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| ArbG Hamburg, 14.11.2008 - 13 BV 10/08 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 14.11.2008 - 13 BV 10/08
- LAG Hamburg, 16.04.2009 - 1 TaBV 1/09
- BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 100/09
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 100/09
Ablehnung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle wegen Befangenheit - …
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 16. April 2009 - 1 TaBV 1/09 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 14. November 2008 - 13 BV 10/08 - als unzulässig verworfen wird. - LAG Hamburg, 16.04.2009 - 1 TaBV 1/09 Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 24. September 2008 (13 BV 10/08) wird zurückgewiesen.
unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Hamburg vom 14. November 2008, Geschäftszeichen 13 BV 10/08,.
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