Rechtsprechung
| VG Köln, 25.09.2019 - 13 L 1667/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Sonstiges
- lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Verfassungsschutz hält VG-Beschluss "nicht für überzeugend": BfV will an Einstufung der Identitären Bewegung festhalten
Verfahrensgang
- VG Köln, 25.09.2019 - 13 L 1667/19
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2020 - 5 B 1391/19
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82
Folgenbeseitigungsanspruch
Auszug aus VG Köln, 25.09.2019 - 13 L 1667/19
Rn. 12 BVerwG, Urteil vom 19. Juli 1984 - 3 C 81.82 - BVerwGE 69, 366, 370 f. - BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus VG Köln, 25.09.2019 - 13 L 1667/19
Rn. 8 vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 13. August 1999 - 2 VR 1.99 -. - BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99
Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz darf und muß vor dem Berliner …
Auszug aus VG Köln, 25.09.2019 - 13 L 1667/19
Rn. 8 vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 13. August 1999 - 2 VR 1.99 -. - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2017 - 4 B 786/17
Vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz; Rechtsschutzbedürfnis; Presseerklärung im …
Auszug aus VG Köln, 25.09.2019 - 13 L 1667/19
Rn. 35 Vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 4 B 786/17 -, juris Rdn. 42.
- VG Köln, 13.10.2022 - 13 K 4222/18
Verfassungsschutz darf die Identitäre Bewegung Deutschland weiter beobachten
Auf den Eilantrag des Klägers hat das erkennende Gericht mit Beschluss vom 25. September 2019 (13 L 1667/19) das Bundesamt verpflichtet, die derzeitigen Verlautbarungen (Pressemitteilung vom 11. Juli 2019, Mitteilung unter https://www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-rechtsextremismus/zahlen-und-fakten-rechtsextremismus/identitaere-bewegung-deutschland-2018) zu widerrufen, der Kläger werde als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung" eingestuft.Rn. 22 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die beigezogenen Verwaltungsvorgänge und die beigezogene Gerichtsakte des Verfahrens 13 L 1667/19 Bezug genommen.
(...) Darf ich dies oder jenes tun, sagen, denken und bin ich dann immer noch ich...? Ja, bist du, denn ganz egal, was du tust, sagst oder denkst, deine Identität bleibt dir erhalten, und sie ist auch nicht sonderlich geheim, ich sehe sie dir an.(...)" (Anlage AG 3, Beiakte 1 des Verfahrens 13 L 1667/19).
(...)" (Anlage AG 4, Beiakte 1 des Verfahrens 13 L 1667/19).
(... ) (Anlage AG 7, Beiakte 1 des Verfahrens 13 L 1667/19, vgl. zu weiteren Beispielen Bl. 425 ff. der Gerichtsakte 13 K 4222/18, Bl. 64 der Gerichtsakte 13 L 1667/19).
In diesem Rahmen versammelten sich Aktivisten vor dem Bundesinnenministerium und zeigten dort ein Banner mit der Aufschrift "REMIGRATION - Wir wollen nicht fremd im eigenen Land werden" (Bl. 31 Beiakte 9 des Verfahrens 13 K 4222/18; Anlage AG 13, Beiakte 1 des Verfahrens 13 L 1667/19).
Herr Seehofer redet als Bundesinnenminister seit Jahren von einer effektiven Abschiebepolitik und restriktiven Einwanderung (...)" (Anlage AG 13, Beiakte 1 des Verfahrens 13 L 1667/19).
Es greift deshalb zu kurz, wenn der Kläger namentlich zu seiner "Aktionswoche-No-Go-Areas" anführt, damit mache er lediglich auf ein Problem aufmerksam, "das inzwischen auch von den sog. Qualitätsmedien diskutiert wird" (siehe die im Verfahren VG 1 L 188/20 vorgelegte Antragsschrift vom 8. August 2019 im Eilverfahren vor dem VG Köln, Az: 13 L 1667/19, dort Seite 3).
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2021 - 1 N 96.20
Verletzung der Menschenwürde durch die Forderung nach Erhalt des deutschen Volkes …
Das in juris und beck-online allein ersichtliche Eilverfahren (vgl. VG Köln, Beschluss vom 25. September 2019 - 13 L 1667/19 - nachgehend OVG Münster, Beschluss vom 23. Juli 2020 - 5 B 1391/19 -) betrifft einen anderen Streitgegenstand. - VG Berlin, 19.06.2020 - 1 L 188.20
"Identitäre Bewegung" und Verfassungsschutzbericht 2019: Einstufung als …
Es greift deshalb zu kurz, wenn der Antragsteller namentlich zu seiner "Aktionswoche-No-Go-Areas" anführt, damit mache er lediglich auf ein Problem aufmerksam, "das inzwischen auch von den sog. Qualitätsmedien diskutiert wird" (siehe Antragsschrift vom 8. August 2019 im Eilverfahren vor dem VG Köln, Az: 13 L 1667/19, dort S. 3).
- VG Berlin, 12.11.2020 - 1 K 606.17
Klage gegen Berichterstattung in den Verfassungsschutzberichten
Die Migranten, mit denen "unsere Länder … geflutet" würden, würden "sich in ethnischen Communities abschotten, in denen unsere Kultur und Werte verachtet werden" (h... Einseitig gegen Ausländer gerichtet und allein vor dem Hintergrund seines Ziels des Erhalts der ethnokulturellen Identität behandelt der Kläger auch anerkannte gesellschaftliche Probleme. Es greift deshalb zu kurz, wenn der Kläger namentlich zu seiner "Aktionswoche-No-Go-Areas" anführt, damit mache er lediglich auf ein Problem aufmerksam, "das inzwischen auch von den sog. Qualitätsmedien diskutiert wird" (siehe die im Verfahren VG 1 L 188/20 vorgelegte Antragsschrift vom 8. August 2019 im Eilverfahren vor dem VG Köln, Az: 13 L 1667/19, dort Seite 3). - VG Köln, 13.07.2023 - 13 L 535/23 Der Beschluss vom 25. September 2019 (13 L 1667/19) stütze sich im Wesentlichen auf den Umstand, dass das Bundesamt in einem vorausgegangenen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin die Zusage erteilt habe, dass es, solange es über die IBD in ihren Verfassungsschutzberichten lediglich als Verdachtsfall berichte, in sonstigen künftigen Verlautbarungen, die sich aus sicherheitsbehördlicher Sicht mit der IBD im Kontext des Rechtsextremismus befassen sollten, jeweils klarstellen werde, dass die IBD insoweit nur einen Verdachtsfall darstelle; eine nähere inhaltliche Auseinandersetzung habe die Entscheidung nicht enthalten.
Ferner mag - ungeachtet der Frage, ob sich dieser Umstand jedermann erschließen müsste - zutreffen, dass der Antragsteller die Rechtsprechung des beschließenden Gerichts (Beschluss vom 25. September 2019 - 13 L 1667/19 -) dahingehend fehlerhaft interpretiert hat, dass eine inhaltliche Überprüfung der Einstufung der IBD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung stattgefunden hätte.
- VG Köln, 07.05.2026 - 13 K 1520/23 Letztlich habe der Kläger sich bloß auf den Beschluss des erkennenden Gerichts vom 25. September 2019 - 13 L 1667/19 - bezogen und geäußert, dass die Einstufung der IBD als gesichert extremistische Bestrebung vom erkennenden Gericht als unzulässig beurteilt worden sei.
- VG Freiburg, 27.11.2023 - 6 K 1103/22
Unterstützung der Vereinigung "Identitäre Bewegung Deutschland"; waffenrechtliche …
Die im Verwaltungsverfahren angeführten Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln (Beschluss vom 25.09.2019 - 13 L 1667/19 - juris: Verstoß des Bundesamts für Verfassungsschutz [BfV] gegen dessen Zusage, hinsichtlich der IBD, über die im Verfassungsschutzbericht lediglich als Verdachtsfall berichtet wird, in sonstigen künftigen Verlautbarungen jeweils klarzustellen, dass die Organisation insoweit lediglich einen Verdachtsfall darstelle) und des Verwaltungsgerichts Berlin (Beschluss vom 29.05.2018 - VG 1 L 605.17 - n.v. [LRA-AS. 457 ff.]: Fehlende hinreichende Kennzeichnung als Verdachtsfall im Verfassungsschutzbericht 2016 des BfV) stehen dem aufgrund des jeweils dort in anderen Bundesländern und zu anderen Zeitpunkten entschiedenen Einzelfalles nicht entgegen. - LG Paderborn, 27.01.2020 - 3 O 306/19 Mit Beschluss des Verwaltungsgerichts L vom 25.09.2019, 13 L 1667/19 wurde das C im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Verlautbarung zu widerrufen, der Kläger werde als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung" eingestuft, da es hiermit gegen eine in einer schriftlichen Zusage gegenüber dem Kläger eingegangene Selbstverpflichtung verstoßen hatte (vgl. Anlage VK 14).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".