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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 13 LA 175/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,36974
OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 13 LA 175/12 (https://dejure.org/2012,36974)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.11.2012 - 13 LA 175/12 (https://dejure.org/2012,36974)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. November 2012 - 13 LA 175/12 (https://dejure.org/2012,36974)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) VO Nr. 1774/2002/EG; Art. 10 Buchst. b) Nr. i VO Nr. 1069/2009/EG
    Aufsichtsbehördliches Einschreiten gegenüber einem Geflügelschlachtbetrieb und Verarbeitungsbetrieb zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorgaben für die Kategorisierung, Beseitigung und Verwendung tierischer Nebenprodukte; Einstufung von in Schlachthöfen anfallenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufsichtsbehördliches Einschreiten gegenüber einem Geflügelschlachtbetrieb und Verarbeitungsbetrieb zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorgaben für die Kategorisierung, Beseitigung und Verwendung tierischer Nebenprodukte; Einstufung von in Schlachthöfen anfallenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufsichtsbehördliches Einschreiten gegenüber einem Geflügelschlachtbetrieb und Verarbeitungsbetrieb zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorgaben für die Kategorisierung, Beseitigung und Verwendung tierischer Nebenprodukte; Einstufung von in Schlachthöfen anfallenden ...

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 22.11.2011 - 13 ME 154/11

    Vorliegen der Genussuntauglichkeit bei Feststellung von pathologisch-anatomischen …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 13 LA 175/12
    Ein aufsichtsbehördliches Einschreiten gegenüber einem Geflügelschlacht- und -verarbeitungsbetrieb zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorgaben für die Kategorisierung, Beseitigung und Verwendung tierischer Nebenprodukte ist schon dann angezeigt, wenn nach den vorgefunden betrieblichen Abläufen eine Mischung von Material der Kategorien 2 und 3 insgesamt als Material der Kategorie 3 einer weiteren Verwertung zugeführt wird oder werden soll (wie Beschl. d. Senats v. 22.11.2011 - 13 ME 154/11 -, juris).

    Das Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 30. Juni 2011 - 7 B 645/11 - die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt; der Senat hat diesen Beschluss unter dem 21. November 2011 - 13 ME 154/11 - (veröffentlicht in juris) geändert und den Antrag der Klägerin abgelehnt.

    Rn. 6 Der Senat hat demgegenüber bereits in seinem Eilbeschluss vom 21. November 2011 - 13 ME 154/11 - (…juris Rdnr. 15) ausgeführt, dass eine wesentliche Änderung des Unionsrecht gerade für die Geflügelschlachtung nicht festgestellt werden kann:.

    In diesem Zusammenhang hat das Verwaltungsgericht der Sache nach auf die Ausführungen im Senatsbeschluss vom 21. November 2011 - 13 ME 154/11 - (…juris Rdnr. 16-19) Bezug genommen, wonach ein aufsichtsbehördliches Einschreiten schon dann angezeigt ist, wenn nach den vorgefundenen betrieblichen Abläufen eine Mischung von Material der Kategorien 2 und 3 insgesamt als Material der Kategorie 3 einer weiteren Verwertung zugeführt wird oder werden soll:.

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 13 LA 175/12
    Ein Verfahrensmangel in Gestalt einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wird durch die Ablehnung eines Beweisantrages nur dann verwirklicht, wenn die Ablehnung im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 11.09.2007 - 10 C 8/07 -, juris Rdnr. 12).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 13 LA 175/12
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - 7 AV 4/03 -, jeweils zit. nach juris).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 13 LA 175/12
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - 7 AV 4/03 -, jeweils zit. nach juris).
  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verfassungsmäßigkeit einer Baugenehmigung für eine Mobilfunksendeanlage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 13 LA 175/12
    Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12.03.2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach juris).
  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05

    Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache im …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 13 LA 175/12
    Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12.03.2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach juris).
  • BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 13 LA 175/12
    Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12.03.2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach juris).
  • EuGH, 11.09.2008 - C-428/06

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DIE KRITERIEN, ANHAND DEREN SICH AUF DEM GEBIET DER …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 13 LA 175/12
    Rn. 17 zielen auf eine Bestätigung ihrer unter 1. a) skizzierten Rechtsauffassung, die sich allerdings nach Wortlaut, Systematik und erkennbarem Regelungszweck der maßgeblichen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 als eindeutig unzutreffend darstellt, so dass an dem anderweitigen Regelungsgehalt dieser Bestimmungen keine vernünftigen Zweifel bestehen können (vgl. zu diesem Maßstab etwa: EuGH, Urt. v. 11.09.2008 - C-428/06 -, juris Rdnr. 42;… BGH, Urt. v. 30.11.2011 - I ZR 8/11 -, juris Rdnr. 13).
  • BGH, 30.11.2011 - I ZR 8/11

    Glucosamin Naturell

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 13 LA 175/12
    Rn. 17 zielen auf eine Bestätigung ihrer unter 1. a) skizzierten Rechtsauffassung, die sich allerdings nach Wortlaut, Systematik und erkennbarem Regelungszweck der maßgeblichen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 als eindeutig unzutreffend darstellt, so dass an dem anderweitigen Regelungsgehalt dieser Bestimmungen keine vernünftigen Zweifel bestehen können (…vgl. zu diesem Maßstab etwa: EuGH, Urt. v. 11.09.2008 - C-428/06 -, juris Rdnr. 42; BGH, Urt. v. 30.11.2011 - I ZR 8/11 -, juris Rdnr. 13).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2018 - 3 L 5/17

    Einstufung von tierischen Nebenprodukten nach Art. 10 lit. b Ziffer i EGV …

    Rn. 5 Das Verwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass bei der Geflügelschlachtung die Durchführung der Fleischuntersuchung (weiterhin) zwingende Voraussetzung für die Einordnung der tierischen Nebenprodukte als Material der Kategorie 3 nach Art. 10 lit. b Ziffer i VO (EG) 1069/2009 ist (so auch VGH BW…, Urteil vom 16. Dezember 2013 - 9 S 882/12 -, juris Rn. 22; Nds. OVG, Beschluss vom 15. November 2012 - 13 LA 175/12 -, juris Rn. 8 ff.;… Beschluss vom 21. November 2011 - 13 ME 154/11 -, juris Rn. 15).

    Vielmehr ist die Geflügelschlachttieruntersuchung (ante mortem) auch nach Ablösung der vorangegangen Regelung in Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) VO (EG) 1774/2002 durch Art. 10 Buchst. b) Nr. i VO (EG) 1069/2009 keineswegs das alleinige Einordnungskriterium geworden, das ungeachtet des Ergebnisses der Fleischuntersuchung (post mortem) unmittelbar die Einstufung von in Schlachthöfen anfallenden tierischen Nebenprodukten von Geflügel als Material der Kategorie 3 zur Folge hätte (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 15. November 2012, a. a. O., Rn. 8).

    Im Rahmen der Fleischuntersuchung wird die Genusstauglichkeit festgestellt (vgl. VGH BW…, Urteil vom 16. Dezember 2013 - 9 S 882/12 -, juris Rn. 22; Nds. OVG, Beschluss vom 15. November 2012, a. a. O., Rn. 9).

    Wenn die Klägerin damit etwa einräumen will, nicht ausschließen zu können, dass stärker mit Keimen belastete Tiere sogar für die menschliche Ernährung verwendet werden, wäre dies zwar in der Sache gravierend, könnte für sie aber nicht zugleich zu Erleichterungen bei der Zuordnung der tierischen Nebenprodukte zu Material der Kategorie 3 führen (so bereits Nds. OVG, Beschluss vom 15. November 2012, a. a O. Rn. 9).

    Denn ungeachtet der redaktionellen Ausgestaltung bleibt der Kern der Vorgaben für die Geflügelschlachtung letztlich unverändert, indem eine "zweistufige" Prüfung vorgesehen bleibt, deren Ergebnis im Rahmen der Fleischuntersuchung sein muss, dass Anzeichen von auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheiten nicht vorliegen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 15. November 2012, a. a. O., Rn. 7).

    Denn in systematischer Hinsicht ergibt sich insbesondere daraus, dass die Verordnung lediglich bestimmte Tierkörperteile (Geflügelköpfe, Häute, Füße, Federn) automatisch als Material der Kategorie 3 einstuft (vgl. Art. 10 Buchstabe b Ziffer ii, iii, v VO (EG) 1069/2009), im Umkehrschluss, dass im Übrigen kein solcher Automatismus greift, sondern die Einstufung, wie im Falle des Art. 10 lit. b Ziffer i VO (EG) 1069/2009, eine Prüfung anhand der dort aufgestellten Anforderungen voraussetzt (vgl. VGH BW…, Urteil vom 16. Dezember 2013, a. a. O., Rn. 22; Nds. OVG, Beschluss vom 15. November 2012, a. a. O. Rn. 9).

    Wäre es tatsächlich Regelungsabsicht des Verordnungsgebers gewesen, dass sämtliche Geflügelschlachtreste von als schlachttauglich eingestuftem Geflügel ohne weitere Prüfung Material der Kategorie 3 sein sollen, hätte es nahe gelegen, nicht nur - die in der Neuregelung erstmals bezeichneten - Geflügelköpfe (bzw. Füße), automatisch der Kategorie 3 zuzuordnen, sondern alle tierischen Nebenprodukte von Geflügel (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 15. November 2012, a. a. O. Rn. 9).

    Es überzeugt aber nicht, von einer solchen expliziten - offenbar von bestimmten Risikoerwägungen getragenen - Ausnahme auf die generelle Maßgeblichkeit lediglich der Schlachttieruntersuchung zu schließen (so bereits Nds. OVG, Beschluss vom 15. November 2012, a. a. O., Rn. 9), insbesondere wenn - wie hier - der Wortlaut und die Regelungssystematik eindeutig dagegen sprechen.

    Die von der Klägerin in diesem Zusammenhang angesprochene langjährige Lobbyarbeit ist - angesichts der beibehaltenen Regelungssystematik - offensichtlich nicht in dem Maße erfolgreich gewesen, wie sie es nunmehr vorgibt (vgl. so bereits: Nds. OVG, Beschluss vom 15. November 2012, a. a. O., Rn. 9).

    Die normative Differenzierung zwischen Schlachtkörpern, Schlachtkörperteilen bzw. Teilen von Tieren und - nunmehr neu - ganzen Körpern sind ohnehin eher auf größere Nutztiere wie Rinder und Schweine zugeschnitten, bei denen nach Anhang I Abschnitt IV Kapitel I und IV VO (EG) Nr. 854/2004 ein einer Obduktion nahekommendes und ungleich komplexeres Prüfungsprogramm für jedes einzelne Tier vorgesehen ist als für Geflügel, bei dem sich die zwingenden Vorgaben für die Fleischuntersuchung nach Anhang I Abschnitt I Kapitel II Teil D und Abschnitt IV Kapitel V Teil B VO (EG) Nr. 854/2004 - mit Ausnahme von Stichproben - zunächst auf eine äußere Inspektion beschränken (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 15. November 2012, a. a. O., Rn. 7).

    Nicht mehr und nicht weniger als dieser konkret vorgefundene Zustand war Anlass der Verfügung des Beklagten (vgl. zum Ganzen: Nds. OVG, Beschluss vom 15. November 2012, a. a. O., Rn 10 f.).

    Angesichts der an dem Wortlaut, der Systematik und dem erkennbaren Regelungszweck der maßgeblichen Bestimmungen der VO (EG) 1069/2009 orientierten Auslegung durch das Verwaltungsgericht besteht schon kein Anhalt dafür, dass die Kammer zum Erlass ihrer Entscheidung die Vorlage an den Europäischen Gerichtshof hätte erwägen müssen (vgl. zu den gleichlautenden Vorlagefragen: Nds. OVG, Beschluss vom 15. November 2012, a. a. O, Rn. 14 bis 17).

    Maßgeblich für die Beurteilung der Frage, ob die angegriffene Entscheidung auf einem geltend gemachten und vorliegenden Verfahrensmangel beruhen kann, ist allein der materiell-rechtliche Standpunkt des Verwaltungsgerichtes (vgl. zum Ganzen: Nds. OVG, Beschluss vom 15. November 2012, a. a. O., Rn. 21 [m. w. N.]).

    Rn. 51 Nicht nur das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat sich in einem Berufungszulassungsverfahren mit diesen Fragenstellungen auseinandergesetzt (vgl. Beschluss vom 15. November 2012, a. a. O.), sondern auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in einem Berufungsverfahren die Notwendigkeit der Fleischuntersuchung für die Qualifikation als Material der Kategorie 3 attestiert (…vgl. Urteil vom 16. Dezember 2013, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2013 - 9 S 882/12

    Einstufung von tierischen Nebenprodukten, die nicht für den menschlichen Verzehr …

    Allein diese Auslegung ist vereinbar mit dem Wortlaut, der Systematik und dem Regelungszweck der einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 (so auch Niedersächs. OVG, Beschluss vom 15.11.2012 - 13 LA 175/12 -, Juris).
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