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   OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2017 - 13 C 14/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,28093
OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2017 - 13 C 14/17 (https://dejure.org/2017,28093)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.07.2017 - 13 C 14/17 (https://dejure.org/2017,28093)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Juli 2017 - 13 C 14/17 (https://dejure.org/2017,28093)
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (14)

  • VG Münster, 28.12.2016 - 9 Nc 20/16

    Zulassung zum Studium der Medizin an der WWU Münster; Aufnahmekapazität der WWU …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2017 - 13 C 14/17
    Das Verwaltungsgericht hat die Kapazität zum WS 2016/17 in Wahrnehmung der ihm obliegenden Amtsermittlungspflichten überprüft (vgl. Beschluss vom 28. Dezember 2016 - 9 Nc 20/16 -, juris).

    Auch die Prozessbevollmächtigte der Antragstellerin, die seinerzeit die Antragstellerin im Verfahren 9 Nc 20/16 vertreten hat, hat maßgebliche Veränderungen nicht aufgezeigt.

    Zum Vorsitzenden ist Prof. Dr. Q. nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts im Januar 2016/17 gewählt worden (Beschluss vom 28. Dezember 2016 - 9 Nc 20/16 -, juris, Rn. 28 ff.).

    Die Antragsgegnerin hatte hierzu im Verfahren 9 Nc 20/16 darauf hingewiesen, dass die Tätigkeit mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden sei und sie als Universität ein erhebliches Interesse daran habe, dass eigene Hochschullehrer derart wichtige Aufgaben im Wissenschaftsbereich wahrnähmen.

    Hierzu hat die Antragsgegnerin im Verfahren 9 Nc 20/16 erklärt, es sei eine minimale Einkürzung von 1, 51 auf 1, 50 zur Gewährleistung konstanter Verhältnisse vorgenommen worden.

    Rn. 19 c) Soweit die Vorklinik im Umfang von 0, 19 SWS Dienstleistungen für den zum WS 2016/17 neu eingerichteten Masterstudiengang "Experimentelle Medizin" (Lehreinheit: Klinisch Praktische Medizin) erbringt, hat die Antragsgegnerin im Verfahren 9 Nc 20/16 erklärt, die zu vermittelnden Inhalte gehörten eindeutig zu den Fächern der Vorklinischen Lehreinheit und seien nach der Konzeption des neuen Studiengangs unverzichtbar, ließen sich insbesondere nicht anderweitig kapazitätsschonender substituieren.

    Hierzu hat das Verwaltungsgericht bereits in seinem das WS 2016/17 betreffenden Beschluss - 9 NC 20/16 -, juris, Rn. 36, zutreffend ausgeführt, die Ausführungen der Antragsgegnerin seien unter Abwägungsgesichtspunkten nicht zu beanstanden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2011 - 13 B 1640/10

    Zulässigkeit des Rückgriffs auf andere als den ersten berufsqualifizierenden …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2017 - 13 C 14/17
    Rn. 26 vgl. den einen Einzelfall mit greifbar weiterer Kapazität betreffenden Senatsbeschluss vom 26. Januar 2011 - 13 B 1640/10 -, juris, Rn. 32, sowie Schemmer, DVBl. 2011, 1338 (1339 f.),.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - 13 B 971/12

    Anforderungen an die Ausgestaltung des Auswahlverfahrens zum Masterstudium bei …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2017 - 13 C 14/17
    Rn. 24 vgl.OVG NRW, Beschlüsse vom 16. Mai 2013 - 13 B 308/13 -, juris, Rn. 23 ff., und vom 28. Januar 2013 - 13 B 971/12 -, juris, Rn. 4 ff.,.
  • VG Düsseldorf, 19.11.2024 - 15 Nc 7/24
    Rn. 69 OVG NRW, Beschluss vom 27. Juli 2017 - 13 C 14/17 -, juris, Rdnr. 20, und Beschluss vom 26. August 2013 - 13 C 98/13 -, juris, Rdnr. 8, unter Bezugnahme auf OVG NRW, Beschluss vom 11. Mai 2004 - 13 C 1283/04 -, juris.

    Rn. 125 OVG NRW, Beschluss vom 27. Juli 2017 - 13 C 14/17 -, juris, Rdnr. 25.

    Rn. 130 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. Juli 2017 - 13 C 14/17 -, juris, Rdnr. 33.

  • VG Düsseldorf, 27.11.2025 - 15 Nc 16/25
    Rn. 70 OVG NRW, Beschluss vom 27. Juli 2017 - 13 C 14/17 -, juris, Rdnr. 20, und Beschluss vom 26. August 2013 - 13 C 98/13 -, juris, Rdnr. 8, unter Bezugnahme auf OVG NRW, Beschluss vom 11. Mai 2004 - 13 C 1283/04 -, juris.

    Rn. 124 OVG NRW, Beschluss vom 27. Juli 2017 - 13 C 14/17 -, juris, Rdnr. 25.

    Rn. 130 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. Juli 2017 - 13 C 14/17 -, juris, Rdnr. 33.

  • VG Düsseldorf, 18.12.2018 - 15 Nc 73/18

    Humanmedizin Zulassung außerkapazitär

    Rn. 145 vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 27. Juli 2017 - 13 C 14/17 -, juris, Rdnr. 25,.

    Rn. 150 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. Juli 2017 - 13 C 14/17 -, juris, Rdnr. 33.

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