Rechtsprechung
| VG Berlin, 18.02.2005 - 13 A 227.04 |
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Verfahrensgang
- VG Berlin, 18.02.2005 - 13 A 227.04
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2005 - 10 S 2.05
Wird zitiert von ...
- VG Berlin, 25.06.2014 - 13 K 109.12
Pausenhofgeräusche von Grundschulkindern sind kein Lärm
Rn. 29 In diesem Zusammenhang ist auch auf die bisherige Rechtsprechung der erkennenden Kammer hinzuweisen, wonach die mit allgemeinbildenden Schulen als Wohnfolgeeinrichtungen verbundenen Beeinträchtigungen der Wohnruhe jedenfalls regelmäßig solange in einem allgemeinen Wohngebiet gebietsverträglich sind, als sich die Schülerzahlen im Rahmen des Ortsüblichen halten, wobei auch in einem weniger dicht besiedelten Ortsteil Berlins die Ortsüblichkeit mehrere Hundert Schüler beträgt (VG Berlin, Beschluss vom 18. Februar 2005 - VG 13 A 227.04 -, bestätigt vom OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Juli 2005 - OVG 10 S 2.05 - ganz ähnlich auch OVG Koblenz, Urteil vom 16. Mai 2012 - 8 A 10042/12 -).
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