Rechtsprechung
| AG Berlin-Wedding, 20.12.1989 - 13 C 282/89 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Rostock, 14.09.2011 - 3 W 118/10
Unrichtigkeit des Erbscheins; Anfechtung der versäumten Ausschlagungsfrist
Rn. 17 Eine Anfechtung kann in Anwendung des § 119 Abs. 1 BGB dann erfolgen, wenn der Ausschlagende die Erbschaft in Wirklichkeit nicht hat annehmen wollen, sondern die Frist nur versäumt hat, weil er über ihr Bestehen, ihren Lauf oder die Rechtsfolgen ihres Ablaufs in Unkenntnis gewesen ist und er daher keinen Annahmewillen hatte (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 23.02.2006, 3 W 6/06, FamRZ 2006, 892; OLG Hamm, Beschl. v. 10.06.1985, 15 W 131/85, FamRZ 1985, 1185; AG Wedding, Urt. v. 20.12.1989, 13 C 282/89, MM 1999, 82;… AG Nordheim, Urt. v. 14.07.2005, 3 C 585/04, NJW-RR 2007, 9;… Palandt/Weidlich, § 1956 Rn. 2;… MünchKomm-BGB/Leipold, § 1956 Rn. 8).
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