Rechtsprechung
| VG Hannover, 30.10.2006 - 13 B 7168/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Dienstlicher Wohnsitz bei Abordnung eines Beamten.
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- prot-in.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- prot-in.de (Leitsatz)
Verwaltungsgericht des "dienstlichen Wohnsitzes" ist zuständig
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2006 - 1 B 751/06
Auszug aus VG Hannover, 30.10.2006 - 13 B 7168/06
Zum Einen dürfte es sich insoweit noch um eine kurzfristige Abordnung handeln, zum Anderen dürfte der Widerspruch des Antragstellers gegen diese weitere Abordnung auch aufschiebende Wirkung haben (so jedenfalls OVG Münster, Beschl. vom 18.07.2006 - 1 B 751/06 - , zit. n. Juris, wonach § 126 Abs. 3 Nr. BRRG auf eine Zuweisung nach Vivento weder unmittelbar noch entsprechend anzuwenden ist). - VG Düsseldorf, 17.07.2006 - 13 L 764/06
Auszug aus VG Hannover, 30.10.2006 - 13 B 7168/06
Der dienstliche Wohnsitz richtet sich zumindest dann nach der Dienststelle, zu der ein Beamter abgeordnet worden ist, wenn es sich nicht nur um eine kurzzeitige Abordnung handelt (VG Düsseldorf, Beschluss vom 17.07.2006 - 13 L 764/06 -, vgl. daneben VG Augsburg, Beschluss vom 25.06.2004 - Au 2 E 04.775 -, zit. jeweils n. Juris). - VG Braunschweig, 08.09.2005 - 3 A 301/04
Eilfall; Geschäftsführung ohne Auftrag; Kostenträger; Kostenübernahmeerklärung; …
Auszug aus VG Hannover, 30.10.2006 - 13 B 7168/06
Im Übrigen kommt es - da gerade die verfügte weitere Abordnung nach Darmstadt Gegenstand dieses Verfahrens ist - nach den Grundsätzen der Entscheidung des VG Darmstadt (Beschl. v. 14.07.1995 - 5 G 1063/95 -, zit. n. Juris) und des VG Ansbach (Beschluss vom 27.05.2004 - AN 11 S 04.00638 -, zit. n. Juris) und des VG Göttingen (Beschluss vom 18.11.2004 - 3 A 301/04 -), denen das Gericht folgt, insoweit auf den dienstlichen Wohnsitz an, an dem der Beamte im Zeitpunkt der Zustellung der streitigen Verfügung seinen Dienst versah.
- VG Darmstadt, 14.07.1995 - 5 G 1063/95
Auszug aus VG Hannover, 30.10.2006 - 13 B 7168/06
Im Übrigen kommt es - da gerade die verfügte weitere Abordnung nach Darmstadt Gegenstand dieses Verfahrens ist - nach den Grundsätzen der Entscheidung des VG Darmstadt (Beschl. v. 14.07.1995 - 5 G 1063/95 -, zit. n. Juris) und des VG Ansbach (Beschluss vom 27.05.2004 - AN 11 S 04.00638 -, zit. n. Juris) und des VG Göttingen (Beschluss vom 18.11.2004 - 3 A 301/04 -), denen das Gericht folgt, insoweit auf den dienstlichen Wohnsitz an, an dem der Beamte im Zeitpunkt der Zustellung der streitigen Verfügung seinen Dienst versah. - VG Ansbach, 27.05.2004 - AN 11 S 04.00638
Auszug aus VG Hannover, 30.10.2006 - 13 B 7168/06
Im Übrigen kommt es - da gerade die verfügte weitere Abordnung nach Darmstadt Gegenstand dieses Verfahrens ist - nach den Grundsätzen der Entscheidung des VG Darmstadt (Beschl. v. 14.07.1995 - 5 G 1063/95 -, zit. n. Juris) und des VG Ansbach (Beschluss vom 27.05.2004 - AN 11 S 04.00638 -, zit. n. Juris) und des VG Göttingen (Beschluss vom 18.11.2004 - 3 A 301/04 -), denen das Gericht folgt, insoweit auf den dienstlichen Wohnsitz an, an dem der Beamte im Zeitpunkt der Zustellung der streitigen Verfügung seinen Dienst versah. - VG Augsburg, 25.06.2004 - Au 2 E 04.775
Auszug aus VG Hannover, 30.10.2006 - 13 B 7168/06
Der dienstliche Wohnsitz richtet sich zumindest dann nach der Dienststelle, zu der ein Beamter abgeordnet worden ist, wenn es sich nicht nur um eine kurzzeitige Abordnung handelt (VG Düsseldorf, Beschluss vom 17.07.2006 - 13 L 764/06 -, vgl. daneben VG Augsburg, Beschluss vom 25.06.2004 - Au 2 E 04.775 -, zit. jeweils n. Juris).
- VG Freiburg, 28.02.2012 - 3 K 1819/10
Beamtenrecht: Festsetzung eines Ortes als dienstlicher Wohnsitz
Ausgehend von dem Gesetzeszweck, wonach dem Beamten ermöglicht werden solle, seine Klage bei einem Gericht anzubringen, das für ihn leicht zu erreichen sei, sei das Verwaltungsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk er aufgrund der nicht nur kurzzeitigen Abordnung fortlaufend seinen Dienst verrichtet (vgl. VG Düsseldorf, Beschl. v. 17.07.2006 - 13 L 764/06 -, juris; VG Hannover, Beschl. v. 30.10.2006 - 13 B 7168/06 -, juris;… Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand November 2009, § 52, Rn. 39). - VG München, 25.04.2014 - M 21 S 14.1447
Widerruf der Zulassung zum Ausbildungsaufstieg und der zugehörigen Abordnung …
Im Fall einer längerfristigen Abordnung kann das allerdings zweifelhaft werden (Schinkel/Seifert, ebenda; VG Augsburg vom 25.06.2004 - Au 2 E 04.775 - juris; VG Düsseldorf vom 17.07.2006 - 13 L 764/06 - juris; VG Hannover vom 30.10.2006 - 13 B 7168/06 - juris; VG Wiesbaden vom 18.06.2013 - 3 K 314/13.WI - juris; a.A.: VG Frankfurt vom 02.03.2005 - 9 E 510/05 - juris - Beibehaltung des dienstlichen Wohnsitzes am Sitz der Stammdienststelle auch bei mehrjähriger Abordnung). - VG Lüneburg, 13.01.2011 - 1 B 41/10
Verweisung einer Beamtenklage an das örtlich zuständige Verwaltungsgericht
Rn. 2 Auch im Fall einer unter Anordnung der sofortigen Vollziehung erlassenen Zuweisung ist auf den bisherigen dienstlichen, hilfsweise den privaten Wohnsitz des Beamten abzustellen (…Kopp/Schenke, VwGO 16. Aufl. 2009, § 52 Rn. 17 m.w.N.;… Sodan/Ziekow VwGO 3. Aufl., § 52 Rn. 39; VG Hannover, Beschluss v. 30.10.2006 - 13 B 7168/06 - VG Gießen, Beschluss v. 23.06.2008 - 5 L 1501/08.GI -, Rspr. zitiert nach juris); insoweit gibt die Kammer ihre frühere Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. u.a. Beschluss vom 18.07.2008 - Az.: 1 B 42/08 -) ausdrücklich auf. - VG Göttingen, 15.02.2007 - 3 B 392/06
Abordnung; Abordnung ohne Zustimmung; amtsangemessener Dienstposten; Ausübung; …
Bereits am 12. Oktober 2006 hat der Antragsteller beim Verwaltungsgericht D. (13 B 7168/06) um die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nachgesucht. - VG Hannover, 09.11.2007 - 13 A 6292/06
Dienstort; Abkommandierung; Dauer; dienstlicher Wohnsitz; Kommandierung; Soldat; …
Bei längeren Abkommandierungen zu einem Truppenteil ist jedoch dessen Standort beachtlich (…so auch Schinkel / Seifert, a.a.O, RdNr. 8 und 9 m.w.N. mit wohl a.A. OLG Colmar; vgl. zu den vergleichbaren längerfristigen Abordnungen auch VG Augsburg, Beschl. v. 25.06.2004 - Au 2 E 04.775 - VG Düsseldorf, Beschl. v. 17.07.2006 - 13 L 764/06 - VG Hannover, Beschl. v. 30.10.2006 - 13 B 7168/06 - ).
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