Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 26.01.2004 - 13 LA 397/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art 105 Abs 2a GG
Abwälzbarkeit; Abwälzung; Aufsteller; Aufwandssteuer; Aufwandsteuer; Bemessungsgrundlage; Erdrosselung; Erdrosselungswirkung; Maßstab; Pauschalisierung; Spielautomat; Spielautomatensteuer; Steuer; Stückzahl; Stückzahlmaßstab; Umsatz; Vergnügungssteuer; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 02.09.2003 - 2 A 2120/02
- OVG Niedersachsen, 26.01.2004 - 13 LA 397/03
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2004, 781
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58
Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2004 - 13 LA 397/03
Worin bei der Pauschalbesteuerung nach der Stückzahl der von der Rechtsprechung geforderte "lockere Bezug" zwischen Spieler und Steuer (vgl. BVerfGE 14, 76/95; BVerwGE 110, 237/241) besteht, mag zweifelhaft sein.Solange aber die indirekte Erhebung der Spielsteuer vom Automatenbetreiber für zulässig gehalten wird (BVerfGE 14, 76/91), kann sich das auch nur auf die unterschiedliche Höhe des Aufwands des einzelnen Spielers bei den einzelnen Automaten beziehen, wie dies auch von der Beklagten praktiziert wird.
- BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99
Vergnügungssteuer; Spielautomatensteuer; Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2004 - 13 LA 397/03
Worin bei der Pauschalbesteuerung nach der Stückzahl der von der Rechtsprechung geforderte "lockere Bezug" zwischen Spieler und Steuer (vgl. BVerfGE 14, 76/95; BVerwGE 110, 237/241) besteht, mag zweifelhaft sein.
- BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04
Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; …
Auch in der neueren Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte wird die Verwendung des Stückzahlmaßstabs bei der Spielautomatensteuer wegen festgestellter erheblicher Unterschiede in den Einspielergebnissen mittlerweile zunehmend für unzulässig gehalten (so, neben dem hier angefochtenen Urteil, OVG Bautzen…, Urteil vom 23. Juni 2004, a.a.O.; VGH Kassel…, Beschluss vom 12. August 2004, a.a.O.; das OVG Koblenz…, Urteil vom 4. Dezember 2001, a.a.O., hält eine Schwankungsbreite von 50 % für nicht mehr hinnehmbar; a.A. OVG Weimar, Beschluss vom 31. Juli 2003 - OVG 4 ZEO 937/99 - LKV 2004, 284; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Januar 2004 - 13 LA 397/03 - NVwZ-RR 2004, 781). - VG Stade, 26.08.2004 - 1 A 2230/03
Rechtmäßigkeit einer satzungsmäßigen Regelung der Erhebung einer …
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 26. Januar 2004 (13 LA 397/03) nicht nur die Zulässigkeit der Vergnügungssteuer als pauschal vom Aufsteller der Automaten zu erhebende Steuer anerkannt, sondern zugleich dargelegt, dass auch die Möglichkeit der Feststellung des Gesamtumsatzes nicht ausreiche, um die Steuer nach dem individuellen Vergnügen festzusetzen, weil der individuelle Einsatz von den Zählwerken auch jetzt nicht festgestellt werden kann.Insbesondere auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat bei der Spielautomatensteuer die Pauschalierung aus Praktikabilitätserwägungen für zulässig erachtet (zuletzt Beschluss vom 26.01.2004 - 13 LA 397/03 -, zitiert nach Juris).
Die in der Rechtsprechung zuweilen unternommenen Versuche, auch die an den tatsächlichen Spielereinsätzen orientierte Steuerbemessung auf die Bedeutung eines Wahrscheinlichkeitsmaßstabes zu reduzieren (BVerwG…, Urteil vom 22.12.1999, a.a.O.; OVG Koblenz, Urteil vom 04.12.2001 - 6 A 11301/99 -, zitiert nach Juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.01.2004, a.a.O.) und sie insoweit auf eine Stufe mit dem Stückzahlmaßstab zu stellen, sind nicht gerechtfertigt.
Daher kann der Forderung nach einem Wirklichkeitsmaßstab nicht dadurch begegnet werden, dass der jeweilige Einsatz des einzelnen Spielers nicht ermittelt werden kann (so OVG Lüneburg im Beschluss vom 26.01.2004, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 28.01.2005 - 13 ME 526/04
Geeignetheit des Einspielergebnisses als Grundlage für die Bemessung der …
Denn dabei wird ein Zusammenhang zwischen Automat und Aufwand des Steuersubjekts "Spieler" suggeriert, der in Wirklichkeit nicht besteht (s. Beschl. v. Senats v. 26.1.04, 13 LA 397/03, NVwZ-RR 2004, 781; Beschl. v. 19.8.03, 13 LA 243/03 im Anschluss an BVerwGE 110, 237/240).Dazu zählt der Senat die Art des Spielgerätes (mit oder ohne Gewinnmöglichkeit) und den Ort der Aufstellung (Gaststätte oder Spielhalle) (Beschl. v. 26.1.04, 13 LA 397/03, a. a. O.).
- OVG Thüringen, 29.11.2004 - 4 EO 645/02
Kommunale Steuern; Vergnügungssteuer in Thüringen; Vergnügungssteuer; …
Dabei mag zunächst dahingestellt bleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen im Steuerrecht angesichts des für den Steuermaßstab grundlegenden Prinzips der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit überhaupt von einem Wirklichkeitsmaßstab im gleichen Sinne die Rede sein kann, wie dies etwa im Bereich der Benutzungsgebühren mit dem Grundprinzip der Äquivalenz zwischen dem Wert der Nutzung und der Gebühr, etwa dem tatsächlichen Wasserbezug und der Wassergebühr, der Fall ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.01.2004 - 13 LA 397/03 -, NVwZ-RR 2004, 781). - OVG Niedersachsen, 29.06.2006 - 13 LC 450/04
Heranziehung zu Vergnügungssteuern für zwei Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit …
Denn auch das sagt, wie der Senat wiederholt ausgeführt hat (Beschluss vom 19.8.03, 13 LA 243/03; vom 26.1.04, 13 LA 397/04, NVwZ-RR 2004, 781; vom 28.1.05, 13 ME 526/04, ZKF 2005, 115; vom 6.4.06, 13 LA 468/05), nichts darüber aus, wie häufig ein einzelner Spieler einen Spielautomaten benutzt, d.h. wie groß sein diesbezüglicher Aufwand ist, an den die Steuer ja anknüpfen soll. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.2005 - 1 L 147/03
Vergnügungsteuer; Steueranmeldung; Stückzahlmaßstab; Praktikabilität; …
Der vom Beklagten gewählte Stückzahlmaßstab ist auch nach der herrschenden Auffassung in der übrigen Rechtsprechung ein zulässiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab (OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Januar 2004 - 13 LA 397/03 -, NVwZ-RR 2004, 781; OVG Weimar, Beschluss vom 31. Juli 2003 - 4 ZEO 937/99 -, LKV 2004, 284; VG Düsseldorf, Urteil vom 17. März 2004 - 25 K 7334/03 -, ZKF 2004, 162; OVG Magdeburg, Beschluss vom 21. Mai 2003 - 2 L 439/00 -, JURIS). - VG Düsseldorf, 22.06.2005 - 25 L 909/05
Zahlung einer Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte; Erhebung von …
Rn. 20 Auch in der neueren Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte wird die Verwendung des Stückzahlmaßstabs bei der Spielautomatensteuer wegen festgestellter erheblicher Unterschiede in den Einspielergebnissen mittlerweile zunehmend für unzulässig gehalten (so, neben dem hier angefochtenen Urteil, OVG Bautzen…, Urteil vom 23. Juni 2004, a.a.O.; VGH Kassel…, Beschluss vom 12. August 2004, a.a.O.; das OVG Koblenz…, Urteil vom 4. Dezember 2001, a.a.O., hält eine Schwankungsbreite von 50% für nicht mehr hinnehmbar; a.A. OVG Weimar, Beschluss vom 31. Juli 2003 - OVG 4 ZEO 937/99 - LKV 2004, 284; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Januar 2004 - 13 LA 397/03 - NVwZ-RR 2004, 781). - OVG Niedersachsen, 10.11.2004 - 13 ME 447/04
Erhebungsmethode; Gerätesteuer; Manipulationssicherheit; Pauschalierung; …
Im Gegenteil würde dadurch der Charakter einer individuellen "Aufwandsteuer" (gänzlich) verloren gehen, und die Steuer sich in eine Gerätesteuer verwandeln, da sie nach Art einer Umsatzsteuer an das Einnahmeergebnis des Automaten anknüpfte (Senatsbeschl. vom 19.8.2003 - 13 LA 243/03 -; Senatsbeschl. vom 26.1.2004 - 13 LA 397/03 - NST-N 2004, S. 64 m.w.N.). - VG Lüneburg, 25.07.2005 - 5 B 29/05
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen einen …
Auch in der neueren Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte wird die Verwendung des Stückzahlmaßstabs bei der Spielautomatensteuer wegen festgestellter erheblicher Unterschiede in den Einspielergebnissen mittlerweile zunehmend für unzulässig gehalten (so, neben dem hier angefochtenen Urteil, OVG Bautzen…, Urteil vom 23. Juni 2004, a.a.O.; VGH Kassel…, Beschluss vom 12. August 2004, a.a.O.; das OVG Koblenz…, Urteil vom 4. Dezember 2001, a.a.O., hält eine Schwankungsbreite von 50 % für nicht mehr hinnehmbar; a.A. OVG Weimar, Beschluss vom 31. Juli 2003 - OVG 4 ZEO 937/99 - LKV 2004, 284; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Januar 2004 - 13 LA 397/03 - NVwZ-RR 2004, 781).
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