Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 26.05.1998 - 13 L 3443/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
Vergnügungssteuerpflicht; Discotheke
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vergnügungssteuerpflicht; Discotheke
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 30.03.1995 - 3 A 3193/94
- OVG Niedersachsen, 26.05.1998 - 13 L 3443/95
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1999, 675
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.01.1993 - 6 A 10320/92
Charakter einer Diskothek; Vergnügungssteuerpflichtige Veranstaltung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.1998 - 13 L 3443/95
Zwar müßte der Discothekenbetrieb dazu als von der Klägerin organisierte "Tanzveranstaltung" i. S. von § 1 Nr. 1 der Vergnügungssteuersatzung der Beklagten (…vgl. dazu sowie zur Abgrenzung gegenüber einer bloßen Musikveranstaltung VG Münster, Urt. v. 6.2.1991 - 6 K 281/90, ZKF 1991, 276;… OVG Münster, Urt. v. 11.12.1991 - 22 A 858/91, DÖV 1992, 885) angesehen werden können, was indessen - trotz erheblicher Unterschiede zu Tanzveranstaltungen herkömmlicher Art - zu bejahen ist (ebenso offenbar OVG Koblenz. Urt. v. 26.1.1993 - 6 A 10320/92, KStZ 1994, 49 = GewArch 1993, 429).Dies ist im Urteil des OVG Koblenz vom 26.1.1993 (a. a. O.), auf das die Beklagte sich berufen hat, offenbar übersehen worden, wenn dort darauf abgestellt wird, daß der Besucher durch die Zahlung des Eintrittsgeldes "über die Berechtigung des Zutritts zum Betrieb der Klägerin hinaus keinerlei Anspruch auf weitere Leistungen" erworben habe.
- BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.1998 - 13 L 3443/95
Da die Vergnügungssteuer eine Aufwandsteuer (Art. 105 Abs. 2 a GG) ist, die nicht die Veranstaltung als solche besteuert, sondern "die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" (BVerfGE 65, 325/346), kommt es allein darauf an, ob der Besucher der Veranstaltung für das steuerpflichtige Vergnügen einen besonderen finanziellen Aufwand treibt (…vgl. dazu OVG Münster. Urt. v. 9.5.1996 - 22 A 5714/95, KStZ 1998, 96 und Birk in Driehaus, a. a. O., März 1995, § 3 Rdnr. 192). - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.1991 - 22 A 858/91
Eine Veranstaltung, auf der getanzt wird, ist noch lange keine Tanzveranstaltung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.1998 - 13 L 3443/95
Zwar müßte der Discothekenbetrieb dazu als von der Klägerin organisierte "Tanzveranstaltung" i. S. von § 1 Nr. 1 der Vergnügungssteuersatzung der Beklagten (…vgl. dazu sowie zur Abgrenzung gegenüber einer bloßen Musikveranstaltung VG Münster, Urt. v. 6.2.1991 - 6 K 281/90, ZKF 1991, 276; OVG Münster, Urt. v. 11.12.1991 - 22 A 858/91, DÖV 1992, 885) angesehen werden können, was indessen - trotz erheblicher Unterschiede zu Tanzveranstaltungen herkömmlicher Art - zu bejahen ist (…ebenso offenbar OVG Koblenz. Urt. v. 26.1.1993 - 6 A 10320/92, KStZ 1994, 49 = GewArch 1993, 429). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.1996 - 22 A 5714/95
Freikarten; Vergnügungsteuer; Veranstaltung; Festlegung der Höchstzahlen; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.1998 - 13 L 3443/95
Da die Vergnügungssteuer eine Aufwandsteuer (Art. 105 Abs. 2 a GG) ist, die nicht die Veranstaltung als solche besteuert, sondern "die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" (BVerfGE 65, 325/346), kommt es allein darauf an, ob der Besucher der Veranstaltung für das steuerpflichtige Vergnügen einen besonderen finanziellen Aufwand treibt (vgl. dazu OVG Münster. Urt. v. 9.5.1996 - 22 A 5714/95, KStZ 1998, 96 und Birk in Driehaus, a. a. O., März 1995, § 3 Rdnr. 192).
- OVG Niedersachsen, 18.09.2002 - 13 LB 2100/01
Aufwandsteuer; besonderer Aufwand; Diskothek; Kartensteuer; Vergnügungssteuer
Das Berufungsverfahren (13 L 3443/95), in dem es ausschließlich um die Frage der Anrechnung der "Kino-Leistung" ging, hinsichtlich derer die Klägerin einen Betrag von 1, 50 DM des seinerzeitigen Disko-Eintrittspreises von 2,- DM ansetzte, wurde von den Parteien in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat vom 20. Mai 1998 für in der Hauptsache erledigt erklärt.In dem daraufhin ergangenen Einstellungsbeschluss des Senates vom 26. Mai 1998 (- 13 L 3443/95 - NVwZ-RR 1999, 675) hat der Senat folgende Grundsätze aufgestellt: Zwar unterliege der Diskothekenbetrieb als (von der Klägerin veranstaltete) "Tanzveranstaltung" im Sinne der Satzung der Beklagten grundsätzlich der Vergnügungssteuer, wobei indessen fraglich sei, ob diese in Form der "Kartensteuer" habe erhoben werden können, da die Klägerin Eintrittskarten nicht ausgegeben habe.
- Nach Studium der Ausführungen des Senats im Beschluss vom 26. Mai 1998 - 13 L 3443/95 - erließ die Beklagte dann einen neuen Bescheid, nämlich den hier streitgegenständlichen vom 13. Oktober 1998, mit dem der Bescheid vom 19. März 1998 offenbar (stillschweigend) ersetzt werden soll; ausdrücklich bezieht er sich indessen nur auf den "Bescheid" vom 2. Juli 1997, der geändert werde.
Der Ansicht des Senats im Beschluss vom 26. Mai 1998 - 13 L 3443/95 -, an "Kinotagen" sei für die Erhebung einer Vergnügungssteuer kein Raum, ist das Verwaltungsgericht nicht gefolgt, weil die Möglichkeit, einen Film zu sehen, nicht "das bestimmende Motiv" dafür sei, das Eintrittsgeld zu entrichten, so dass ihr Wert "dem Grunde nach unerheblich" sei.
Als solche ist, wie der Senat bereits im Beschluss vom 26.5.1998 - 13 L 3443/95 - (NVwZ-RR 1999, 675) ausgeführt hat, der von der Klägerin betriebene Diskothekenbetrieb anzusehen, obwohl er sich von herkömmlichen (früheren) Tanzveranstaltungen erheblich unterscheidet.
- OVG Niedersachsen, 07.08.2009 - 9 ME 5/09
Keine Kartensteuer ohne Karten
Der auf die Hand oder den Arm aufgedruckte Stempelabdruck stellt weder eine Eintrittskarte noch einen "sonstigen Ausweis" im Sinne des § 4 Abs. 2 VStS dar (ebenso im Ergebnis der 13. Senat des beschließenden Gerichts, Beschluss vom 26.5.1998 - 13 L 3443/95 - zitiert nach juris).Auch ist deren Erteilung nicht Voraussetzung für den erstmaligen Zutritt zur Tanzveranstaltung, so dass es an einer Abhängigkeit im Sinne von § 4 Abs. 2 VStS fehlt (vgl. den Beschluss des beschließenden Gerichts vom 26.5.1998 - 13 L 3443/95 -, wonach ein bloßer "Rückkehrausweis" vorliege).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.05.2009 - 1 L 195/05
Bekanntmachungsvorschrift in einer Hauptsatzung; Notbekanntmachung; …
Rn. 45 Der Betrieb einer Diskothek - wie vorliegend durch den Kläger - ist gewerbliche Tanzveranstaltung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 VStS 1996 (…vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 18.09.2002 - 13 LB 2100/01 -, juris; Beschl. v. 26.05.1998 - 13 L 3443/95 -, NVwZ-RR 1999, 675;… BVerwG, Urt. v. 03.03.2004 - 9 C 3.03 -, BVerwGE 120, 175 - jeweils zitiert nach juris). - VG Münster, 07.01.2009 - 9 L 594/08
Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels in Abgabensachen; …
Rn. 24 vgl. zur Vergnügungssteuerpflicht des Diskothekenbetriebs als organisierter Tanzveranstaltung: OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Mai 1998 - 13 L 3443/95 -, NVwZ-RR 1999, 675 und OVG Koblenz, Urteil vom 26.01.1993 - 6 A 10320/92 -, GewArch 1993, 429.
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