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| VGH Bayern, 17.06.2013 - 13 A 12.2785 |
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- BVerwG, 08.11.1989 - 5 B 124.89
Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2013 - 13 A 12.2785
§ 7 Abs. 1 Satz 2 FlurbG enthält nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, B.v. 8.11.1989 - 5 B 124.89 - Buchholz 427.01 § 7 FlurbG Nr. 2) keinen Ausschluss des behördlichen Gebietsbegrenzungsermessens, sondern die zwingende Vorgabe einer Ermessensrichtlinie, deren Einhaltung vom Flurbereinigungsgericht im Rahmen des gemäß § 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG auch im flurbereinigungsgerichtlichen Verfahren geltenden § 114 VwGO zu überprüfen ist.Rechtswidrig ist nur eine Abgrenzung, die erkennbar nicht auf eine Abwägung aller für einen größtmöglichen Erfolg der Flurbereinigung im gesamten Planungsraum und für den einzelnen Beteiligten bedeutsamen Gesichtspunkte zurückgeht oder sich als ganz ungeeignet erweist, den Flurbereinigungserfolg zu fördern (BVerwG, B.v. 8.11.1989 - 5 B 124.89 - Buchholz 427.01 § 7 FlurbG Nr. 2; B.v. 26.10.1966 - IV B 291.65 - RzF 7 zu § 4).
- BVerwG, 26.10.1966 - IV B 291.65
Gebietsabgrenzung; Einbeziehung in die Flurbereinigung/Hof in Randlage
Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2013 - 13 A 12.2785
Hinzu kommt, dass eine Abgrenzung des Flurbereinigungsgebiets, die nicht auf eine Abwägung aller bedeutsamen Gesichtspunkte zurückgeht, rechtswidrig wäre (BVerwG, B.v. 26.10.1966 - IV B 291.65 - RdL 1967, 217 = RzF 7 zu § 4).Rechtswidrig ist nur eine Abgrenzung, die erkennbar nicht auf eine Abwägung aller für einen größtmöglichen Erfolg der Flurbereinigung im gesamten Planungsraum und für den einzelnen Beteiligten bedeutsamen Gesichtspunkte zurückgeht oder sich als ganz ungeeignet erweist, den Flurbereinigungserfolg zu fördern (BVerwG, B.v. 8.11.1989 - 5 B 124.89 - Buchholz 427.01 § 7 FlurbG Nr. 2; B.v. 26.10.1966 - IV B 291.65 - RzF 7 zu § 4).
- BVerwG, 20.02.1962 - I B 28.62
Anspruch auf Beiziehung von außerhalb des Flurbereinigungsgebietes liegenden …
Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2013 - 13 A 12.2785
Entscheidend ist die möglichst vollkommene Erreichung des Flurbereinigungszwecks (BVerwG, B.v. 25.11.1988 - 5 B 164.88 - RzF 32 zu § 4; B.v. 20.2.1962 - I B 28.62 - RdL 1962, 215 = RzF 1 zu § 7 I), der über den Flurbereinigungsbeschluss im Rahmen der §§ 1 und 37 FlurbG definiert wird.Zwar gibt es grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass bestimmte Grundstücke eines Teilnehmers in jedem Fall der Flurbereinigung unterworfen werden müssten (BVerwG, B.v. 20.2.1962 - I B 28.62 - RdL 1962, 215 = RzF 1 zu § 7 I), jedoch liegen nach diesem Vorbringen besondere Umstände vor, die zu berücksichtigen und in die Abwägung einzustellen sind.
- BVerwG, 14.05.1992 - 4 C 9.89
Planfeststellung; Nießbrauch; Teilenteignung; mittelbare Einwirkungen; …
Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2013 - 13 A 12.2785
In vergleichbarer Weise wie beim Eigentum ist er damit als Repräsentant des Grundstücks anzusehen (siehe für einen Nießbrauchsberechtigten BVerwG, U.v. 14.5.1992 - 4 C 9.89 - UPR 1992, 346). - BVerwG, 25.11.1988 - 5 B 164.88
Verwaltungsverfahrensgesetz/Begründungspflicht; Verwaltungsakt/Nachholen der …
Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2013 - 13 A 12.2785
Entscheidend ist die möglichst vollkommene Erreichung des Flurbereinigungszwecks (BVerwG, B.v. 25.11.1988 - 5 B 164.88 - RzF 32 zu § 4; B.v. 20.2.1962 - I B 28.62 - RdL 1962, 215 = RzF 1 zu § 7 I), der über den Flurbereinigungsbeschluss im Rahmen der §§ 1 und 37 FlurbG definiert wird. - OVG Thüringen, 05.06.2002 - 7 F 950/00
Agrarordnung, Flurbereinigung; Klagebefugnis des Grundstückskäufers gegen die …
Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2013 - 13 A 12.2785
Soweit vom Thüringischen Oberverwaltungsgericht (U.v. 5.6.2002 - 7 F 950/00 - RzF 2 zu § 60 LwAnpG) die Auffassung vertreten wird, dass der Käufer eines Grundstücks bis zum Eigentumsübergang kein Klagerecht hat, betrifft das eine andere Konstellation. - BVerwG, 05.04.1971 - IV B 94.70
Ausschluss einer Flurbereinigung durch Vorliegen von Bebauungsplänen - …
- VGH Hessen, 02.10.1980 - F 6/77
Pächter/Abfindungsanspruch; Flurbereinigungsgebiet/Einbeziehung, gleichzeitige in …
Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2013 - 13 A 12.2785
Gegen eine weitere Einbeziehung in das Verfahren K. bestehen deshalb keine Bedenken, weil im Verfahren M.N. II der Eintritt des neuen Rechtszustands durch die vorzeitige Ausführungsanordnung vom 10. Juni 2011 bereits auf den 1. Juli 2011 festgesetzt war und der Änderungsbeschluss im Verfahren K. erst danach ergangen ist (…siehe hierzu Wingerter a.a.O. § 7 Rn. 6; HessVGH, U.v. 2.10.1980 - F 6/77 - RzF 16 zu § 7 I).
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2016 - 8 K 4/14
Erschließung von Abfindungsflurstücken im Flurbereinigungsverfahren
In vergleichbarer Weise wie beim Eigentum oder Nießbrauch ist er damit als Repräsentant des Grundstücks anzusehen (…HessVGH, Urt. v. 30.01.1967 - F III 85, 86, 136/64 - RzF 2 zu § 10 Nr. 2 d FlurbG; BayVGH, Urt. v. 17.06.2013 - 13 A 12.2785 -, juris RdNr. 17).Die Bestimmung der Grenzen des Flurbereinigungsgebiets liegt gemäß § 7 Abs. 1 FlurbG im Ermessen der Behörde; rechtswidrig ist die Abgrenzung dann, wenn sie erkennbar nicht auf eine Abwägung aller für einen größtmöglichen Erfolg der Flurbereinigung im gesamten Planungsraum und für den einzelnen Beteiligten bedeutsamen Gesichtspunkte zurückgeht oder sich als ganz ungeeignet erweist, den Flurbereinigungserfolg zu fördern (BVerwG, Beschl. v. 08.11.1989 - BVerwG 5 B 124.89 -, juris; Beschl. v. 21.10.1996 - BVerwG 11 B 69/96 -, juris RdNr. 5; BayVGH, Urt. v. 17.06.2013 - 13 A 12.2785 -, a.a.O. RdNr. 24;… Wingerter/Mayr, a.a.O., § 7 RdNr. 2).
Die Zurückverweisung ist auch bei einer nach § 142 Abs. 2 FlurbG zulässigen Untätigkeitsklage - wie hier - zulässig (BayVGH, Urt. v. 17.06.2013 - 13 A 12.2785 - a.a.O. RdNr. 31;… Wingerter/Mayr, a.a.O., § 144 RdNr. 6).
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