Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2008 - 13 B 1070/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
VwGO § 80 Abs. 5; ; HeilBerG NRW § 6 Abs. 1 Nr. 6; ; BO § 21 Abs. 1 Satz 4
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Arzt- und Berufsrecht - Keine Werbung mit privatem "Notdienst"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kriterien für die Annahme der Berufswidrigkeit einer Werbung durch einen privat organisierten zahnärztlichen Notdienst; Rechtmäßigkeit einer berufsrechtlichen Ordnungsverfügung einer Zahnärztekammer gegen einen mit einem privatärztlichen Notdienst zusammenwirkenden ...
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 12.06.2008 - 7 L 566/08
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2008 - 13 B 1070/08
Papierfundstellen
- DVBl 2008, 1522 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.06.2008 - I ZR 108/05
Deutsche Post AG unterliegt im Streit um die Rechte aus der Marke "POST"
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2008 - 13 B 1070/08
In dem insoweit vom Antragsteller genannten Urteil des BGH vom 5.6.2008 (- I ZR 108/05 -, WRP 2008, 1206, zum formalen Schutz für die Bezeichnung "POST") wird nämlich ebenfalls ausgeführt, dass neu eintretende Wettbewerber sich durch Zusätze von einer geschützten Wortmarke abgrenzen müssen und nicht durch Anlehnung an weitere Kennzeichen die Verwechslungsgefahr erhöhen dürfen. - BGH, 20.05.1999 - I ZR 40/97
Notfalldienst für Privatpatienten - Berufswidrige Werbung
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2008 - 13 B 1070/08
Das Vorbringen des Antragstellers unter Hinweis auf die Entscheidung des BGH vom 20.5.1999 - I ZR 40/97 -, ein privatrechtlicher Notdienst sei zulässig und dürfe nicht anders behandelt werden als der öffentlich-rechtliche, bedingt - unabhängig davon, dass es in dem BGH-Verfahren anders als hier um einen Notfalldienst für Privatpatienten ging - keine andere Wertung. - OLG Hamm, 09.08.2005 - 4 U 51/05
Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines Tierarztes für einen tierärztlichen …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2008 - 13 B 1070/08
Darin kommt die im Bewusstsein der meisten Patienten vorhandene Vorstellung eines "öffentlichen" (zahn-)ärztlichen Notdienstes zum Ausdruck ("klassischer Notdienst", so OLG Hamm, Urteil vom 9.8.2005 - 4 U 51/05 -, GRUR-RR 2006, 105), auch wenn es einem Patienten, der wegen starker Zahnschmerzen oder aus sonstigen Gründen den zahnärztlichen Notdienst in Anspruch nehmen muss, vordergründig gleichgültig sein wird, welcher Organisation der Notdienst-Zahnarzt angehört. - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1999 - 13 B 96/99
Medizinprodukte; Ordnungsverfügung; Anordnung der sofortigen Vollziehung; …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2008 - 13 B 1070/08
OVG NRW, Beschluss vom 24.6.1999 - 13 B 96/99 -, NJW 2000, 891; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl., Rdn. 781.
- VG Gelsenkirchen, 03.03.2009 - 7 K 2610/08
Berufswidrige Werbung, Zahnarzt, Notdienst, Berufsordnung
Die gegen diesen Beschluss eingelegte Beschwerde blieb erfolglos (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - OVG NRW -, Beschluss vom 19. September 2008 - 13 B 1070/08 -).Zur Begründung verweist die Kammer zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Gründe des Beschlusses des Gerichts vom 12. Juni 2008 im zugehörigen Eilverfahren 7 L 566/08 und der zugehörigen Beschwerdeentscheidung des OVG NRW vom 19. September 2008 (Az.: 13 B 1070/08).
- OLG Hamm, 16.06.2009 - 4 U 22/09
Irreführung durch Werbung eines Zahnarztes mit einem zahnärztlichen Notdienst
Es besteht jedenfalls die Vorstellung eines "öffentlichen" Notdienstes, an den man sich in Notfällen wenden kann (vgl. OVG N, Beschluss vom 19. September 2008 (13 B 1070/08), S. 3 -Bl.130). - BerG Heilberufe Köln, 16.08.2023 - 37 K 5786/22 Rn. 69 OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Januar 2019 - OVG 90 H 3.18 -, juris, Rn. 39 m. w. N.; OVG NRW, Beschluss vom 19. September 2008 - 13 B 1070/08 -, juris, Rn. 7.
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