Rechtsprechung
| VGH Bayern, 20.04.2009 - 13 A 08.2375 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Flurbereinigungsplan - Wertgleichheit der Abfindung - unzureichende Umsetzung einer Vereinbarung über einen Flächentausch im Flurbereinigungsplan
- ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Abfindung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ArgeLandentwicklung (Leitsatz)
Abfindung
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Verfahrensgang
- VGH Bayern, 20.04.2009 - 13 A 08.2375
- BVerwG, 02.09.2009 - 9 B 84.09
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 07.12.2000 - 13 A 97.1627
Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2009 - 13 A 08.2375
Für die Flurbereinigungsbehörde repräsentiert diese Vereinbarung die - inhaltlich übereinstimmenden - Vorstellungen der hieran beteiligten Teilnehmer zur Gestaltung ihrer jeweiligen Abfindung, die als Abwägungsmaterial in die (Ermessens-)Entscheidung der Flurbereinigungsbehörde über die Neugestaltung des Flurbereinigungsgebiets eingehen (…BVerwG vom 3.4.1986 a.a.O.; BayVGH vom 28.12.1971 RzF 7 zu § 52 Abs. 1; vom 7.12.2000 Az. 13 A 97.1627).Zu berücksichtigen sind die vertraglichen Regelungen von der Flurbereinigungsbehörde jedoch nur dann, wenn sie ihr bis zum Abschluss der Abfindungsverhandlungen nach § 57 FlurbG mitgeteilt werden (…vgl. BVerwG vom 3.4.1986 a.a.O.; ebenso BayVGH vom 7.12.2000 a.a.O.).
- BVerwG, 16.12.1992 - 11 C 3.92
Flurbereinigungsrecht - Wertermittlung - Grundstücksbewertung - Agrarland
Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2009 - 13 A 08.2375
Dort allerdings, wo es im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit des zu veranlassenden unzumutbar erscheint, solche Änderungen im gerichtlichen Verfahren herbeizuführen, ist es gerechtfertigt, nach § 144 Satz 1 Alt. 2 FlurbG die Sache an die zuständige Flurbereinigungsbehörde zurückzuverweisen (so z.B. BVerwG vom 16.12.1992 RdL 1993, 98). - BVerwG, 12.02.1963 - I B 141.61
Widerspruch/Zulassung, nachträgliche; Unbillige Härte; Beschleunigungsgrundsatz
Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2009 - 13 A 08.2375
Bei der Bemessung der den Teilnehmern jeweils zustehenden Landabfindung sind gemäß § 44 Abs. 1 Satz 2 FlurbG die im Rahmen der Wertermittlung nach den §§ 27 bis 33 FlurbG festgestellten Werte zugrunde zu legen (s. hierzu BVerwG vom 12.2.1963 BVerwGE 15, 271 = RdL 1963, 217;… Schwantag in Schwantag/Wingerter, FlurbG, 8. Aufl. 2008, RdNrn. 3 ff. zu § 44).
- BVerwG, 19.11.1998 - 11 B 53.98
Wertgleichheit der Landabfindung; allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz; Mehrung …
Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2009 - 13 A 08.2375
Rn. 35 Des Weiteren wird insbesondere noch einzugehen sein auf die von der Klägerin zu 1 begehrte Zuteilung der nördlich der Hofstelle gelegenen Einlageflurstücke 36 und 37. Allerdings hat ein Teilnehmer eines Flurbereinigungsverfahrens im Regelfall keinen Anspruch darauf, mit bestimmten Grundstücken oder mit Grundstücken in bestimmter Lage - auch nicht in der Lage seiner alten Grundstücke - abgefunden zu werden, da ansonsten die Zusammenlegung von Grundstücken erheblich erschwert oder unmöglich gemacht würde (BVerwG vom 19.11.1998 RdL 1999, 65). - VGH Bayern, 20.04.2009 - 13 A 08.1394
Flurbereinigung - zur Bewertung einer im Außenbereich gelegenen Fläche mit dem …
Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2009 - 13 A 08.2375
Im Übrigen wurde die Klage mit Urteil vom gleichen Tag abgewiesen (Az. 13 A 08.1394 - nicht rechtskräftig). - BVerwG, 19.05.1981 - 5 CB 13.80
Berücksichtigung der künftigen Existenzsicherung und der …
Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2009 - 13 A 08.2375
Zur Umsetzung von solchen Verträgen zwischen Dritten ist die Flurbereinigungsbehörde rechtlich befugt (BVerwG vom 3.4.1986 RzF 14 zu § 57; vom 19.5.1981 RdL 1981, 209).
- VGH Bayern, 08.10.2013 - 13 A 10.3043
Übernahme der Umsetzung einer Vereinbarung zwischen zwei Teilnehmern durch die …
In dem nach erfolglosem Widerspruch angestrengten Klageverfahren wurde die Sache mit rechtskräftigem Urteil vom 20. April 2009 unter Aufhebung des Widerspruchsbescheids an den Spruchausschuss bei dem Amt für Ländliche Entwicklung N. (ALE) zur erneuten Verhandlung und Bescheidung zurückverwiesen (Az. 13 A 08.2375).23 Wie bereits im Urteil vom 20. April 2009 im Verfahren 13 A 08.2375 ausgeführt, ist die Flurbereinigungsbehörde zur Umsetzung von Verträgen zwischen Dritten rechtlich befugt.
Anfänglich hatte die Beklagte der Forderungsfortschreibung lediglich den im Rahmen der Wertermittlung für die abgetretenen Flächen ermittelten Tauschwert von 1.989 WVZ zugrunde gelegt und eine Flächenforderung von 3.139 m² ermittelt (bei Verachtfachung richtig allerdings 3.184 m²), die dem Verfahren 13 A 08.2375 zugrunde lag.
- OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2021 - 8 K 2/20
Abfindungsvereinbarung im Bodenordnungsverfahren
Die Flurbereinigungsbehörde ist rechtlich befugt, Verträge zwischen Teilnehmern, an denen sie selbst nicht beteiligt ist, bei der Gestaltung der Abfindung umzusetzen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 3. April 1986 - 5 B 113.83 - juris Rn. 10; BayVGH, Urteil vom 20. April 2009 - 13 A 08.2375 - juris Rn. 24;… Urteil vom 8. Oktober 2013 - 13 A 10.3043 - juris Rn. 23). - VGH Bayern, 20.04.2009 - 13 A 08.1394
Flurbereinigung - zur Bewertung einer im Außenbereich gelegenen Fläche mit dem …
In dem nach erfolglosem Widerspruch angestrengten Klageverfahren wurde die Sache mit Urteil vom 20. April 2009 unter Aufhebung des Widerspruchsbescheids an den Spruchausschuss bei dem Amt für Ländliche Entwicklung N. - ALE - zur erneuten Bescheidung zurückverwiesen (Az. 13 A 08.2375). - VGH Bayern, 14.05.2019 - 13 A 18.2041
Änderung oder Ergänzung eines Flurbereinigungsplans
In dem nach erfolglosem Widerspruch angestrengten Klageverfahren wurde die Sache mit Urteil vom 20. April 2009 zur erneuten Verhandlung und Bescheidung zurückverwiesen (13 A 08.2375).
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