Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.1994 - 13 A 3255/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beseitigungspflichtige Tierkörper; Besitzer; Übertragung der Beseitigungspflicht auf Inhaber einer Tierkörperbeseitigungsanstalt
Verfahrensgang
- VG Münster, 12.08.1992 - 6 K 526/90
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.1994 - 13 A 3255/92
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Thüringen, 08.12.2010 - 3 EO 1105/10
Thüringer Regelung über die Entgeltgenehmigung bei der Entsorgung sog. tierischer …
Denn die für die rechtliche Beurteilung der angefochtenen Genehmigungen maßgeblichen Vorschriften des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (ThürTierNebG) vom 10. Juni 2005 (GVBl. S. 224) begründen subjektiv-öffentliche Rechte Dritter allenfalls in einem - von den Angriffen der Beschwerde nicht betroffenen - eingeschränkten Umfang (zur fehlenden Klagebefugnis des Entgeltschuldners vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. März 1994 - 13 A 3255/92 - Juris [Ls.] zu den früheren Vorschriften der §§ 8 f. Landestierkörperbeseitigungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15. Juli 1978 [GVBl. S. 267]).Hinsichtlich der Preisgestaltung für die Abgabe tierischer Nebenprodukte bestehen keine Besonderheiten, die eine Abweichung von den dargestellten Grundsätzen für die Beurteilung der Frage rechtfertigen, ob die Entgeltgenehmigung einen Verwaltungsakt mit privatrechtsgestaltender Drittwirkung darstellt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. März 1994 - 13 A 3255/92 - a. a. O.; zur Festsetzung eines privatrechtlichen Entgelts für die Tierkörperbeseitigung nach § 6 Abs. 4 des früheren Hessischen Ausführungsgesetzes zum Tierkörperbeseitigungsgesetz vgl. ferner OLG Frankfurt/Main…, Urteil vom 24. Mai 2006 - 4 U 94/02 - Juris, Rn. 14 ff. m. w. N.).
- OLG Düsseldorf, 11.12.2007 - 23 U 27/07
Anspruch auf Zahlung eines privatrechtlichen Entgeltes wegen einer Beseitigung …
Die Rechtsprechung des OVG Münster zur alten Gesetzeslage (Urt.v. 12.8.1992 - 13 A 3255/92) ist nicht mehr einschlägig.
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