Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 27.11.2002 - 13 LA 321/02 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2005 - 11 A 2307/03
Russland, Tschetschenien, Interne Fluchtalternative, Anerkennungsrichtlinie, …
Rn. 53 Vgl. Nds. OVG , Beschlüsse vom 27. November 2002 - 13 LA 321/02 -, n. v., und - 13 LA 326/02 -, n. v. (Leitsätze in juris), vom 3. Juli 2003 - 13 LA 90/03 - , AuAS 2003, 202 f., sowie vom 9. Juli 2003 - 13 LA 118/03 -, n. v. (Leitsätze in juris); Schl.-Holst. - OVG Niedersachsen, 03.07.2003 - 13 LA 90/03
Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Asylerheblichkeit; Ausländer; …
Der Zulassungsantrag verweist darauf, dass der Senatsbeschluss vom 27. November 2002 - 13 LA 321/02 -, auf den die angefochtene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bezug genommen hat, lediglich den Ad hoc-Bericht des Auswärtigen Amtes vom 7. Mai 2002, nicht aber den vom 27. November 2002 berücksichtigt habe.Wird dies zu Gunsten der Kläger aber unterstellt, so finden die Kläger im Staatsgebiet der Russischen Förderation jedenfalls eine inländische Fluchtalternative (vgl. zu den Anforderungen BVerwGE 110, 74; BVerfGE 80, 315; Bestätigung der ständigen Spruchpraxis des Senats, vgl. Beschl. v. 27.11.2002 - 13 LA 321/02 -; Beschl. v. 25.09.2002 - 13 LA 238/02 -; Beschl. v. 11.06.2002 - 13 LA 72/02 -; Beschl. v. 27.11.2002 - 13 LA 326/02 -; Beschl. v. 20.06.2002 - 13 LA 138/02 - u. Beschl. v. 14.06.2002 - 13 LA 151/02 -).
- VG Braunschweig, 04.12.2002 - 8 A 546/01
Armenier; Aserbaidschan; Ausländer; russische Föderation; Russland; …
Das Nds. Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 27. November 2002 - 13 LA 321/02 - auch in Anbetracht der Ereignisse um die Geiselnahme in dem Moskauer Musical-Theater eine inländische Fluchtalternative für tschetschenische Volkszugehörige in Gebieten der Russischen Föderation außerhalb Tschetscheniens bejaht. - VG Braunschweig, 22.01.2003 - 8 A 444/01
Asyl; Binnenflüchtling; Drittstaat; Filtrationslager; Fluchtalternative; …
Das Gericht bejaht aber für die Kläger zu 2) bis 5) im Einklang mit der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (B. v. 27.11.2002 - 13 LA 321/02 -) auch nach den Geschehnissen um die Geiselnahme in einem Moskauer Musical-Theater gegenüber der hier für Tschetschenien offen gelassenen Gefahr regionaler, individueller oder kollektiver politischer Verfolgung eine inländische Fluchtalternative insbesondere in Wolgograd, aber auch in anderen Landesteilen der Russischen Föderation mit Ausnahme Inguschetiens (für das diese Frage offen gelassen wird) und westlicher Großstädte wie St. Petersburg und Moskau.
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