Rechtsprechung
| VGH Bayern, 23.04.2012 - 13 A 09.1420 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Flurbereinigung; Wertgleichheit der Abfindung; gerichtliche Gestaltungsbefugnis
- ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Flurbereinigungsgericht/Gestaltungsbefugnis, gerichtliche; Flurbereinigungsgericht/Ermessensausübung; Flurbereinigungsgericht/Änderungsbefugnis; Abfindung/Wertgleichheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ArgeLandentwicklung (Leitsatz)
Abfindung; Ermessensausübung; Flurbereinigungsgericht; Gestaltungsbefugnis, gerichtliche; Wertgleichheit; Änderungsbefugnis
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Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 22.06.2010 - 13 A 09.1421
Die Bewertung einer Fläche als Gemeinbedarfsfläche (Festplatz) mit einem höheren …
Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2012 - 13 A 09.1420
Auf die nach erfolgloser Durchführung des Widerspruchsverfahrens erhobene Klage (Az. 13 A 09.1421) wurde die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung durch Urteil vom 22. Juni 2010 dahingehend geändert, dass die nicht wieder zugeteilte Fläche des Einlageflurstücks 145/2 der Kläger mit Ausnahme der mit Wertzahl 1 bewerteten Fläche mit Wertzahl 70 bewertet wird.Der Beklagten ist aufgegeben worden, nach Rechtskraft des Urteils in der Sache 13 A 09.1421 (Wertermittlung) darzulegen, wie die sich aus dem genannten Urteil ergebende Forderungsmehrung ausgeglichen wird.
Rn. 18 Der Flurbereinigungsplan setzt die Ergebnisse des Urteils vom 22. Juni 2010 im Verfahren 13 A 09.1421 (Wertermittlung - rechtskräftig nach Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch BVerwG vom 27.5.2011 BVerwG 9 B 75/10) nicht in ausreichendem Maße um.
- BVerwG, 27.05.2011 - 9 B 75.10
Ergebnisse einer Wertermittlung können bei Vorliegen eines Flächennutzungsplans …
Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2012 - 13 A 09.1420
Mit Beschluss vom 27. Mai 2011 wies das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 9 B 75.10) die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision zurück.Rn. 18 Der Flurbereinigungsplan setzt die Ergebnisse des Urteils vom 22. Juni 2010 im Verfahren 13 A 09.1421 (Wertermittlung - rechtskräftig nach Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch BVerwG vom 27.5.2011 BVerwG 9 B 75/10) nicht in ausreichendem Maße um.
- BVerwG, 30.09.1992 - 11 C 8.92
Flurbereinigung - Abfindung - Abfindungsgrundstück - Abfindungsflurstück
Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2012 - 13 A 09.1420
§ 44 Abs. 3 Satz 3 FlurbG enthält nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30.9.1992 RdL 1993, 13) nicht nur einen Planungsgrundsatz, der im Rahmen des behördlichen Gestaltungsermessens zurückgestellt werden könnte, sofern dafür zwingende sachliche Gründe angeführt werden können. - BVerwG, 10.05.2007 - 10 B 71.06
Bodenneuordnungsverfahren; Anordnungsbeschluss; Antragsbefugnis; Gebäudeeigentum; …
Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2012 - 13 A 09.1420
Das Gericht ist damit nicht wie im sonstigen Verwaltungsprozess nach § 113 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 VwGO auf die Aufhebung und Verpflichtung zur Entscheidung beschränkt, sondern darüber hinaus zur umfassenden Neugestaltung befugt (BVerwG vom 10.5.2007 RdL 2007, 221;… Wingerter in Schwantag/Wingerter, FlurbG, 8. Auflage 2008, RdNr. 1 zu § 144).
- VGH Bayern, 03.05.2018 - 13 A 16.2397
Abfindung im Flurbereinigungsverfahren
Das Gericht ist damit nicht wie im sonstigen Verwaltungsprozess nach § 113 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 VwGO auf die Aufhebung und Verpflichtung zur Entscheidung beschränkt, sondern darüber hinaus zur umfassenden Neugestaltung befugt (BVerwG, B.v. 10.5.2007 - 10 B 71.06 - RdL 2007, 221; BayVGH, U.v. 23.4.2012 - 13 A 09.1420 - RdL 2012, 304;… Mayr in Wingerter/Mayr, a.a.O., § 144 Rn. 1). - VGH Bayern, 03.05.2018 - 13 A 16.2394
Zuteilung von Hangflächen mit Unfallgefahr
Das Gericht ist damit nicht wie im sonstigen Verwaltungsprozess nach § 113 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 VwGO auf die Aufhebung und Verpflichtung zur Entscheidung beschränkt, sondern darüber hinaus zur umfassenden Neugestaltung befugt (BVerwG, B.v. 10.5.2007 - 10 B 71.06 - RdL 2007, 221; BayVGH, U.v. 23.4.2012 - 13 A 09.1420 - RdL 2012, 304;… Mayr in Wingerter/Mayr, a.a.O., § 144 Rn. 1). - VGH Bayern, 16.04.2018 - 13 A 17.1444
Änderung eines Flurbereinigungsplans - Anspruch auf wertgleiche Abfindung
Das Gericht ist damit nicht wie im sonstigen Verwaltungsprozess nach § 113 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 VwGO auf die Aufhebung und Verpflichtung zur Entscheidung beschränkt, sondern darüber hinaus zur umfassenden Neugestaltung befugt (BVerwG, B.v. 10.5.2007 - 10 B 71.06 - RdL 2007, 221; BayVGH, U.v. 23.4.2012 - 13 A 09.1420 - RdL 2012, 304;… Mayr in Wingerter/Mayr, a.a.O., § 144 Rn. 1). - VGH Bayern, 22.06.2010 - 13 A 09.1421
Die Bewertung einer Fläche als Gemeinbedarfsfläche (Festplatz) mit einem höheren …
Über die nach erfolgloser Durchführung des Widerspruchsverfahrens wegen des Flurbereinigungsplans Teil I erhobene Klage ist noch nicht entschieden (Az. 13 A 09.1420).
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