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| FG Düsseldorf, 06.02.1990 - 13 K 582/83 U |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2017 - 3 K 1111/16
Vorsteuerberichtigung bei einem ehemals gemischt genutzten Gebäude
Rn. 20 Zwar ist ein Leerstehen von Räumlichkeiten nach dem Wortlaut des § 15 Abs. 2 UStG weder ein den Vorsteuerabzug ausschließender Umsatz noch ein dem gleichgestellter Sachverhalt (vgl. Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 6. Februar 1990 - 13 K 582/83 U, UR 1990, 357; Finanzgericht Köln, Urteil vom 20. November 1990 - 12 K 3108/88, UR 1992, 309) und durch einen Leerstand tritt keine Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Verwendungsverhältnisse ein (vgl. BFH-Urteil vom 25. April 2002 - V R 58/00, BStBl. II 2003, 435).
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