Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.1989 - 13 B 265/89 |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. April 1989 - 13 B 265/89 (https://dejure.org/1989,15619)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Streitwert - Gegenstandswert bei Klagen gegen die Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 20.12.1988 - 2 K 1762/87
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.1989 - 13 B 265/89
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 16.12.1992 - 5 C 39.89
Gegenstandswert (Streitwert) von Sonderkündigungsschutzstreitigkeiten nach dem …
Streitigkeiten über die in Form eines Verwaltungsakts ergehende Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur Kündigung eines Schwerbehinderten bewertet der Senat in ständiger Rechtsprechung in Anwendung des § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG mit 4.000 DM und seit der Neufassung des § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG durch das Gesetz zur Änderung von Kostengesetzen vom 9. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2326) mit 6.000 DM (ebenso VGH Mannheim, Beschlüsse vom 29. Dezember 1987 - 6 S 1186/87 - und vom 26. Juni 1987 - 6 S 1166/87 - VGH München, Beschluß vom 9. Februar 1981 - 38 XII 78 - <BayVBl. 1982, 59/60>; OVG Bremen, Beschluß vom 13. November 1985 - 2 BA 18/85 - ; OVG Münster, Beschlüsse vom 26. Juni 1986 - 10 B 1020/85 - und vom 4. April 1989 - 13 B 265/89 - sowie vom 10. Februar 1992 - 13 E 1352/91 - <DB 1992, 692>; OVG Lüneburg, Beschluß vom 25. Mai 1989 - 4 L 22/89 -).
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