Rechtsprechung
| VG Oldenburg, 04.12.2006 - 13 A 831/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Rückwirkende Änderung der Vorschriften im Wohngeldrecht.
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83
Einkommensteuerrecht
Auszug aus VG Oldenburg, 04.12.2006 - 13 A 831/06
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 14. Mai 1986 - 2 BvL 2/83 - BVerfGE 72, 200, 270) bedarf es unter Beachtung des Rechtsstaatsprinzips stets einer besonderen Rechtfertigung, wenn eine nachträglich belastende Änderung eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens ausnahmsweise zulässig sein soll. - BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91
Zinsanpassungsgesetz
Auszug aus VG Oldenburg, 04.12.2006 - 13 A 831/06
Das ist dann der Fall, wenn der Betroffene in dem Zeitraum, auf den die Rückwirkung bezogen wird, nicht mit einem Fortbestand der Regelung rechnen konnte oder wenn die Rechtslage so unklar war, dass eine Klärung erwartet werden musste (BVerfG, Beschluss vom 25. Mai 1993 - 1 BvR 1509, 1680/91 - BVerfGE 88, 384, 404). - BVerfG, 12.06.1986 - 2 BvL 5/80
Verfassungsmäßigkeit des Beurkundungsänderungsgesetzes vom 20. 2. 1980
Auszug aus VG Oldenburg, 04.12.2006 - 13 A 831/06
Weiter hat das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 12. Juni 1986 - 2 BvL 5/80, 2 BvL 17/82, 2 BvR 635/80 - BVerfGE 72, 302, 325 ff.) die Rückwirkung einer Rechtsnorm dann für rechtsstaatlich hinnehmbar erachtet, wenn sich gefestigtes und damit schutzwürdiges Vertrauen in die Beständigkeit eines bestimmten Rechtszustandes nicht habe entwickeln können (…ebenso Hofmann in Schmidt - Bleibtreu - Klein Kommentar GG, 10. Aufl., Art. 20 Rn. 81 ff.). - BVerwG, 21.03.2002 - 5 C 4.01
Einnahmenerhöhung, keine Aufhebung der Wohngeldbewilligung für die Vergangenheit …
Auszug aus VG Oldenburg, 04.12.2006 - 13 A 831/06
Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 21. März 2002 - 5 C 4/01 - FEVS 53, 490) hat zu der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung des Wohngeldgesetzes entschieden, dass § 29 Abs. 3 WoGG bei einer rückwirkenden Einnahmeerhöhung eine Neuentscheidung über die Leistung von Wohngeld nur von dem in § 29 Abs. 3 Nr. 2 Wohngeldgesetz bezeichneten Zeitpunkt an, aber nicht rückwirkend zulasse. - VG Braunschweig, 11.07.2006 - 3 A 102/06
Bewilligungszeitraum; echte Rückwirkung; Einnahmeerhöhung; Rückforderung; …
Auszug aus VG Oldenburg, 04.12.2006 - 13 A 831/06
Wird berücksichtigt, dass der Gesetzgeber diese Regelungen im Hinblick auf die bereits oben geschilderte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für erforderlich hielt, ist durch die Änderung in § 29 Abs. 3 Wohngeldgesetz (in der ab 2004 geltenden Fassung) die für die Zeit ab 2001 unklare Rechtslage hinsichtlich einer Neuberechnung von Wohngeldansprüchen bei erheblichen Änderungen des Einkommens in bezug auf bereits abgelaufene Bewilligungszeiträume geklärt worden (ebenso: VG Braunschweig Urteil v. 11. Juli 2006 - Az. 3 A 102/06 - V. n. b.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2011 - 3 L 471/08
Rückforderung von Wohngeld
v. 12.04.2006 - 2 K 06.299 - Rn. 18 ; VG Göttingen, Urt. v. 22.02.2007 - 2 A 202/05 - Rn.20 im Hinblick auf § 40 Abs. 3 WoGG 2004; bejahend: VG Berlin, Beschl. v. 17.11.2005 - 21 A 60.05 - Rn. 2 f. ; VG Braunschweig, Urt. v. 11.07.2006 - 3 A 102/06 - Rn. 15 ff. ; VG Oldenburg, Urt. v. 04.12.2006 - 13 A 831/06 - Rn. 23 ff. ; wohl auch die Gesetzesbegründung, BT-Drucks. 15/1516, S. 78). - OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2009 - 3 L 205/07
Neuberechnung Wohngeld wegen erhöhtem Einkommen
Vorliegend sind die für die Rechtsauffassung der Beklagten angeführten Gerichtsentscheidungen (…VG Braunschweig, Urt. v. 11.07.2006, Az.: 3 A 102/06; VG Berlin, Beschl. v. 17.11.2005, Az.: 21 A 60.05; VG Oldenburg, Urt. v. 04.12.2006, Az.: 13 A 831/06;… VG Münster, Urt. v. 16.05.2006, Az.: 5 K 1831/04) nicht nur sämtlichst älter, als die Gegenauffassung des Verwaltungsgerichts Göttingen (…Urt. v. 22.02.2007, Az.: 2 A 202/05 - juris) sowie VG Cottbus (…Urt. v. 26.09.2008 - 5 K 1026/04 - juris), sondern sie verhalten sich auch in keiner Weise zu der Anwendbarkeit des § 40 Abs. 3 WoGG. - VG Göttingen, 22.02.2007 - 2 A 202/05
Eingriff in abgelaufene Wohngeldbewilligungszeiträume während derer § 29 Abs. 3 …
Auf die von einigen Gerichten in die Mitte ihrer Überlegungen gestellte Frage, ob es sich bei der rückwirkenden Anwendung des § 29 Abs. 3 Satz 2 WoGG um eine verfassungsrechtlich verbotene Rückwirkung handelt (verneint vom VG Braunschweig, Urteil vom 11.7.2006 -3 A 102/06- und VG Oldenburg, Urteil vom 4.12.2006 -13 A 831/06-, jeweils zitiert nach der Internetentscheidungssammlung des Nds. Oberverwaltungsgerichts), kommt es damit nicht an. - VG Cottbus, 26.09.2008 - 5 K 1026/04
Aufhebung einer Wohngeldbewilligung wegen Erhöhung des Einkommens
Insbesondere kann - entgegen einer teilweise in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (…vgl. VG Braunschweig, Urt. v. 11.Juli 2006 - 3 A 102/06 -, zitiert nach juris; VG Oldenburg (Oldenburg), Urt. v. 45. Dezember 2006 - 13 A 831/06 -, zitiert nach juris) - nicht von einer so unklaren und verworrenen Rechtslage ausgegangen werden, dass die Betroffenen in dem Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolge vom Gesetz zurückbezogen wird, mit dieser Regelung rechnen musste.
dejure.org
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