einzugehen, soweit sie gegen die Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gerichtet sind.
DER GERICHTSHOF (Zweite Kammer) unter Abweisung aller weitergehenden oder gegenteiligen Anträge für Recht erkannt und entschieden: 1. Die verbundenen Klagen 109/63 und 13/64 werden teils als unzulässig, teils als unbegründet abgewiesen.
- Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1964 - 109/63
Charles Muller gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.
II. Rechtssache 13/64.Als er in der vorgesehenen Frist keinen positiven Bescheid erhielt, der die Rücknahme der getroffenen Maßnahmen anordnete, reichte er eine zweite Klage ein (Rechtssache 13/64).
Rechtssache 13/64:.
II. RECHTSSACHE 13/64.
Tatsächlich stellt sich somit die gesamte Klage 13/64 als unzulässig dar.
Infolgedessen verfällt auch die Klage 13/64 in vollem Umfang wenn nicht schon als unzulässig, so doch zumindest als unbegründet der Abweisung.
Die in den Klagen 109/63 und 13/64 formulierten Anträge sind zum Teil als unzulässig, zum Teil als unbegründet zurückzuweisen.
- OLG Düsseldorf, 15.12.2021 - Verg 12/21 So war etwa eine Zuordnung der Kosten für "Dauerleistung Informationssicherheitsdokumentation" (Pos. 4 im Preisblatt, S. 13/64, Band 10 der Vergabeakte) sowohl zum "investiven" Bereich als auch zu den Erhaltungskosten möglich, weil die Dokumentation sowohl bei der Inbetriebnahme als auch während der gesamten Nutzungsdauer zu leisten ist.
- EGMR, 27.09.2016 - 38127/06
MILOSEVSKI v. "THE FORMER YUGOSLAV REPUBLIC OF MACEDONIA"
Agreement of 20 January 1964 between the Socialist Federal Republic of Yugoslavia and the Czechoslovak Socialist Republic on Legal Relations in Civil, Family and Criminal Matters ("Bilateral Agreement", Official Gazette of SFRY no. 13/64)}}.
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