Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1993 - 13 A 10399/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zeugen Jehovas; Politische Verfolgung in Türkei; Wehrdienst
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 26.06.1989 - 9 K 473/88
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1993 - 13 A 10399/89
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.1991 - 13 A 10030/87
Zeugen Jehovas; Staatliche Verfolgung in Türkei; Asylsuchende Christen
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1993 - 13 A 10399/89
Für Zeugen Jehovas ist nach wie vor in der Türkei eine politische Verfolgung im sozialen Alltag mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auszuschließen (Bestätigung und Fortführung der Rechtsprechung des Senats, vgl grundlegend: Urteil vom 05. Juni 1991 - 13 A 10030/87 - nicht veröffentlicht -).
- VGH Baden-Württemberg, 14.12.1995 - A 12 S 2213/93
Keine politische Verfolgung der Zeugen Jehovas in der Türkei
Als Angehöriger der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas ist der Kläger zum gegenwärtigen Zeitpunkt in der Türkei weder einer unmittelbar noch einer mittelbar staatlichen gruppengerichteten Verfolgung ausgesetzt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.1991 - A 12 S 514/89 - Urteil vom 01.12.1983 - A 13 S 261/82 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.09.1986 - 18 A 10122/84 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.06.1991 - 13 A 10030/87 - und Urteil vom 02.02.1993 - 13 A 10399/89 -, Urteil vom 30.06.1995 - 10 A 12923/94.OVG -, sowie Bayr. VGH, Urteil vom 06.05.1991 - 11 B 90.30860 -).Rn. 36 4.) Auch eine mittelbare staatliche Verfolgung der Zeugen Jehovas durch private Dritte im sozialen Leben ist hinreichend sicher auszuschließen (OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 23.09.1986 a.a.O., OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 05.06.1991 a.a.O. und vom 02.02.1993 a.a.O., VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 01.12.1983 a.a.O.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.01.2001 - 10 A 11907/00
Türkei, Kurden, Wehrdienstentziehung, Strafverfolgung, Politmalus, Schikanen im …
Auch daraus lässt sich nicht folgern, dass der Kläger im Falle seiner Niederlassung in der Westtürkei vor politischer Verfolgung nicht hinreichend sicher gewesen wäre, geht doch in diesem Zusammenhang der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die zur Ableistung des Wehrdienstes heranstehenden Wehrpflichtigen in der Türkei weder bei der Erfüllung der Wehrpflicht noch bei der Ahndung von Verstößen gegen diese mit asylerheblichen Repressalien überzogen werden, nachdem diese selbst wie auch die Sanktionen nicht darauf angelegt sind bzw. auch nicht etwa dazu benutzt werden, die davon Betroffenen wegen ihrer Überzeugung oder ihrer Volkszugehörigkeit oder anderer asylerheblicher Merkmale zu treffen (vgl. dazu Urteil vom 2. Februar 1993 - 13 A 10399/89.OVG - betreffend einen Zeugen Jehovas, Urteil vom 8. September 1995 - 10 A 12959/94.OVG -betreffend einen Christen sowie Beschluss vom 24. April 1998 - 10 A 10028/97.OVG - ebenfalls einen Kurden betreffend). - VG Karlsruhe, 15.08.2001 - A 7 K 11686/99
Türkei: Wehrdienst - keine Verfolgung der Zeugen Jehovas; Prüfungsumfang im …
Rn. 36 Diese Bewertung ist durch die in der Folgezeit ergangenen Stellungnahmen und Auskünfte nicht mehr aufrechtzuerhalten, die das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 02.02.1993 (-13 A 10399/89-) tragen und zu dem Ergebnis kommen, es gebe keine asylerhebliche Schlechtbehandlung der Zeugen Jehovas beim Militärdienst. - OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.1999 - 10 A 10578/99
Gruppenverfolgung; Syrische Christen; Politische Verfolgung ; Wehrpflichtiger
Aufgrund einer umfangreichen Beweisaufnahme verneinte der Senat mit Urteil vom 2. Februar 1993 (13 A 10399/89 -) für die Zeugen Jehovas auch eine politische Verfolgung aufgrund der Heranziehung zum Wehrdienst. - OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.1998 - 10 A 10028/97
Kurden; Türkei; Wehrdienstentziehung; Fahnenflucht; Politische Verfolgung
Diese inzwischen herrschende Meinung ist für den Senat um so nachvollziehbarer, als sie mit der Einschätzung der Lage übereinstimmt, die der Senat bei der Verneinung einer politischen Verfolgung von Zeugen Jehovas im Zusammenhang mit der Heranziehung zum Wehrdienst gewonnen hat (vgl. das Urteil des Senats vom 2. Februar 1993 - 13 A 10399/89.OVG).
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