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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 09.04.2025 - 13 C 27/23.F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,25301
OVG Sachsen, 09.04.2025 - 13 C 27/23.F (https://dejure.org/2025,25301)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.04.2025 - 13 C 27/23.F (https://dejure.org/2025,25301)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. April 2025 - 13 C 27/23.F (https://dejure.org/2025,25301)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    LwAnpG § 58, LwAnpG § 58 Abs. 1, LwAnpG § 58 Abs. 2, LwAnpG § 63 Abs. 2, FlurbG § 9 Abs. 1, FlurbG § 9 Abs. 1 Satz 1, FlurbG § 59 Abs. 5, AGFlurbG § 10 Abs. 2, BGB § 196, BGB § 204 Abs. 1 Nr. 12
    Einstellung/Teileinstellung eines Bodenordnungsverfahrens, Ermittlung von Tauschland erfolglos; Ablehnung einer Geldabfindung; Anforderungen an Bemühungen für die Tauschlandsuche, Verjährung von Ansprüchen nach Sachenrechtsbereinigungsgesetz; Verjährungshemmung aufgrund ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstellung/Teileinstellung eines Bodenordnungsverfahrens; Ermittlung von Tauschland erfolglos; Ablehnung einer Geldabfindung; Anforderungen an Bemühungen für die Tauschlandsuche; Verjährung von Ansprüchen nach Sachenrechtsbereinigungsgesetz ; Verjährungshemmung aufgrund ...

  • rechtsportal.de

    Einstellung/Teileinstellung eines Bodenordnungsverfahrens; Ermittlung von Tauschland erfolglos; Ablehnung einer Geldabfindung; Anforderungen an Bemühungen für die Tauschlandsuche; Verjährung von Ansprüchen nach Sachenrechtsbereinigungsgesetz ; Verjährungshemmung aufgrund ...

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 17.12.1998 - 11 C 5.97

    Entscheidungsbefugnisse des Flurbereinigungsgerichts; Zusammenführung von Boden- …

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.04.2025 - 13 C 27/23
    Zu berücksichtigen ist zudem, dass in Bodenordnungsverfahren - ebenso wie in Flurbereinigungsverfahren - in einer gegenüber dem Bürgerlichen Gesetzbuch erleichterten und vereinfachten Form über Grundstücke verfügt wird (vgl. mit Blick auf Erklärungen nach § 58 Abs. 2 LwAnpG: BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 1998 - 11 C 5.97 -, juris Rn. 32).

    Rn. 51 Auch hinsichtlich der Zustimmungserklärung nach § 58 Abs. 2 LwAnpG ist indes nicht ersichtlich, dass die Kläger mit dem Berufen auf die Formnichtigkeit in schwerwiegender Weise gegen das Verbot des venire contra factum proprium verstoßen würden; vielmehr wären besonders strenge Anforderungen an das Vorliegen eines - hier aus den bereits dargelegten Gründen nicht ersichtlichen - schwerwiegenden Treuepflichtverstoßes zu stellen, weil die Zustimmung zur Abfindung in Geld zwingende Voraussetzung dafür ist, dass im Rahmen eines Bodenordnungsverfahrens in gegenüber dem Bürgerlichen Gesetzbuch erleichterter und vereinfachter Form über ein Grundstück verfügt werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 1998 - 11 C 5.97 -, juris Rn. 32).

    Zwar trifft es zu, dass das Sachenrechtsbereinigungsgesetz und das Landwirtschaftsanpassungsgesetz in ihrer Zielsetzung übereinstimmen, dass jeweils BGB-konforme Verhältnisse erreicht werden sollen (BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 1998 - 11 C 5.97 -, BVerwGE 108, 202, Rn. 47).

    Zum zweiten kann aus der Zielkonformität zwischen Sachenrechtsbereinigungsgesetz und Landwirtschaftsanpassungsgesetz nicht geschlossen werden, dass der Flurneuordnungsbehörde deswegen ein Instrumentarium zur Verfügung steht, das ihr aufgrund des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes gerade nicht zu Gebote steht (so zur Frage, ob die Möglichkeit einer zwangsweisen Abfindung in Geld gemäß § 49 Abs. 1 Satz 5 FlurbG sinngemäß auf Bodenordnungsverfahren nach dem LwAnpG angewendet werden kann: BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 1998 - 11 C 5.97 -, BVerwGE 108, 202, Rn. 46 f.); spiegelbildlich rechtfertigt es die Zielkonformität der beiden Gesetze auch nicht, das der Flurneuordnungsbehörde zur Verfügung stehende Instrumentarium - hier: die Möglichkeit einer (Teil-)Einstellung nach § 9 FlurbG - zu beschränken.

    Insbesondere dann, wenn aus der Landwirtschaft ausscheidende oder ausgeschiedene Grundeigentümer und die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), die bezüglich ehemals volkseigener Flächen ebenfalls als Teilnehmerin in Betracht kommt, auf Abfindung in Land verzichten, kann durchaus ausreichend Ersatzland verfügbar sein, das als Instrument bei der Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum dienen kann (BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 1998 - 11 C 5.97 -, juris Rn. 35).

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung auf "Flächen der im Zuständigkeitsbereich der Flurneuordnungsbehörde belegenen Gebietskörperschaften" verweist (BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 1998 - 11 C 5.97 -, juris Rn. 35), folgt hieraus nicht automatisch die Verpflichtung der Flurneuordnungsbehörden, innerhalb ihres - ggf. sehr großen - gesamten Zuständigkeitsbereichs nach Tauschland zu suchen und dieses ggf. zum Bodenordnungsgebiet zuzuziehen (…ThürOVG, Urt. v. 23. Mai 2012 - 7 F 27/09 -, juris Rn. 66).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.03.1999 - 9 K 8/96

    Bodenneuordnung, Wertermittlung, Abfindungsgrundstück

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.04.2025 - 13 C 27/23
    Rn. 68 (a) Aus dem - der Eigentumsgarantie Rechnung tragenden - Gebot der Abfindung in grundsätzlich qualitativ gleichwertigem Land (§ 58 Abs. 1 LwAnpG) und aus dem Sinn und Zweck des Bodenordnungsverfahrens, durch die Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum BGB-konforme Verhältnisse zu schaffen, folgt, dass die Flurneuordnungsbehörde erhebliche Anstrengungen unternehmen muss, um Tauschflächen zur Verfügung zu erhalten (OVG M-V, Urt. v. 30. März 1999 - 9 K 8/96 -, juris Rn. 53).

    Sie sind deshalb verpflichtet, ihren Grundstücksbestand daraufhin zu überprüfen, welche Grundstücke sie der zuständigen Behörde als Ersatzgrundstück benennen können, weil sie sie nicht für ihre Zwecke benötigen (OVG M-V, Urt. v. 30. März 1999 - 9 K 8/96 -, juris Rn. 55).

    Zudem steht selbst die Bereitstellung von Flächen, die sich im aktuellen Grundstücksbestand des (potentiellen) Teilnehmers befinden, unter dem Vorbehalt, dass diese nicht für andere (öffentliche) Zwecke benötigt werden oder sie einen Bezug zur sonstigen öffentlichen Aufgabenstellung des (potentiellen) Teilnehmers haben (OVG M-V, Urt. v. 30. März 1999 - 9 K 8/96 -, juris Rn. 55).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2022 - 11 S 148/22

    Inanspruchnahme aus einer aufenthaltsrechtlichen Verpflichtungserklärung …

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.04.2025 - 13 C 27/23
    Soweit empfangsbedürftige Willenserklärungen einem Formerfordernis unterliegen, müssen sie dem Empfänger auch in der vorgeschriebenen Form zugehen (VGH BW Urt. v. 7. Dezember 2022 - 11 S 148/22 -, juris Rn. 42).

    Eine Ausnahme setzt daher zusammengefasst voraus, dass über den Vertrauensschutz hinaus schwerwiegende Gründe für eine unzulässige Rechtsausübung bestehen und die Berufung auf die Formungültigkeit ein untragbares Ergebnis zur Folge hätte (VGH BW, Urt. v. 7. Dezember 2022 - 11 S 148/22 -, juris Rn. 44).

    Diese liegt in der Regel vor, wenn eine Partei in schwerwiegender Weise gegen das Verbot des venire contra factum proprium verstoßen hat, beispielsweise dadurch, dass sie die Erfüllung der von ihr übernommenen Verpflichtung verweigert, nachdem sie über längere Zeit die Vorteile aus dem formunwirksamen Rechtsgeschäft in Anspruch genommen hat, dass sie die andere Partei schuldhaft von der Einhaltung der Schriftform abgehalten hat oder dass sie zwar an einer wirksamen Verpflichtung zweifelt, sich aber so verhält, dass die andere Partei annehmen durfte, sie sei sich der Möglichkeit einer fehlenden Verpflichtung bewusst, wolle hieraus aber keine Rechte ableiten, sondern die Leistung in jedem Fall gelten lassen (VGH BW, Urt. v. 7. Dezember 2022 - 11 S 148/22 -, juris Rn. 47).

  • BGH, 21.11.2014 - V ZR 32/14

    Sachenrechtsbereinigung: Verjährung des Bereinigungsanspruchs des Nutzers; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.04.2025 - 13 C 27/23
    Zwar verjähren Ansprüche nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz aufgrund der Schuldrechtsmodernisierung im Jahr 2002 nicht mehr in 30 Jahren, sondern entsprechend § 196 BGB bereits in zehn Jahren, wobei die zehnjährige Verjährungsfrist für vor 2002 entstandene Ansprüche gemäß Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 EGBGB mit dem 1. Januar 2002 beginnt (BGH, Urt. v. 21. November 2014 - V ZR 32/14 -, juris Rn. 22;… Schmidt-Räntsch, in: Erman, BGB, 17. Auflage 2023, § 196, Rn. 5).

    Allerdings gilt dies nur, wenn die Ansprüche vor dem Ablauf der Verjährungsfrist - also vor dem 1. Januar 2012 - nicht gehemmt waren (BGH, Urt. v. 21. November 2014 - V ZR 32/14 -, juris Rn. 27 f.).

  • BVerwG, 19.03.2010 - 9 B 76.09

    Verfahrenseinstellung im Flurbereinigungs- und Bodenordnungsverfahren; § 114 VwGO

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.04.2025 - 13 C 27/23
    Diese Eigenart der Beurteilung erfordert und rechtfertigt auch unter Berücksichtigung der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG die Zurücknahme der gerichtlichen Kontrolldichte." (BVerwG, Beschl. v. 19. März 2010 - 9 B 76.09 -, juris Rn. 3, unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 11. August 1983 - 5 C 30.82 -, juris Rn. 18).

    Dagegen bleibt Raum für Ermessenserwägungen, soweit es zum Beispiel um die Frage geht, ob besondere Umstände eine bloße Teileinstellung oder eine Einstellung unter Nebenbestimmungen als zweckmäßig erscheinen lassen (BVerwG, Beschl. v. 19. März 2010 - 9 B 76.09 -, juris Rn. 5).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2017 - 70 A 20.15

    Bodenordnungsverfahren - Abfindung mit Flächen einer niedrigeren Qualitätsstufe

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.04.2025 - 13 C 27/23
    Rn. 60 Entgegen der Auffassung der Kläger kann eine erfolglose Suche nach Tauschland bei gleichzeitiger Ablehnung einer Geldabfindung, wenn die erforderlichen Bemühungen angestrengt wurden, einen nachträglich eingetretenen Umstand in diesem Sinne darstellen, der eine Verfahrenseinstellung rechtfertigen bzw. sogar erfordern kann (…BVerwG, Urt. v, 10. Dezember 2003 - 9 C 5.03 -, juris Rn. 24;… ThürOVG, Urt. v. 23. Mai 2012 - 7 F 27.09 -, juris Rn. 61; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 24. August 2017 - 70 A 20.15 -, juris Rn. 28;… OVG LSA, Urt. v. 30. Mai 2024 - 8 K 1/23 -, juris Rn. 26 f.).

    Rn. 70 Schließlich müssen die Bemühungen der Flurneuordnungsbehörde um Tauschland auf einer rechtlich und tatsächlich zutreffenden Beurteilung der insoweit entscheidungserheblichen Umstände beruhen, d. h. Anfragen nach Tauschland dürfen nicht - etwa in Sachen Nutzungsart, Beschaffenheit, Bodengüte, Lage oder Größe - zu eng gefasst sein (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 24. August 2017 - 70 A 20.15 -, juris Rn. 29, 48 ff.).

  • OVG Sachsen, 08.11.2019 - 7 C 5/18

    Klagebefugnis; Bindungswirkung; Bodenordnungsverfahren; Einstellung

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.04.2025 - 13 C 27/23
    Zur Einstellung können insoweit beispielsweise neue Gesichtspunkte faktischer Art führen, die, hätten sie bei der Einleitung des Verfahrens bereits vorgelegen, bewirkt hätten, dass das Verfahren nicht eingeleitet worden wäre (SächsOVG, Urt. v. 8. November 2019 - 7 C 5/18.F -, juris Rn. 42).

    Auch in der Rechtsprechung des Senats wird dies nur als einer von mehreren denkbaren Beispielsfällen von nachträglich eingetretenen Umständen i. S. d. § 9 Abs. 1 Satz FlurbG genannt (SächsOVG, Urt. v. 8. November 2019 - 7 C 5/18.F -, juris Rn. 42: "beispielsweise").

  • BVerwG, 10.12.2003 - 9 C 5.03

    Bodenneuordnung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz; Anordnungsbeschluss; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.04.2025 - 13 C 27/23
    Rn. 60 Entgegen der Auffassung der Kläger kann eine erfolglose Suche nach Tauschland bei gleichzeitiger Ablehnung einer Geldabfindung, wenn die erforderlichen Bemühungen angestrengt wurden, einen nachträglich eingetretenen Umstand in diesem Sinne darstellen, der eine Verfahrenseinstellung rechtfertigen bzw. sogar erfordern kann (BVerwG, Urt. v, 10. Dezember 2003 - 9 C 5.03 -, juris Rn. 24;… ThürOVG, Urt. v. 23. Mai 2012 - 7 F 27.09 -, juris Rn. 61;… OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 24. August 2017 - 70 A 20.15 -, juris Rn. 28;… OVG LSA, Urt. v. 30. Mai 2024 - 8 K 1/23 -, juris Rn. 26 f.).
  • BVerwG, 11.08.1983 - 5 C 30.82

    Einstellung des Flurbereinigungsverfahrens - Teilnehmergemeinschaft - Teilnehmer …

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.04.2025 - 13 C 27/23
    Diese Eigenart der Beurteilung erfordert und rechtfertigt auch unter Berücksichtigung der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG die Zurücknahme der gerichtlichen Kontrolldichte." (BVerwG, Beschl. v. 19. März 2010 - 9 B 76.09 -, juris Rn. 3, unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 11. August 1983 - 5 C 30.82 -, juris Rn. 18).
  • BVerwG, 15.02.2000 - 11 B 52.99

    Verwaltungsprozeßrecht; Flurbereinigungsrecht

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.04.2025 - 13 C 27/23
    Dieser gilt auch nicht erst ab dem Zeitpunkt, in dem ein Bodenordnungsverfahren angeordnet worden ist (vgl. § 28 Satz 1 Nr. 2 SachenRBerG), sondern bereits der Antrag auf Zusammenführung von Grundstücks- und Gebäudeeigentum nach § 64 LwAnpG stellt ein Verfahrenshindernis für die weitere Verfolgung von Ansprüchen nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz dar (BVerwG, Beschl. v. 15. Februar 2000 - 11 B 52.99 -, juris Rn. 20).
  • OVG Thüringen, 23.05.2012 - 7 F 27/09

    Abfindung mit einer rechnerisch wertgleichen Fläche einer anderen (minderen) …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2024 - 8 K 1/23

    Abfindung durch Gebäudeeigentum im Bodenordnungsverfahren

  • OVG Sachsen, 19.08.2016 - 7 C 6/15

    Anordnung eines Bodenordnungsverfahrens; Verjährung; Verzicht; Verwirkung; Zweck …

  • OVG Sachsen, 29.11.2013 - F 7 C 8/13

    Freiwilliger Landtausch, Bodenordnungsverfahren, Verjährung, Anordnungsbeschluss, …

  • OVG Sachsen, 19.10.2015 - 5 D 55/14

    Beschwerdeschreiben; Schriftform; PDF-Datei; elektronisches Dokument; …

  • BVerwG, 29.01.2020 - 2 B 36.19

    Erfolglose Beschwerde wegen unrichtiger und irreführender Angaben in der …

  • BVerwG, 06.03.1992 - 4 CB 2.91

    Bauantrag - Rücknahme - Änderung - Antragstellung - Landesrecht

  • OVG Sachsen, 18.09.2009 - 1 A 64/08

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag; Schriftform; Formunwirksamkeit; Vertragsschluss; …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2021 - 4 S 13.21

    Mittels einfacher E-Mail unter Vorbehalten erteilte Einstellungszusage für einen …

  • OVG Sachsen, 04.11.2014 - F 7 C 9/12

    Zustimmungsvorbehalt, Grundstückskaufvertrag, Bodenordnungsplan

  • VG Gera, 01.12.2025 - 6 K 2263/25

    Unwirksame Klageerhebung im E-Mail-to-Fax-Verfahren

    Beide Anforderungen würden durch die bloße Übersendung auch einer eingescannten oder abgelichteten (handschriftlich unterzeichneten) Klageschrift nicht erfüllt werden (OVG Hamburg, Beschl. v. 15.7.2024 - 5 So 50/24 = NordÖR 2024, 522 f.; SächsOVG, Urt. v. 9.4.2025 - 13 C 27/23 = BeckRS 2025, 23134 Rn. 23;… BayVGH, Beschl. v. 10.4.2025 - 19 C 25.591 = BeckRS 2025, 9162 Rn. 9).
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