Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.1988 - 13 E 43/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1989, 335
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Baden-Württemberg, 22.03.2018 - 5 S 977/16
Normenkontrollverfahren; übereinstimmende Erledigungserklärungen; …
Vom Wortsinn der Voraussetzungen der Nr. 1002 VV RVG ("Aufhebung oder Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts" oder "Erlass eines bisher abgelehnten Verwaltungsakts") ist ein Normenkontrollverfahren nicht mehr erfasst, da das Verfahren nicht - auch nicht im weitesten Sinne - einen Verwaltungsakt zum Gegenstand hat (zur Anwendbarkeit bei Klagen auf Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts vgl. OVG Rh-Pf., Beschluss vom 26.10.1988 - 13 E 43/88 - NVwZ-RR 1989, 335;… bei Untätigkeitsklagen und Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vgl. Schütz in Riedel/Sußbauer, RVG, a.a.O., Rn 9 f. m.w.N.). - VGH Bayern, 16.12.2011 - 15 C 11.2050
Kostenfestsetzungsbeschluss
Diese Auslegung wird - soweit ersichtlich - weder von der Literatur noch von der Rechtsprechung in Zweifel gezogen; sie entspricht im Übrigen auch der früheren Rechtsprechung zu § 24 BRAGO im Falle einer Untätigkeitsklage (vgl. OVG Koblenz vom 26.10.1988 NVwZ-RR 1989, 335/336; VGH BW vom 23.4.1990 VBl BW 1990, 373/374). - OVG Niedersachsen, 24.04.1991 - 11 O 5802/91
Erledigungsgebühr; Entstehung; Bleiberechtsregelung; Asylverfahren
Wie das Verwaltungsgericht mit Recht ausgeführt hat, ist diese Vorschrift nicht nur bei Anfechtungsklagen, sondern nach allgemeiner Auffassung auch bei einem - hier vorliegenden - Verpflichtungsbegehren anwendbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 7.11.1963 - V C 41/59 = BVerwGE 17, 117; OVG Lüneburg, Beschluß vom 24.5.1960 - II OVG B 22/60 = NJW 60, 1782; VGH Kassel, Beschluß vom 13.2.1986 - 10 TI 1955/85 = AnwBl. 86, 411; OVG Koblenz, Beschluß vom 26.10.1988 - 13 E 43/88 = NVwZ-RR 89, 335;… Riedel/Sußbauer BRAGO 6. Aufl. 1988, § 24 Rn. 11;… Hartmann Kostengesetze, 23. Aufl. 1989, § 24 Anm. 2;… Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, 10. Aufl. 1989, § 24 Rn. 4). - VGH Baden-Württemberg, 22.03.2018 - 5 S 977/17
Keine Erledigungsgebühr im Normenkontrollverfahren!
Vom Wortsinn der Voraussetzungen der Nr. 1002 VV RVG ("Aufhebung oder Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts" oder "Erlass eines bisher abgelehnten Verwaltungsakts") ist ein Normenkontrollverfahren nicht mehr erfasst, da das Verfahren nicht - auch nicht im weitesten Sinne - einen Verwaltungsakt zum Gegenstand hat (zur Anwendbarkeit bei Klagen auf Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts vgl. OVG Rh-Pf., Beschluss vom 26.10.1988 - 13 E 43/88 - NVwZ-RR 1989, 335;… bei Untätigkeitsklagen und Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vgl. Schütz in Riedel/Sußbauer, RVG, a.a.O., Rn 9 f. m.w.N.).
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